Schweizer Obergericht des Kantons Zürich weißt Revisionantrag(Wiederaufnahmeverfahren) im Fall Beat Meier ab: Rechtsanwalt Bernard Rambert legt Beschwerde beim Bundesgericht ein | |||||||||
Erhebliche Revisionsgründe auf die Bedeutung der entlastenden Aussagen der damaligen Jungen Kai & Uwe: Ein sexueller Missbrauch der beiden Brüder hat niemals stattgefunden K13online liegt im Schweizer Fall Beat Meier nun die 40-seitige Revisionsbegründung(Wiederaufnahme) vom Rechtsanwalt Bernard Rambert und der 11-seitige Beschluss des Obergerichtes in Zürich vor. Daraus geht eindeutig hervor, dass die früheren belastenden Aussagen bei der Polizei in Paris/F von den beiden Brüdern Kai & Uwe zurück genommen wurden. Schon bei den ersten vier Vernehmungen zuvor in der Schweiz hatten alle drei Brüder(+ Maik) einen sexuellen Missbrauch bestritten. Bei der Rücknahme sagten Kai & Uwe aus, dass Sie damals in Paris bei den Vernehmungen durch die Polizei unter massiven Druck gesetzt worden waren, um Beat Meier zu belasten. Der Haupt-Revisionsgrund besteht allerdings darin, dass der Anstaltsarzt der JVA in Pöschwies bei einer Untersuchung festgestellt hat, dass der Penis von Beat Meier für einen angeblichen Analverkehr mit den Jungs viel zu groß ist - und demnach nicht hätte durchgeführt werden können. Die damaligen Ermittlungsbehörden hatten es versäumt, dieses Faktum rechtsmedizinisch zu untersuchen und dementsprechende Feststellungen zu treffen. Im Revisionsverfahren wurde durch Rechtsanwalt Rambert ein exteres Gutachten beantragt und vom Obergericht völlig unbegründet abgelehnt. Das Schweizer Bundesgericht wird sich nun mit der Beschwerde gegen den Beschluss beschäftigen. Trotz stichhaltiger Revisionsbegründung will die Schweizer Justiz ganz offensichtlich ihre begangenen Rechtsfehler nicht eingestehen. Das frühere Mitglied der Schweizer Arbeitsgemeinschaft Pädophilie(SAP) hätte ansonsten natürlich einen Anspruch auf Haftentschädigung von 25 Jahren zu Unrecht erlittene Gefangenschaft in der Verwahrung. In diesem Wiederaufnahmeverfahren soll primär ein Freispruch erreicht werden. Zumindest jedoch soll bei einer erfolgreichen Revision das Strafmaß gemindert bzw. die Verwahrung aufgehoben werden. Rechtsanwalt Rambert hat auch beim Bundesgericht eine mündliche Verhandlung zur Revision und eine neue Berufungsverhandlung mit Beweisaufnahme der Zeugen Kai, Uwe und Maik beantragt. Wir werden über diese Schweizer Justizskandal weiter berichten... Der vollständige Revisionsantrag von 40 Seiten kann bei uns angefragt werden.
Der vollständige Beschluss des Obergerichtes von 11 Seiten kann bei uns angefragt werden.
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geschrieben von K13online-Redaktion am 29.09.2017 |
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