"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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ELYSIUM-Verfahren geht weiter: Verteidiger der vier Angeklagten haben Revision gegen das Urteil eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Limburg am Freitag erklärte 17.03.2019

Der BGH muss den Fall nun auf formelle Verfahrens- und Rechtsfehler prüfen: Die Staatsanwaltschaft werde nicht gegen das Urteil vorgehen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Wie WELT-Online berichtet haben alle Angeklagten gegen die Urteile des Landgerichts Limburg Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt. Weil die Generalstaatsanwaltschaft keine Revision eingelegt hat, kann die GSta kein höheres Strafmaß mehr fordern. Mit dem ELYIUM-Verfahren betreten alle Verfahrensbeteiligte in mehrfacher Hinsicht Neuland. Zum Einen geht es um die bandenmäßige Verbreitung und zum Anderen geht es auch um einen Server, der in Deutschland stand. K13online ist bisher kein gleichgelagerter Fall in Deutschland bekannt geworden. Bei einer erfolgreichen Revision beim BGH wird das Verfahren an ein anderes Landgericht zurück verwiesen. Damit würde es zu einer neuen Hauptverhandlung kommen, wobei das gesammte Verfahren erneut aufgerollt wird. Die Beweisaufnahme und alle Zeugen fangen ganz von vorn an. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung für alle vier Angeklagten. Letztendlich kann mit einem Grundsatz-Urteil gerechnet werden. Bis zur Endscheidung des BGH werden sicherlich einige Monate vergehen. K13online wird zur gegebenen Zeit  weiter berichten...

https://www.welt.de/regionales/bayern/article190368719/Betreiber-von-Kinderporno-Plattform-gehen-gegen-Urteil-vor.html




Mündliches Urteil im ELYSIUM-Prozess vor dem Landgericht in Limburg: Zwei von vier Verteidiger kündigen schon im Gerichtssaal Revision beim BGH an 07.03.2019

Hintergründe und technische Details bei VICE: Vom Anfang(Sondereinsatzkommando/SEK mit Blendgranaten) bis zum Ende von ELYSIUM(Insel der Seligen)

Das Landgericht Limburg hat die vier Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren 10 Monaten und neun Jahren 9 Monaten verurteilt. In einem Fall ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung an. Noch im Gerichtssaal kündigten von den vier Verteidigern zwei Rechtsanwälte Revision beim BGH an. Das Medium VICE berichet in einem Artikel ausführlich über die Hintergründe mit technischen Details. Die Administratoren von ELYSIUM hatten technische Fehler begangen, die zur IP-Adresse geführt haben. Im anonymen Darknet sind die Identitäten von User kaum zu ermitteln. Ein großer Teil der Daten wurde an ausländische Behörden weiter gegeben. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass es in Deutschland weitere Ermittlungsverfahren gibt. Begonnen hatte alles mit Hausdurchsuchungen eines Sondereinsatzkommandos & Blendgranaten in einer Autowerkstatt. Der Bundesrat will die Gesetzes nochmals verschärfen. Erstmals hat ein deutsches Gericht die Angeklagten wegen Kinderpornos als Mitglied einer Bande gemäß § 184b Absatz 2 verurteilt. Schon deshalb bedarf es einer Grundsatz-Entscheidung des Bundesgerichtshofes(BGH). Auch ist dann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich. Nach Kenntnis von K13online gab es in Deutschland noch keinen Fall, wo ein Kinderporno-Server in Deutschland stand. Die gesamte Justiz hat mit ELYSIUM in der deutschen Rechtsprechung Neuland betreten....  

 http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3815

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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