„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Landgericht Bad-Kreuznach: Staatsanwältin Christine Mossem gräbt in der ehrenamtlichen Vergangenheit von Tobias M. herum und lässt mehrere Zeugen laden 18.03.2018

Boylover Tobias M. schickte nach einer Ferienfreizeit der Pfadfinder vor 18 Jahren einen Liebesbrief an einen achtjährigen Jungen und sagte der Mutter: "Ich habe den Jungen sehr lieb" 

Die Staatsanwältin(Sta) Christine Mossem hatte zum 4. Verhandlungstag wieder mehrere Zeugen durch das Landgericht laden lassen. Sie gräbt weiterhin nach Asbach Uralten Bezugspersonen, die den Boylover Tobias M. irgendwie belasten könnten. Gefunden hat sie die Mutter des Jungen und zwei Geschwister. Nach einer Ferienfreizeit im Pfadfinderlager wollte Tobias M. den Jungen besuchen und sagte der Mutter: Ich habe den Jungen sehr lieb. "Da bin ich ausgeflippt", sagte die Mutter vor Gericht. Es kamen Liebesbriefe an den Jungen, die die Mutter gleich zur Kirchengemeinde geschleppt hat. Der Ortsvorsitzende der DRK erklärte, dass Tobias M. 25 Jahre ehrenamtlich bei Ihm tätig war. Als er im August 2017 davon erfuhr, dass gegen Tobias M. ein Verfahren läuft, hat er Ihn gleich zum Austritt "bewegt". Damit war auch dieses Ehrenamt zerstört. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde auch ein 13-jähriger Junge vernommen, den Tobias M. bei der Spielzeugausgabe am Mäuseturm in Bingen kennengelernt hatte. Wie aus informierten Kreisen bekannt wurde, konnte auch diese Zeugenaussage die Sta Mossem nicht befriedigen. Lediglich wurde geäußert, dass der Knabe oft bummelt. Aus solchen Ermittlungsmethoden wird deutlich, dass die Sta Mossem in 1. Linie die ehrenamtliche & persönliche Existenz von Tobias M. vernichten will. Auch der Gerichtsgutachter Dr. Ralf Werner stellte Fragen an die Zeugen. Fleißig machte er sich Notizen für sein Gutachten, welches natürlich für das Urteil von ganz entscheidender Bedeutung sein wird. Der nächste Verhandlungstermin findet bereits am kommenden Donnerstag, den 22. März um 8:45 Uhr, statt.      

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bad-kreuznach/stadt-bad-kreuznach/paedophiler-aus-kreis-bad-kreuznach-vor-gericht-auch-in-der-region-auffaellig_18584841.htm



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Landgericht Bad-Kreuznach: Boylover Tobias M. gibt auf Anraten seiner neuen Verteidigerin Daniela Hery sexuellen Kontakt vor 18 Jahren mit einem damals 10-jährigen Jungen in einer Ferienfreizeit zu 07.03.2018

Gerichtsgutachter Dr. Ralf Werner soll Tobias M. auf Schuldfähigkeit & eine mögliche Einweisung in eine psychiatrische Anstalt gemäß § 63 StGB(Maßregelvollzug) nach Aktenlage & Verhandlungstermine begutachten

Der Boylover Tobias M. musste seinen bisherigen Wahlverteidiger Michael Bernard in seine neue Verteidigerin Daniela Hery wechseln, weil kein Geld mehr für Anwaltshonorare vorhanden ist. Rechtsanwältin Hery ist nun Pflichtverteidigerin geworden. Auf Anraten der neuen Verteidigerin hat Tobias M. einen Sexualkontakt mit einem im Jahre 2010 etwa 10-jährigen Jungen und heute 27-jährigen Mann zugegeben, obwohl er sich daran nicht mehr im Detail erinnern kann. Tatsächliche Beweise gibt es heute nicht mehr, sondern lediglich die belastende Aussage des heutigen Mannes, der jetzt auch noch als Nebenkläger auftritt. Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch noch Schmerzesgeld haben will, obwohl bei Tobias M. kein Geld mehr zu holen ist. Der Mann war nicht in eigener Initiative aktiv geworden, sondern die Ermittlungsbehörden hatten ihn zu eine Aussage gebracht. Er bezeichnet sich als "stark homophob". Erstmals war am Verhandlungstag auch ein Gerichtsgutachter geladen worden, der Tobias M. nach Aktenlage und während der Prozesstage begutachten soll. Tobias M. hat eine psychologische Untersuchung durch den Gutachter Dr. Ralf Werner abgelehnt. Daraufhin machte der Vorsitzende Richter des Landgerichts deutlich, dass auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt in Betracht kommt. Im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB kann der Freiheitsentzug zeitlich unbegrenzt sein. Es müssen dann regelmäßig neue Gutachten erstellt werden. Bei der Gerichtsverhandlung wurde noch ein weiterer Zeuge vernommen, der Auskünfte für die damalige Thailandreise von Tobias M. mit seinem damaligen Therapeuten Michael G. gegeben hat. K13online liegen dazu (noch) keine weiteren Informationen vor. Unsere Recherche-Ergebnisse werden wir in einem weiteren News mitteilen. Der Fortsetzungstermin findet bereits am kommenden Montag, den 12. März 2018 statt. Ein weiterer Gerichtstermin wurde auf den 13. April 2018 anberaumt.... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3569 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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