Ein 27-jähriger Mann stand wegen schweren sexuellen Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens vor dem Schöffengericht in Riesa, Sachsen. Das Urteil lautete: Ein Jahr Haft, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, und 500 € Geldbuße.
Der Mann und das Mädchen waren ein ungleiches Paar. Erleichtert reagierte der Richter als er erfuhr, dass der Mann dem Begehren des Mädchens nachgegeben hatte. Nach dem Gesetz ist dies ein schwerer sexueller Mißbrauch und ein Verbrechen.
Der Staatsanwalt sprach sogar von einer Liebesbeziehung. Jedoch könne das Gesetz nicht aufgehoben werden. Auch dann nicht, wenn das Mädchen sehr frühreif sei und kein Schaden für das Kind entstanden ist.
Dieser Fall macht deutlich, dass die bestehende Gesetzgebung in Frage gestellt werden muß. Ist kein Schaden eingetreten gibt es auch kein Opfer. Wo kein "Opfer" vorhanden ist darf es auch keinen "Täter" gegen. Eine diesbezügliche Strafrechtsreform ist daher dringend geboten. Gleiches gilt natürlich auch bei Liebesbeziehungen zwischen Jungs und Erwachsenen.
geschrieben
von K13online-Redaktion [Druckansicht]