Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Anstaltsleiterin(Hügle) der JVA Kislau geht weiter: Justizministerium Baden-Württemberg prüft erneut die Sach- und Rechtslage | |||||
Beschwerdeführer erwartet weiterhin vollständige und lückenlose Aufklärung aller Vorfälle & Vorkommnisse: Wie soll ein Gefangener befähigt werden, ein straffreies Leben zu führen, wenn Straftaten & Dienstvergehen begangen werden? Das Ministerium der Justiz und für Europa in Baden-Württemberg hat im laufenden Verfahren der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Anstaltsleiterin Hügle der JVA Kislau an den Beschwerdeführer reagiert. Aufgrund des erneuten Vortrages findet eine weitere Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das Justizministeriums statt. Eine Verbescheidung wird jedoch erst nach Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen bestimmte JVA-Bedienstete in Kislau erfolgen. Der Beschwerdeführer erwartet weiterhin eine vollständige und lückenlose Aufklärung aller Vorfälle & Vorkommnisse in der JVA Kislau. Dazu bedarf es Anhörungen sowie Vernehmungen der betroffenen Bediensteten als Zeugen oder Beschuldigte. Strafrechtliche Folgen müssen auch zu dienstrechtlichen Folgen führen. Schwerwiegende Dienstvergehen wurden in Kislau begangen. Aber es gab auch mehrere Beamte, die sich vorschriftsmäßig, korrekt und freundlich gegenüber dem Beschwerdeführer verhalten haben. Auch diese Beamte wurden in der Dienstaufsichtsbeschwerde namentlich genannt und positiv hervor gehoben. Das Online-Tagebuch auf unseren Webseiten gibt detaillierte Auskünfte für ALLE Ereignisse. Es wird mit allen wichtigen Dokumenten im Jahr 2018 als Buch(eBook/PDF-Datei & Printausgabe in einem renommierten Verlag) erscheinen. Auch der Journalist Alexander Krützfeldt, der für die Süddeutsche Zeitung acht Artikel publiziert hat, arbeitet zu seinen Recherche-Ergebnissen an einer Buchveröffentlichung. Darin enthalten wird auch der Protagonist "Karl" = Beschwerdeführer sein... http://www.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Justiz/Justizvollzug
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geschrieben von K13online-Redaktion am 07.10.2017 |
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