[update] Berliner Tagesspiegel: Entscheidung über EIL-Antrag der Edathy-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) gegen alle Hausdurchsuchungsbeschlüsse wird in der nächsten Woche erwartet | |
Erfolgreicher EIL-Antrag einer Verfassungsbeschwerde im vergleichbaren AZOV-Fall: Der Besitz von vermeintlichen "Posing-Aufnahmen" mit Kindern ist erst nach der letzten Verschärfung im Sexualstrafrecht ab 2008 strafbar Der "Berliner Tagesspiegel" berichtet erneut über den Fall Edathy und die Speicherpraxis von Verbindungsdaten im Deutschen Bundestag. Über den EIL-Antrag der Verfassungsbeschwerde von Edathy-Anwalt Noll gegen alle Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahme Beschlüsse will das BVerfG in der nächsten Woche entscheiden. In einem Parallelfall hat das BVerfG bereits eine einstweilige Anordnung erlassen und die Auswertung untersagt. Zuständig ist eine Kammer des 1. Senats um Richter Peter Müller, den früheren saarländischen Regierungschef. Der Beschwerdeführer im Parallelfall hatte 2007 eine DVD mit so genannten Posing-Bildern gekauft. Der Besitz solcher Bilder ist aber erst seit 2008 strafbar. Damit sind alle Käufe zuvor legal und die erfolgten Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahme Beschlüsse bei allen diesbezüglichen AZOV-Kunden rechts- und verfassungswidrig. Trotzdem werden solche Beschlüsse des Amtsgerichts Gießen weiterhin ausgeführt. Das BVerfG hatte auch eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung(Verbindungsdaten) untersagt. Der Deutsche Bundestag sah bisher keinen Anlass, sich an die Entscheidung des BVerfG zu halten. Diese verfassungswidrige Speicherung soll nun auch zum Gegenstand des geplanten Edathy-Untersuchungsausschusses gemachen werden. Mit der Konstituierung sei nicht vor Ende Juni zu rechnen.[Update: Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Gunsten eines AZOV-Kunden der Operation Spade/Selm] http://www.tagesspiegel.de/politik/der-fall-edathy-und-daten-im-bundestag-parteiexperten-wollen-verkuerzung-der-speicherdauer/9929676.html http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/senat2.html Zitate Edathy kann sich derweil Hoffnung machen, mit seiner Beschwerde gegen Razzien bei ihm zuhause und in seinen Büros durchzudringen. Ein nun bekannt gewordener Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Februar verbietet vorerst die Auswertung des bei einer Durchsuchung entdeckten Materials in einem ähnlichen Fall. Der Beschwerdeführer hatte 2007 eine DVD mit so genannten Posing-Bildern gekauft, auf denen Kinder Geschlechtsteile zur Schau stellen oder sexualbetonte Körperhaltungen einnehmen. Der Besitz solcher Bilder ist aber erst seit 2008 strafbar. Edathy beruft sich darauf, die von ihm erworbenen Filme und Fotos nackter Kinder seien ebenfalls legal, weshalb die Ermittler darauf keinen Kinderporno-Verdacht hätten stützen dürfen. Ein Verbotsgesetz ist vorgesehen, der Entwurf wird aber noch in Bund und Ländern abgestimmt. Auch damit könnte Edathy nicht belangt werden, da Strafgesetze nicht rückwirkend gelten. Und Karlsruhe hat in dem Parallelfall eine einstweilige Anordnung erlassen, wie sie auch Edathy will. Das bedeutet aber nur, dass der Dringlichkeit der Fälle Rechnung getragen wurde. Ob die Beschwerde Erfolg haben wird, ist offen. Nach den Maßstäben der Richter ist sie jedenfalls nicht „offensichtlich unbegründet.“ Eine Entscheidung im Fall Edathy wird nächste Woche erwartet. Zuständig ist eine Kammer um Richter Peter Müller, den früheren saarländischen Regierungschef. ------------------------------------------------- ************************************************** Legale AZOV-Filme & Dateien: Ex-Bundestagsabgeordneter Edathy legt gegen die rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschlüsse Beschwerde beim Bundesverfasssungsgericht(BVerfG) in Karlruhe ein - vom 04.05.2014 Operation Spade/Selm erreicht das Bundesverfassungsgericht: Edathy-Beschwerde könnte Grundsatz-Endscheidung für alle rund 800 Betroffenen von rechtswidrigen Hausdurchsuchungen herbei führen Rechtsanwalt Christian Noll hat für seinen Mandanten Sebastian Edathy Verfassungsbeschwerde gegen die rechtswidrigen Beschlüsse des Amts- und Landgericht Hannover eingelegt. Das BVerfG hat in der Vergangenheit bereits mehrfach bei gleichem Sachverhalt entschieden und Beschlüsse anderer Gerichte als verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Bei der öffentlichen Bedeutung dieses Edathy-Falles im Zusammenhang mit der bundesweiten Operation Spade/Selm des BKA, wobei insgesamt rund 800 ähnlich gelagerte Durchsuchungen stattgefunden haben, wird man davon aus gegen können, dass das BVerfG eine Grundsatz-Endscheidung treffen wird. Mehrere Verfassungsrechtler, Kriminalwissenschaftler und Bürgerrechtler haben sich bereits in Sinne des Beschwerdeführers positive geäußert. Sollte das BVerfG im Falle Edathy die rechtswidrigen Beschlüsse aufgeben, dann wird der Rechtsstaat wieder hergestellt sein. Der durch die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte entstanden Schaden für die Betroffenen & Justizopfer ist jedoch schon jetzt eingetreten. Alle Verantwortlichen dieses Justiz-Unrechts müssen deshalb zur Rechenschaft gezogen werden. Die Justizministerien der jeweiligen Bundesländer sind gefordert. Auch der Edathy-Untersuchungsausschuss muss sich mit diesem bisher einmaligen Justizskandal beschäftigen... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2810 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Tagesspiegel: Sebastian Edathy beantragt Absetzung der Staatsanwaltschaft Hannover * Edathy-Anwalt Noll wirft Staatsanwälten in Hannover wiederholten Verrat von Dienstgeheimnissen & Verfassungsbruch vor - vom 10.05.2014 Unbestreitbarer Verfassungsbruch: Edathy-Anwalt Noll bezeichnet den Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Thomas Klinge sowie den Behördenleiter, Jörg Fröhlich, als Tatverdächtige Rechtsanwalt Christian Noll hat für seinen Mandanten Sebastian Edathy(SPD) das Justizministerium(GRÜNE) in Niedersachsen aufgefordert, der Staatsanwaltschaft Hannover die Zuständigkeit für das Ermittlungsverfahren zu entziehen. Edathy wirft der Staatsanwaltschaft Verfassungsbruch vor. Noll wirft ihnen wiederholten Verrat von Dienstgeheimnissen vor, da es mehrfach Indiskretionen während der Ermittlungen gegeben habe. Die Durchsuchungen von Wohnungen und Büros wurden durchgeführt, wo die Immunität Edathys noch nicht aufgehoben war. Angesichts der erhobenen Vorwürfe forderte Edathys Anwalt Noll in einem Schreiben an das niedersächsische Justizministerium die Absetzung der Staatsanwaltschaft Hannover. Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde erst kürzlich eingereicht. Der Fall Edathy wird demnächst auch Gegenstand eines Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag werden. Gegenwärtig befindet sich dieses Ermittlungsverfahren nicht mehr auf der Ebene des Grundgesetzes. Das Justizministerium(GRÜNE) in Niedersachsen muss endlich einschreiten... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2820 u.v.a.m... |
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geschrieben von K13online Redaktion am 25.05.2014 |
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