Neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht(SPD) widerspricht Innenministerkonferenz: Keine erneute Erhöhung der Mindest- und Höchststrafmaße bei den §§ 176 ff. und 184 ff. StGB

Erste Amtshandlung nach Vereidigung zur neuen Bundesjustizministerin: Entlassung der Staatssekretärin Christiane Wirtz, Chefin des Leitungsstabs, der Chefin des Kabinettsreferats und vom Chef der Kommunikationsabteilung 

Gleich nach der Vereidigung zur neuen Bundesjustizministerin hat Christine Lambrecht vier führende Mitarbeiter/Innen in ihrem Hause entlassen. Außerdem ist der Leiter des Ministerbüros wegen dieser Personalentwicklung auf eigenen Wunsch gegangen worden. Als Favoritin für die Nachfolge von Wirtz gilt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung Margaretha Sudhof. Es bleibt abzuwarten, ob sich ein solcher Personalwechsel im Sinne einer rationalen Sexualpolitik positiv auswirken wird. Jedenfalls hat sich Lambrecht gegenüber Heise-Online dahin gehend geäußert, dass es in ihrer Amtszeit keine weitere Erhöhung der Mindest- und Höchststrafmaße bei den §§ 176 ff. und 184 ff. StGB geben wird. Damit dürfte der Beschluss der Innenministerkonferenz von Mitte Juni vom Tisch sein. K13online begrüßt die Entscheidung der neuen Bundesjustizministerin Lambrecht, keine weiteren Verschärfungen im diesbezüglichen Sexualstrafrecht in Angriff nehmen zu wollen. Jedoch will auch  sie an dem Gesetzgebungsverfahren ihrer Vorgängerin Barley(SPD) zur Verschärfung beim "Cyber-Grooming" festhalten. Als Juristin & Rechtsanwältin müßte Lambrecht aber eigentlich erkennen können, dass diese erneute Ausweitung ein politischer Irrweg ist. Der Deutsche Anwaltverein & weitere Rechtsexperten haben sich bereits dagegen ausgesprochen. Sollte es dennoch zur Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss kommen, dann richten sich die Mehrheitsverhältnisse nach den Fraktionsstärken im Bundestag. Die Fraktionen der Opposition sollten sich mit möglichst vielen Sachverständigen gegen die Einführung des Versuchsstrafbestandes aussprechen. Kommt es jedoch zu einer Anhörung im Rechtsausschluss, dann wird K13online eine neue Mailingliste mit allen Mitgliedern dieses Aussschuss einrichten. Darüber werden wir dann Newsletters an alle Fraktionen versenden und darin scharfe Kritik an diesem Gesetzesvorhaben zum deutlichen Ausdruck bringen. Zunächst hat jedoch die parlamentarische Sommerpause begonnen... 

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Strafverschaerfung-Kinderpornografie-Neue-Bundesjustizministerin-gibt-Innenministern-einen-Korb-4456747.html



Zitate

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist erst seit Donnerstag im Amt, hat in ihrem Ministerium aber bereits für erhebliche Unruhe gesorgt und Mitarbeiter gegen sich aufgebracht. Grund dafür sind Personalentscheidungen. Obwohl es sein kann, dass die Amtszeit Lambrechts wegen der instabilen Lage der großen Koalition schon in wenigen Monaten wieder endet, baut die neue Ministerin bereits in ihren ersten Stunden im Amt die Spitze des Hauses in großem Stil um.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung trennt sich Lambrecht nicht nur von Staatssekretärin Christiane Wirtz, sondern auch von der Chefin des Leitungsstabs, von der Chefin des Kabinettsreferats und vom Chef der Kommunikationsabteilung. Außerdem werde der Leiter des Ministerbüros wegen der Entwicklung auf eigenen Wunsch gehen, hieß es am Freitag.

https://www.sueddeutsche.de/politik/justizministerin-lambrecht-entlaesst-staatssekretaerin-wirtz-1.4504113


Abschiedsgeschenke der ausscheidenden Bundesjustizministerin Barley: Kabinett billigt weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht und leitet neues Gesetzgebungsverfahren ein 27.06.2019

Versuch des „Cybergrooming“ soll strafbar werden( § 176 Abs. 4 Nr. 3/Abs. 6): Ermittlungsbehörden, Eltern & Jedermann/Frau soll den Lockvogel spielen dürfen, um Erwachsene(speziell Pädophile) in die Falle locken zu können

Wer im Internet Kinder kontaktiert, um sie zu missbrauchen, macht sich auch schon nach geltender Gesetzeslage strafbar. Unter dem sog. Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Personen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. Nach dem Entwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJV) soll das Cybergrooming aber auch schon dann strafbar sein, wenn am anderen Ende gar kein Kind chattet, sondern etwa ein verdeckter Ermittler oder die Eltern usw... Das soll über eine Ausweitung der Versuchsstrafbarkeit in § 176 Abs. 6 StGB erreicht werden. Schon an diesem Punkt steht fest, dass es NICHT um Kinderschutz geht, sondern NUR um die strafrechtliche Verfolgung von vermeindlichen Pädophilen. Dr. Kay H. Schumann kritisiert: "Jede Ausweitung des Strafrechts hinein in das Vorfeld berge die Gefahr sich auch für andere Delikte auf eine "gefährlich schiefe Ebene" führen zu lassen". Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte die Pläne in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf: "Mit anderen Worten soll bei solchen Konstellationen im Vorfeld des Vorfeldes eine Pönalisierung und Kriminalisierung erfolgen." Und weiter: "Insofern soll noch einmal sensibilisiert werden für das Systemfremde, das schon der Vorschrift des § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB innewohnt, indem eine Vorbereitungshandlung ausnahmsweise pönalisiert wird. Dieser Vorbereitungshandlung noch eine Versuchsstrafbarkeit hinzuzufügen, geht zu weit und überzeugt nicht." Damit aber noch nicht genug des Wahnsinnes. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) nutzten den Anlass und forderten derweil noch mehr Möglichkeiten für die Fahnder. "Wir müssen Ermittlern die Möglichkeit geben, sich mit computergenerierten Missbrauchsbildern Zutritt zu geschlossenen Kinderpornografie-Foren zu verschaffen. Im Klartext: Bisher kriminelle Handlungen der Ermittlungsbehörden sollen legalisiert werden. Nach der Sommerpause werden die neuen Gesetzgebungsverfahren beginnen und Anhörungen von Experten im Rechtsausschluss stattfinden. Es sei denn, die GroKo wird beendet und es finden Neuwahlen statt, hoffentlich...     

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3899 
Innenministerkonferenz von Bund & Ländern hat beschlossen: Weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht der §§ 184 ff. StGB und 176 ff. StGB sowie Vorratsdatenspeicherung nur bei Kinder- und Jugendpornografie 15.06.2019

Mindeststrafmaß bei § 184 ff. StGB soll auf ein Jahr erhöht sowie das Höchststrafmaß des Besitzes von drei auf fünf Jahre und für das Verbreiten von fünf auf 10 Jahre angehoben werden

Die politische Hysterie im Lügder Missbrauchsfall hat nun auch die Innenministerkonferenz von Bund & Ländern erreicht. Auf der Konferenz in Kiel wurde schon wieder eine Verschärfung im Sexualstrafrecht beschlossen. Auslöser der letzten Strafverschärfung war der Fall Sebastian Edathy gewesen, die im Januar 2015 in Kraft getreten war. Diesmal soll das Mindestrafmaß bei § 184 ff. StGB auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden. Dies hätte zur Folge, dass bereits der Besitz einer "sexualisierten" Posing-Darstellung mit Kindern durch ein Gericht mit mindestens ein Jahr Gefangenschaft verurteilt werden müsste. DAS wäre totaler Wahnsinn! Die Gerichte dürften keine Strafbefehle oder Geldstrafen mehr verhängen. Weiter soll das in § 184 ff StGB angedrohte Höchststrafmaß beim Besitz von Kinderpornografie von derzeit drei Jahren Freiheitsstrafe auf fünf Jahre angehoben werden. Bei der Verbreitung von Kinderpornos soll das momentane Höchststrafmaß von fünf Jahren auf 10 Jahre Gefangenschaft angehoben werden. Die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung soll NUR bei Kinder- und Jugendpornografie angewandt werden. Heise-Online berichtet: Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte seinen Einsatz dafür zu, "dass wir in der Bundesregierung ein stimmiges und umfassendes Paket schnüren, um ein entschiedenes Zeichen gegen Kindesmissbrauch zu setzen". Insbesondere dränge er auf eine "deutliche Intensivierung der Strafverfolgung und Strafverschärfung". Die politische Zuständigkeit der Gesetzgebung bei § 184 ff. StGB liegt bei der Bundesregierung und damit bei der Koalition aus CDU/CSU & SPD. Die gravierenden Verluste bei den Europawahlen werden hoffentlich weitere Wahlniederlagen nach sich ziehen. Für die (noch) amtierende Bundesjustizministerin Katharina Barly(SPD), die ins EU-Parlament einziehen wird, ist noch immer keine Nachfolgerin/Nachfolger bekannt geworden. Die Bundes-SPD steht vor ihrem Scheiterhaufen. Die GrKo hat ohnehin keine Mehrheiten mehr in der Bevölkerung. Die demokratische Konsequenz wären Neuwahlen im Herbst dieses Jahres....

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3886 
SPD-Bundestagsfraktion vor dem Abgrund - nur die 2. Wahl: Rechtsanwältin Christine Lambrecht wird neue Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz 20.06.2019

Christine Lambrecht war maßgeblich an allen Verschärfungen im Sexualstrafrecht beteiligt: Ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss und später rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion  

Kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause hat die kommissarische SPD-Spitze die Rechtsanwältin Christine Lambrecht zur neuen Bundesjustizministerin vorgeschlagen. Lambrecht ist laut Medienberichten nur die 2. Wahl, denn zuvor hatten alle anderen Kandidaten dankend abgelehnt. Denn Ende 2019 wird Bilanz über die GroKo gezogen und es könnte zu einer ziemlich kurzen Amtszeit von Lambrecht kommen. In den vergangenen Legislaturperioden war sie u.a. zunächst ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss und später rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion in diesem Ausschuss gewesen. Damit war sie maßgeblich an allen Verschärfungen im Sexualstrafrecht beteiligt. In der kommenden Woche wird sie als neue Bundesjustizministerin vereidigt und wird dieses Amt zum 1. Juli 2019 antreten. In den ersten Wochen wird sie keinen weiteren Abbau von Grundrechten & Verschärfungen im Sexualstrafrecht einleiten können, denn es ist Sommerpause. Seit zwei Jahren liegen die Ergebnisse der Reformkommission zum Sexualstrafrecht in der Schublade, die der frühere Bundesjustizminister Heiko Maas(los) in Auftrag gegeben hatte. Man darf sehr gespannt sein, ob die neue Bundesjustizministerin Lambrecht die Reformvorschläge der Kommission zur Entrümpelung des Sexualstrafrechts aus der Schublade holt und endlich auf die politische Tagesordnung setzt. Oder ob sie den Flickenteppich der scheidenen Barley fortführt, die ins Europaparlament wechselt. Solange das Justizministerium durch die SPD besetzt wird, muss davon ausgegangen werden, dass es weitere Strafverschärfungen im Sexualstrafrecht geben wird. Bei den nächsten Landtagswahlen im Herbst d. J. wird die SPD mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere Wahlniederlagen einstecken müssen. Und DAS ist auch GUT so..... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3892 
geschrieben von K13online-Redaktion am 30.06.2019 Drucken

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