Das Computermagazin Chip-Online berichtet von einer geplanten Sendung bei ProSieben SAM worin ein Kamerateam die Ăbergabe von Kinderpornos ausgestrahlen will. Ein Mann wurde bereits nach der Ăbergabe an einen Mittelsmann von der Polizei festgenommen.
Nach dem Karremann-Fall des ZDF + Stern ein weiterer Journalistenskandal. Ein TV-Sender bedient sich unseriöser bis strafrechtlich relevanter Mittel, um an eine reiserische Story zu kommen.
Kinderpornos sind immer noch eine Schlagzeile wert. Stimmt die Auflage nicht oder sind die Einschaltqouten zu gering ist dieses Thema sehr gut geeigent neue Rekorde zu brechen. Man darf gespannt sein, ob die Redaktion von SAM ihr Vorhaben umsetzt. Eine weitere Hatzsendung wird dieser Beitrag sicherlich zur Folge haben. Denn diese Redaktion hatte schon damals auch ĂŒber K13-Online eine total falsche und damit widerwĂ€rtige Sendung ausgestrahlt. Siehe dazu den Kommentar im Downloadbereich auf unseren Web-Seiten.
Geht es um "KiPo" oder um den sog. "SKM", werden von den strafverfolgenden Behörden die Aktionen der Journalisten in der Regel gedeckt, zumindestens aber geduldet. In vielen dieser FĂ€lle sind die LandeskriminalĂ€mter sogar vorab eingeweiht und stehen Pate bei den undercover gefilmten Aktionen. Findet live eine "Strafaufdeckung" statt, stehen die Beamten im Hintergrund fĂŒr den "Zugriff" bereit.
Dies bezeichnet man auch als ein Gentlemen Agreement zwischen den Medien und den Strafverfolgungsbehörden, welche zum Teil selbst zu diesen Mitteln greifen. Insbesondere das LKA- Bayern spielt in diesen FÀllen eine besondere Rolle. Im Internet sind sie neben einigen privat "berufenen" Agenten, als "Girlies" in diversersen Chats unterwegs und arbeiten gezielt auf ein Treffen potentieller "PÀdos" hin, um sie dingfest zu machen bzw. an ihre persönlichen Daten zu gelangen.
Strafverfolgende Behörden können im Fall wie oben beschrieben aufgrund der Rechtslage keine "KiPo" zum Tausch anbieten oder offiziell erwerben. Da jedoch die "TĂ€ter" dies zur Grundvorausetzung machen, um ĂŒberhaupt in die NĂ€he der "verbotenen Schriften" zu gelangen, bedienen sie sich der Medien oder einiger "privater Ermittler/-innen", die sie so von dieser juristische Zwangsjacke befreien, um im entscheidenden Moment zuschlagen zu können.
Im Gegenzug erhalten die "Mediengestalter und Artdirectoren" das Recht, zur Straftat zu animieren und so eine "heisse" Story zu erhalten, die wiederum die Einschaltqoute hochtreiben wird.
Ein weiterer Effekt wird damit erzielt und bewusst angestrebt.
Die Vorgehensweise der Polizei und der strafverfolgenden Behörden wird als "notwendige" Sache verkauft. Die Medien transportieren diese "wichtige" Botschaft ĂŒber ihren Beitrag in die Bevölkerung und werben gleichzeitig um Akzeptanz fĂŒr die Ă€uĂerst fragwĂŒrdige polizeiliche Arbeit. Sie sind die wichtigsten Alibiverschaffer fĂŒr eine Vorgehensweise, wie sie in der ehemaligen DDR und im gemeinsamen VorgĂ€ngerstaat der BRD und DDR gang und gebe war.
Kein Staatsanwalt oder Rechtsanwalt wird es wagen, an dieser gĂ€ngigen Praxis öffentlich Kritik zu ĂŒben, denn unser Bundeskanzler und Innenminister dulden nicht nur diese Handlungen, nein, sie fordern sogar dazu auf.
Eine Opreration "Marcy" oder wie sie sonst noch alle hiessen, wĂ€ren ohne das ZurĂŒckgreifen auf verfassungswidrige Vorgehensweisen nicht denkbar gewesen, denn die Ur- Daten stammen allesamt aus zwielichtigen und verfassungswidrigen Ăberwachungsaktionen, welche ĂŒber Interpol an die Bundespolizei der entsprechenden Staaten weitergeleitet wurde.
Aus diesem Grund ist es Ă€uĂerst zweifelhaft, ob bei konsequenter Ausschöpfung der Rechtsmittel, die einem Betroffenen zur VerfĂŒgung stehen, die bereits gefĂ€llten und die noch zu erwartenden Urteile Bestand vor der letzten Instanz, dem BGH, haben wĂŒrden. Ăhnlich, wie die Abweisung der Klage der Bundesregierung auf Verbot der NPD daran scheiterte, dass zuviele V-MĂ€nner des Verfassungsschutzes in den Gremien der NPD ihr zweites Zuhause hatten, verhĂ€lt es sich mit der Bewertung der ursprĂŒnglichen Beweismittel und der Frage, ob die durchgefĂŒhrten Aktionen rechtskonform gewesen sind. Selbst bei Auffindung eindeutig "verbotener" Schriften nach erfolgter Hausdurchsuchung bleibt die Frage offen, ob die Hausdurchsuchung an und fĂŒr sich rechtsmĂ€Ăig war.
Solange jedoch die "eine Hand die Andere" wÀscht und nur Wenige von diesem Umstand betroffen sind, wird die Auffoderung und Anstiftung zur Straftat weiterhin billigend in Kauf genommen, selbst bei Aufgabe der VerfassungsgrundsÀtze unseres Staates. Die gÀngige Praxis der USA wird in der BRD klammheimlich hoffÀhig gemacht.
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Die Wirklichkeit lĂŒgt nicht!
Chip Online
von K13Online am 06.06.2004
Die Forumsmoderation von Chip-Online hat ohne Grund ein posting in dessen Forum gelöscht und den Zugang unrechtmĂ€Ăig gesperrt. Eine solche Aussperrung macht deutlich welch geistes Kind diese Menschen sind.
Bereits Anfang 2003 hatte Chip in einem Artikel falsch berichtet. Eine Gegendarstellung jedoch online gestellt.
Der dort genannte "Kinderschutzverein" existiert ĂŒbrigens nicht mehr. Die dort angedrohte Anzeige wurde entweder nicht erstattet oder wurde von der Justiz in den Reisswolf geworfen. Dessen Werbekampagne mit Chip was erfolglos.