+++ Nicht mehr als zur Kenntnis genommen: Landtag von Baden-Württemberg hat Petitionsverfahren 16/02906 mit Drucksache 16/6173 abgeschlossen
21.05.2019
Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in Sachen Dienstaufsichtsbeschwerde: Das Vorgehen der Mitarbeiterin(Frau Dr. Preisser) des Ministeriums der Justiz und für Europa ist nicht zu beanstanden
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Beate Böhlen(GRÜNE) hat dem Petenten Dieter Gieseking die Beschlussempfehlung an den Landtag von Baden-Württemberg mitgeteilt. Aus der Entscheidung & Begründung geht in Drucksache 16/6173 lediglich eine Kenntnisnahme der Petition hervor: Das Vorgehen von der Mitarbeiterin des Ministeriums für Justiz und für Europa ist nicht zu beanstanden. Bezüglich der Dienstaufsichtsbeschwerde verbleibt es bei den bereits getroffenen Entscheidungen. Damit stellt sich der Petitionsausschuss und in Folge auch der Landtag hinter die Fehlentscheidung des Justizministeriums, dem Petenten Dieter Gieseking die Akteneinsicht in Sachen Dienstaussichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau zu verweigern. Der Antrag auf diese Einsicht war ausführlich begründet worden. Ganz offensichtlich enthalten diese Akten Dokumente, die der Petent nicht einsehen darf. Mit dieser Weigerung wurde erfolgreich verhindert, das die begründete und berechtigte Dienstaufsichtsbeschwerde zum Erfolg geführt hätte. Der Petitionsausschuss hat sich mit der Beschlussempfehlung "Der Petition kann nicht abgeholfen werden" zum Handlanger des Justizministeriums & der JVA Kislau gemacht. Mit demokratischen Eingaben einer Petition können demnach Dienstaufsichtsbeschwerden nicht politisch durchgesetzt werden. Was bleibt ist die zur Kenntnisnahme. Der Petent Dieter Gieseking wird diese Fehlentscheidungen & das damit verbundene Unrecht zwangsweise hinnehmen müssen. K13online schließt die Berichterstattung hiermit ab. Lesen Sie die Dokumente mit einem Klick auf weiterlesen...
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau & Bruchsal: Vorsitzende des Petitionsausschusses bestätigt Eingang der Ergänzung, die in die Beratungen mit einbezogen werden
26.03.2019
Petitionsausschuss von Baden-Württemberg verweigert nicht nur die Akteneinsicht in die Stellungnahme des Justizministeriums, sondern auch in alle Akten der Dienstaufsichtsbeschwerde
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses von Baden-Württemberg hat den Eingang der Petitionsergänzung zum unbegründeten Besuchsverbot in der JVA Bruchsal bestätigt. Die diesbezügliche Beschwerde wird in die Beratungen mit einbezogen. Jedoch hat die Vorsitzende die Akteneinsicht hinsichtlich der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau & das Justizministerium verweigert. Die Akten beim Justizministerium müssen vom Petitionsausschuss heran gezogen werden. Darin befinden sich Dokumente, die zur weiteren Begründung der Petition notwendig sind. Die Vorsitzende hat auch die Zusendung einer Kopie der Stellungnahme des Justizministeriums verweigert, sofern diese überhaupt angefordert wurde bzw. vorliegt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist diese Stellungnahme lückhaft oder sogar vorsätzlich falsch. Ohne eine Richtigstellung zu dieser Stellungnahme kann der Petent Dieter Gieseking seine Petition nicht vollständig begründen. Schon im jetzigen Stadium des Petitionsverfahrens wird offenbar versucht, die Petition einzuschränken bzw. abzuweisen. Es ist zwar richtig, dass kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf die Einsicht in die kompletten Petitionsakten besteht, jedoch wurde dies auch nicht beantragt. Ein weiterer Schriftsatz an den Petitionsausschuss ist in Vorbereitung. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...
Petitionsverfahren an Landtag von Baden-Württemberg: Dienstaufsichtsbeschwerde an den Justizminister BaWü Guido Wolf i. V. m. der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau geht weiter
26.01.2019
Petent Dieter Gieseking(K13online) beantragt Anhörung von Abgeordneten: Jürgen Filius(Grüne), Dr. Bernard Lasotta(CDU), Prof. Dr. Ulrich Goll & Nico Weinmann(FDP) und Reinhold Gall & Sascha Binder(SPD)
Im laufenden Petitionsverfahren an den Landtag von Baden-Württemberg hat der Petent Dieter Gieseking Anhörungen im Petitionsausschuss beantragt. Die Abgeordneten sollen zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin des Justizministeriums Frau Dr. Preisser i. V. m. der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau angehört werden. K13online fordert weiterhin die vollständige Aufklärung aller Vorfälle & Vorkommnisse in den rechtsfreien Räumen der JVA Kislau. Bevor die Petition & die Dienstaufsichtsbeschwerden weiter begründet werden können hat der Petent auch Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Landtages BaWü bzw. des Petitionsausschusses beantragt. Dieter Gieseking wartet gegenwärtig auf eine Terminvereinbarung. Inzwischen haben von den 21 Ausschussmitgliedern aller Fraktionen lediglich 14 Abgeordnete den direkten Erhalt der Petition mit Schriftsätzen bestätigt. KEIN Politiker/In hat mit Stand von heute darauf reagiert. Dies ist mehr als nur ein Armutszeugnis für die Mitglieder dieses Ausschusses. K13online wird auch dieses News über seine Mailingliste an alle Petitionsmitglieder mit einer Empfangs- und Lesebestätigung versenden. Die dem Ausschuss bereits vorliegende Petition wird demnächst mit dem unbegründeten Besuchsverbot des Peteten in der JVA Bruchsal ergänzt werden. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...