[update] K13online gegen neues Sexualstrafrecht + § 201a StGB: Die Petition befindet sich in der Beratung/Prüfung beim Empfänger im Petitionsausschuss des Bundestages

Verfassungswidrige Gesetze kurz vor dem Inkrafttreten: Das nächste Bundesgesetzblatt erscheint am 29. Dezember 2014 und wird die neuen Gesetze enthalten, wenn Bundespräsident Gauck bis dahin unterschrieben hat

Die bereits eingereichte Petition gegen eine verfassungswidrige Verschärfung im Sexualstrafrecht(§ 184b + 184c StGB) sowie § 201a StGB wurde heute um eine weitere Stellungnahme erweitert. Auf eine inhaltliche Ergänzung der laufenden Petition um die kurzfristigen Änderungen zum Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas wurde verzichtet. Am Tage nach dem Inkrafttreten der neuen Gesetze wird eine neue Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Darin werden wir zu allen Verschärfungen Stellung nehmen und ausführlich begründen, warum diese Gesetze verfassungswidrig sind und deshalb wieder aufgehoben werden müssen. Zeitgleich wird eine Online-Initiative für eine Verfassungsbeschwerde gestartet. Der Petitionsdienst wurde erneut aufgefordet, die laufende Petition an die Mitglieder des Ausschusses zur Beratung weiter zu leiten. Wir erwarten mit den 100 Mitzeichnern eine ausführliche Stellungnahme zu unserer Petition. Auch wenn die Eingriffe in den Schutzbereich des Grundgesetzes dadurch nicht mehr gestoppt werden können, müssen sich die Abgeordneten des Petitionsausschusses dazu positionieren und Stellung beziehen. Zu den kurzfristig und erheblich geänderten Gesetzen gab es keine Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss mehr. Solche parlamentarischen Geflogenheiten sind im höchsten Maße undemokratisch und mit dem Grundgesetz kaum vereinbar. Die K13online Redaktion hat sich in letzter Minute auch an Bundespräsident Gauck gewandt und angeregt, die zur Unterzeichnung anstehenden Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Kein Bürger/in wird in Zukunft mit Bestimmtheit selbst feststellen können, ob er legal oder illegal handelt. Der Willkür von Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten wird Tür und Tor geöffnet. Die Rechtspolitik der Bundesregierung aus SPD & CDU/CSU hat im gesamten Gesetzgebungsverfahren völlig versagt.[update: Mitteilung an alle 28 Mitglieder aller Fraktionen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages] 

https://www.openpetition.de/petition/blog/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb



Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 

11011 Berlin

 

Pforzheim, 12/25/2014

  

Petition: Keine verfassungswidrigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht

Pet-4-18-07-4512-013757

 

Sehr geehrte Damen und Herren! 

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 3. Dezember 2014(Eingang hier am 8. Dezember 2014) und meine EMail vom 11. Dezember 2014 erhalten Sie fristgemäß meine bereits angekündigte weitere Stellungnahme zur oben aufgeführten Petition. 

Auf eine inhaltliche Ergänzung zu dieser Petitionssache wird verzichtet. Die Mitzeichnungsfrist für die bereits eingereichte Petition auf dem Internetportal „OpenPetition“ ist schon beendet worden, so dass es aus technischen Gründen nicht mehr möglich ist, den 100 Mitzeichnern die Möglichkeit zu geben, bei einer Änderung/Ergänzung der Inhalte, die Mitzeichnung zu widerrufen. Darüber hinaus hat auch der Bundesrat die verfassungswidrigen Gesetze am 19. Dezember 2014 gebilligt. Voraussichtlich wird auch der Bundespräsident zum Abschluss dieses undemokratischen Gesetzgebungsverfahren die neuen Gesetze unterzeichnen, so dass diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in Kraft treten werden. Der Bundespräsident wurde jedoch kurzfristig gebeten, die Inhalte der Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Einen Tag nach Inkrafttreten wird somit eine Online-Initiative für eine anwaltliche Sammel-Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht gestartet. 

Zum nicht-demokratischen Gesetzgebungsverfahren wird auf meine EMail vom 11. Dezember Bezug genommen. Eine Vorlage im Petitionsausschuss mit anschließender Stellungnahme wird erwartet. 

Anfang 2015 wird über die Webseite des Deutschen Bundestages eine neue Petition zur öffentlichen Mitzeichnung eingereicht werden. Diese Petition wird sich auf die gesamten neuen Gesetze im Sexualstrafrecht und § 201a StGB beziehen, die in der laufenden Petition nicht mehr berücksichtig werden konnten. Die betreffenden Gesetze sind durch die Bundesregierung sehr kurzfristig geändert worden. Zu diesen erheblichen Änderungen gab es keine Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss. Eine parlamentarische Debatte hat nicht stattgefunden. Eine öffentliche Diskussion gab erst Recht nicht. Ziel dieser neuen Petition wird sein, bestimmte Teile der verfassungswidrigen Gesetze wieder aufzuheben. Insbesondere die Teile, die nicht durch die EU-Richtlinien der Europäischen Kommission vorgegeben wurden. Das ist bekanntlich der größte Teil der Gesetze, denn die frühere Bundesregierung mit der FDP-Justizministerin hatte keinen Handlungsbedarf festgestellt. Die damalige Bundesregierung hatte in der letzten Legislaturperiode schon alle EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Der Anlass für die aktuellen Gesetzesänderungen sind demnach fast alle dem Fall Edathy & AZOV-Films zuzuordnen. In hysterischer Art und Weise wurden diese Fälle zum Anlass genommen, Gesetze zu verabschieden, die rechtspolitisch nicht mit dem Bestimmtheitsgebot des Artikels 103 Grundgesetz vereinbar sind. Die politische Verantwortung für diese Eingriffe in den Schutzbereich des Grundgesetzes liegt deshalb in 1. Linie bei der SPD und in 2. Linie bei der CDU/CSU. Die GRÜNEN haben sich der Stimme enthalten. Die LINKE hat gegen die Gesetze gestimmt. Die FDP hätte mit Sicherheit auch gegen diese Gesetze gestimmt, wenn sie denn noch im Bundestag vertreten wäre. Die FDP hat in der Vergangenheit zur Recht solche Gesetze blockiert, wenn Sie in Regierungsverantwortung gewesen ist. 

In Erwartung einer Befassung des Petitionsausschusses fordere ich im Namen aller Mitzeichner eine ausführliche Begründung durch den Petitionsausschuss. Weiter wird um Mitteilung der Plenarsitzung im Bundestages gebeten, wann über diese Petition abgestimmt wird. Bei dieser Gelegenheit erinnere ich auch daran, dass alle Dokumente/Briefe/Emails etc.. vom Petitionsdienst/Petitionsausschuss sowie meiner Person auf den Webseiten K13online veröffentlicht, dokumentiert und kommentiert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking

(Haupt-Petent)

 


 

[update: 11.12.2014] K13online Aktivitäten AKTUELL: Petitionsdienst teilt Aktenzeichen unserer Petition gegen die verfassungswidrigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht mit 11.12.2014

Grundrechte in Gefahr: Petitionsdienst verweigert öffentliche Mitzeichnung, verfälscht den Titel unserer begründeten Petition und will das Petitionsverfahren ohne Befassung des Ausschusses nach sechs Wochen abschließen

Das Vorzimmer des Petitionsausschusses des Bundestages(Petitionsdienst) hat nach vier Wochen des Wartens das Aktenzeichen(Pet 4-18-07-4512-013757) unserer Online-Petition mitgeteilt. Entgegen der "Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petition" hat der Ausschussdienst eine öffentliche Mitzeichnung und die damit verbundene politische Diskussion verweigert. Der im Vorzimmer verweilende Mitarbeiter Wolfgang Dierig hat zudem den Titel unserer Petition von "Keine verfassungswidrigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht" eigenmächtig verfälscht in "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung". Mit keinem Wort geht Dierig auf die Begründungen in unserer Petition ein. Das Grundrecht auf Petition ist in Gefahr. In einer ersten eMail-Reaktion wurde der Ausschussdienst aufgefordert, unsere Petition umgehend den Mitgliedern des Petitionsausschusses vorzulegen. Die Mitzeichnungsfrist bei "OpenPetition" läuft noch bis zum 3. Dezember 2014. Die K13online Redaktion wird in einer weiteren Stellungnahme erhebliche Bedenken gegen den Ausschussdienst vortragen und Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wir erwarten gemäß Artikel 17 Grundgesetz eine ordnungsgemäße Befassung unserer Petition im Petitionsausschuss. [update 11. Dezember 2014: Petitionsdienst reagiert mit Schreiben an den Petenten Dieter Gieseking/K13online ]

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2945

 

 

[Heute LIVE im Bundesrat] Verfassungswidrige Verschärfungen im Sexualstrafrecht & 201a StGB: 929. Plenarsitzung des Bundesrates - Tagesordnungspunkt TOP 11 am 19. Dezember 2014 19.12.2014

Verfassungskonforme Rechtspolitik vor dem Abgrund: Neue Straftatbestände in den beschlossenen Gesetzen verstoßen weiterhin gegen Artikel 103 GG(Bestimmtheitsgebot) und sind damit verfassungswidrig

Die vom Deutschen Bundestag am 14. November 2014 verabschiedeten Gesetze zur verfassungswidrigen Verschärfung der §§ 184b + 184c sowie § 201a StGB stehen nun auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2014 zur Billigung an. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte am 3. Dezember in nicht-öffentlicher Sitzung darüber abschließend beraten. Der inzwischen ausgeschiedene Staatsminister für Justiz und Europa, Dr. Jürgen Martens(FDP), hatte die drohende Verletzung von Grundrechten erkannt und gerügt. Auch die Hessische Staatsministerin & Hessische Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann(CDU), hatte im Bundesrat auf das Bestimmtheitsgebot hinwiesen und Änderungen verlangt. Die Fraktion Die LINKE(Jörg Wunderlich) hatte bereits im Bundestag die neuen Gesetze abgelehnt. Die Sachverständigen hatten bei der Anhörung im Bundestagsrechtsauschuss herbe Kritik geübt. Ungeachtet dieser verfassungswidrigen Bedenken sollen die neuen Gesetze nun trotzdem in Kraft treten. Eine verfassungskonforme Rechtspolitik steht vor dem Abgrund. Die Bundesregierung, bestehend aus der Großen Koalition von CDU/CSU & SPD, trägt für diesen Verfassungsbruch die politische Verantwortung. Am Tage des Inkrafttretens wird die K13online-Redaktion über "OpenPetition" eine Sammelaktion von Unterschriften für eine Verfassungsbeschwerde starten. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird sich mit einer anwaltlichen Beschwerde befassen.[update: Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen][update 19.12.2914: Kein Antrag auf Vermittlungsausschuss - Bundesrat stimmt verfassungswidrigen Gesetzen zu] 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2951

 

 

geschrieben von K13online Redaktion am 28.12.2014 Drucken

Copyright by K13-Online-Redaktion