(Update) Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Gefangene(Z118) der JVA Kislau erfolgt: K13online hat mit der Veröffentlichung aller wichtigen Dokumente begonnen

Hauptbeschuldigter & Rädelsführer Andreas K.(Andi) muss von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe angeklagt werden: Beleidigung(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB) 

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat im Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Einstellungsverfügung am 30. April 2018 persönliche Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt. K13online hat heute mit der Onlinestellung der wichtigsten Dokumente begonnen. Der Hauptbeschuldigte(Rädelsführer) in diesem Verfahren ist der ehemalige Gefangene auf Z118 Andreas K.(Andi). Die anderen Insassen in der JVA Kislau sind Zeugen und wurden polizeilich vernommen. Das Polizeirevier in Bad Schönborn hat die Ermittlungen geleitet. Auch andere Polizeidienststellen an den jeweiligen Wohnorten der Zeugen wurden insolviert. Aus den Ermittlungsakten gehen auch die ladungsfähigen Anschriften hervor. Somit ist jetzt auch ein zivilrechtliches Vorgehen auf Schmerzensgeld gegen Andreas K. möglich. In den Ermittlungsakten ergibt sich in den Zeugenaussagen ein hinreichender Tatverdacht zur die Erhebung der öffentlichen Klage. In einem Gerichtsverfahren sind auch uneidliche Falschaussagen gemäß § 153 StGB mit Strafe bedroht. K13online hat nicht nur in diesem Fall der sogenannten "Knasthierarchie" den Kampf angesagt. Jeder Betroffene kann mit uns Kontakt aufnehmen. Wir stehen Ihm mit Rat & Tat zur Seite. Lesen sie die erste 5 Dokumente aus den Ermittlungsakten mit einem Klick auf weiterlesen...(Update 28. Mai 2018: Weitere Dokumente verfügbar. Zivilverfahren gegen den Rädelführer Andreas K. eingeleitet)

http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite



http://www.jva-bruchsal.de/pb/,Lde/1238140 JVA Kislau


 





Im folgenden Link gelangen Sie auf die Übersichtsseite aller Dokumente:

http://krumme13.org/text.php?s=list&kid=76


+++ 2. Jahrestag am 18. Mai 2018: Tagebuch eines politischen Gefangenen in der JVA Kislau & Bruchsal beginnt am 18. Mai 2016 +++ 18.05.2018

Mainstream-Medien steigen 2017 in die Berichterstattung ein: Artikel in der Süddeutschen Zeitung: "Gefangen in der Ohnmacht" * Podcast beim Bayerischen Rundfunk "Gewaltexesse"

Heute vor zwei Jahren trat der Inhaber von K13online seine politische Gefangenschaft in der JVA Kislau an. Für sechs Monate wurde er nach sieben Jahren Verfahrensdauer durch alle gerichtlichen Instanzen aus dem Aktivismus-Verkehr gezogen. Ursache war im Jahre 2009 eine Verlinkung von K13online auf das Schutzalter-Blog, welches ebenfalls einen Link auf Wikileaks gesetzt hatte, wo sich eine Sperrliste mit Webseiten-Links zu angeblichen "Kinderpornos" befunden haben soll. Ursula von der Leyen(CDU) wollte zur damaligen Zeit eine Internetzensur einführen, die letztendlich gescheitert ist. Dieter Gieseking hat in der Zeit seiner Gefangenschaft ein Tagebuch geführt, welches nach seiner Entlassung veröffentlicht wurde. Seine Recherchen im Knast haben zu Strafanzeigen gegen einige Bedienstete und bestimmte Mitgefangene geführt, die noch nicht abgeschlossen sind. Dienstaufsichtsbeschwerde musste beim Justizministerium eingelegt werden, die ebenfalls noch nicht beschieden wurde. Im Sommer 2017 wurden Journalisten der Süddeutschen Zeitung & des Bayerischen Rundfunks aufmerksam. Es erschien ein Artikel und eine  Radiosendung wurde ausgestrahlt, welche beide auf unseren Webseiten verlinkt wurden. Inzwischen ist der Artikel "Gefangen in der Ohnmacht" auch als Teil eines Buches(eBook) mit dem Titel "Acht Häftlinge" erschienen. Als Inhaber von K13online hat Dieter Gieseking die briefliche Betreuung von zwei ehemaligen Mitgefangenen in der JVA Bruchsal übernommen. Im Herbst 2018 wird er nach zwei-jähriger Wartezeit beide im Knast besuchen. "Die im Dunkeln sieht man nicht"(aus der Dreigroschenoper) schreibt Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in einem sehr guten Artikel. "Man sieht sie heute noch weniger als früher", schreibt er weiter. Skandale im Strafvollzug aufzudecken und darüber zu berichten, ist die ureigene Aufgabe des Mainstream-Journalismus. Auch davon spürt man im heutigen Zeitgeist so gut wie nichts mehr. Auch unaufgeklärte Suizide interessiert niemanden mehr. Der Tod eines Gefangenen in der JVA Kislau im Jahre 2016 bleibt weiter im Dunklen...  

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3629 
Weiterer Teilerfolg im Beschwerde- und Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Gefangene der JVA Kislau: Staatsanwaltschaft Karlsruhe gewährt Einsicht in die Ermittlungsakten 20.04.2018

Akteneinsicht wird zur Wiederaufnahme der Ermittlungen führen: Vernehmungsniederschriften der Beschuldigten & Zeugen sowie des Ermittlungsberichts der Polizei in Bad Schönborn etc...

Im Beschwerdeverfahren gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat der Inhaber von K13online(Anzeigeerstatter Dieter Gieseking) bei der Generalstaatsanwaltschaft einen weiteren Teilerfolg erzielt. Ende April wird auf der Geschäftsstelle in Karlsruhe Einsicht in die Ermittlungsakten genommen werden. Darin enthalten sind u.a. die Vernehmungsniederschriften der angezeigten Beschuldigten und die Vernehmungen zahlreicher Zeugen. Ebenso wird darin das Ermittlungsergebnis der Polizei in Bad Schönborn enthalten sein. Auf der Grundlage dieser Dokumente werden die zwei Beschwerden gegen die Einstellungsverfügungen ergänzt werden. Ziel ist die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen zwei beschuldigte Gefangene in der damaligen JVA Kislau, die in den Hafträumen 118 und 110 Straftaten gegen den Inhalber von K13online begangen hatten. Auch die Vernehmungen der Zeugen werden Aufschluss geben. K13online wird alle wichtigen Dokumente aus den Akten publizieren, damit die Öffentlichkeit alle Verfahren nachvollziehen kann. Inzwischen hat auch die "Nationalstelle zur Verhütung von Folter" unsere Meldung bestätigt und an die Länderkommission weiter geleitet. Wir gehen davon aus, dass die JVA Kislau in absehbarer Zeit einen unangemeldeten Besuch von der Kommission erhält und dabei die unzumutbaren Zustände in den zwei Hafträumen geprüft werden. Weiter interessiert sich inzwischen auch eine Journalistin der lokalen Zeitung Bruchsaler Rundschau(Badische Neuste Nachrichten) für dieses Verfahren und die damaligen Vorfälle & Vorkommnisse in der JVA Kislau. Die beim Justizministerium anhängige Dienstaufsichtsbeschwerde wurde mit den obigen Dokumenten ergänzt. Weiterhin gilt der Grundsatz: Keine gewaltfreien Räume in der JVA Kislau. Keine Knasthierarchie zulassen und dulden, sondern mit allen rechtstaatlichen Mitteln durch alle Instanzen bekämpfen. Auch ehemalige und aktuell Betroffene können sich jeder Zeit an uns wenden...  

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3603 
geschrieben von K13online-Redaktion am 28.05.2018 Drucken

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