"In einer Welt von universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt" - GOERGE ORWELL
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[update: Petition an Bundestag] Institut für kriminologische Sozialforschung(IKS) der Universität Hamburg(Criminologia): Breite Allianz gegen weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht 07.11.2014

26 Erstunterzeichner der Erklärung: Strafrechtler, Kriminologen, Rechtsanwälte, Sozialpädagogen, Psychiater, Sexualwissenschaftler, Soziologen, Erziehungswissenschaftler, Psychologen und viele mehr...

Als Reaktion auf den Referenten-Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht haben 26 Experten eine Gegen-Erklärung veröffentlicht. Koordiniert wird diese breite Allianz vom Institut für kriminologische Sozialforschung (IKS) der Universität Hamburg. Weitere Experten, die die Sichtweise der Erstunterzeichner teilen, können sich an den Initiator Michael Stiels-Glenn wenden. Die Erklärung wendet sich gegen eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht. "Der Diskurs über den sexuellen Missbrauch von Kindern ist weit über sein Ziel hinausgeschossen", erklären die Experten der Allianz. "Viele Experten verstummen aus Angst vor dem Verlust beruflicher und privater Reputation, vor öffentlichen und vor medialen Vorwürfen, man nehme das Leid der Opfer nicht ernst oder wolle Täter schützen. Mit diesem Schweigen wird der erregte Diskurs über Sexualdelikte immer mächtiger", stellen die Experten fest. Die K13online Redaktion begrüßt die inhaltliche Erklärung ausdrücklich. Das Sexualstrafrecht braucht kein euphemistisches "Schließen von Schutz- und Gesetzeslücken", sondern eine "Entrümpelung" von Straftatbeständen, die nicht mehr zeitgemäß sind. Deshalb ist eine interdisziplinäre Auseinandersetzung mit diesem Diskurs erforderlich...

http://criminologia.de/2014/04/keine-weiteren-verschaerfungen-im-sexualstrafrecht



Keine weiteren Verschärfungen im Sexualstrafrecht

Der die hier folgende Sicht auf die Affäre Edathy und ihre Folgen teilt, ist herzlich eingeladen, per Mail an den Initiator Michael Stiels-Glenn – msg.kri[email protected] – seiner Meinung auch öffentlich Ausdruck zu verleihen.

Hier der ungekürzte Text:

Die Affäre Edathy und die Folgen – eine gemeinsame Stellungnahme von Strafrechtlern, Kriminologen forensischen Psychiatern und Psychotherapeuten

1. Mediale Vorverurteilung

Sebastian Edathy hat legale Nacktfotos von Jungen gekauft. Der fundamentale Rechtsgrundsatz: „Keine Strafe ohne Gesetz“ hat die mediale Vorverurteilung nicht verhindert. Und die Unschuldsvermutung hat Strafverfolgungsbehörden nicht daran gehindert, voreilig Informationen an die Medien zu geben.

2. Ruf nach Ausweitung der Gesetze

Stattdessen werden jetzt Forderungen zur Ausweitung des StGB laut, wodurch Nacktfotos von Kindern zur Kinderpornographie hochgestuft werden sollen. Euphemistisch wird dies als „Schließen von Schutz- und Gesetzeslücken“ bezeichnet.

3. Folgen medialer Skandalisierung

Die mediale Skandalisierung zeigt Folgen: Polizei, Justiz, Vollstreckungsorgane und Psycho-Fachleute achten heute mehr auf das Medienecho als auf fachliche Arbeit. Bei Sexualdelikten kommt es längst nicht mehr auf Zahlen oder Steigerungsraten an; jeder Einzelfall wird ikonisiert.

4. Notwendigkeit interdisziplinärer Arbeit

Der Diskurs „über den sexuellen Missbrauch von Kindern” ist weit über sein Ziel hinausgeschossen. Deshalb ist eine interdisziplinäre Auseinandersetzung mit diesem Diskurs erforderlich. Ideologisierte Verallgemeinerungen machen die Lage von Geschädigten nicht besser; ihr Leid ernst zu nehmen bedeutet Geschädigte und Täter zu behandeln.

5. Fatales Schweigen der Experten

Die Risikogesellschaft ist auf Experten angewiesen: wenn diese versagen, werden Bürger unkalkulierbaren Gefahren ausgesetzt. Viele Experten verstummen aus Angst vor dem Verlust beruflicher und privater Reputation, vor öffentlichen und vor medialen Vorwürfen, man nehme das Leid der Opfer nicht ernst oder wolle Täter schützen. Mit diesem Schweigen wird der erregte Diskurs über Sexualdelikte immer mächtiger.

6. Gefahr einer Kriminalisierung der Jugendsexualität

Es steht zu befürchten, dass die gesamte Jugendsexualität durch öffentliche Skandalisierung und drohende Strafverfolgung kriminalisiert wird. Pädagogen in Heimen wissen nicht mehr, wie sie auf Fragen und Anliegen von Kinder- und Jugendlichen zu (einvernehmlicher) Sexualität reagieren dürfen. Groß ist die Furcht vor Medien und vor Konsequenzen durch Aufsichtsbehörden und Jugendämter. Allein der Begriff „Sexualpädagogik“ löst Assoziationen zu Heimskandalen der jüngeren Vergangenheit aus. Das behindert jede fachliche Debatte über den rechtlichen Auftrag, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern – und dabei auch ihre Sexualität zu berücksichtigen.

7. Weitere Verschärfungen des Strafrechts sind deshalb nicht hilfreich.


Erstunterzeichner:

Prof. Dr. Lorenz Böllinger, Universität Bremen
http://de.wikipedia.org/wiki/Lorenz_B%C3%B6llinger

Prof. Dr. Edith Burger, FH Bielefeld
http://www.fh-bielefeld.de/fb4/personen/burger

Prof. Dr. Ulrike Busch, FH Merseburg
http://tinyurl.com/ov39ywo

Prof. i. R. Dr. Johannes Feest, Universität Bremen
http://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Feest

Prof. Dr. Thomas Feltes, Ruhr-Universität Bochum
http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Feltes

Prof. Dr. Monika Frommel, Kiel
http://de.wikipedia.org/wiki/Monika_Frommel

Dr. Gernot Hahn, Erlangen
http://www.gernot-hahn.de

Prof. Dr. Daniela Klimke, Bremen
http://www.pa.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/lehrende/lehrende-an-der-polizeiakademie-316.html

Dr. Ulrich Kobbe, Lippstadt
http://www.psychologie-aktuell.com/index.php?id=280

Dr. Reinhard Kreissl, Soziologe & Kriminologe, Wien
http://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_Kreissl

Dipl. Päd. Reiner Kulessa KJPT, Gelsenkirchen
http://www.blickwinkel-gelsenkirchen.de/taeter.html

Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Helmut Kury
http://www.dgps.de/index.php?id=47&detail=arc50962res_id

Prof. Dr. Rüdiger Lautmann, Jurist & Soziologe, Berlin
http://www.lautmann.de

Dipl. Päd. Werner Meyer-Deters, Bochum
http://www.dgfpi.de/werner-meyer-deters.html

Prof. Dr. Norbert Nedopil, LMU München
http://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_Nedopil

Dr. habil. Helmut Pollähne, Bremen
http://www.jura.uni-bremen.de/people/helmut-pollaehne/en

Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Halle
http://renzikowski.jura.uni-halle.de

Prof. Dr. Dr. Fritz Sack, Hamburg
http://www.wiso.uni-hamburg.de/professuren/kriminologie/team/akademisches-personal/prof-em-dr-dr-hc-fritz-sack

Prof. Dr. Sebastian Scheerer, Soziologe & Kriminologe, Hamburg
http://www.wiso.uni-hamburg.de/professuren/kriminologie/team/akademisches-personal/prof-dr-sebastian-scheerer

Prof. Dr. Udo Schuklenk, Queens University Kingston, Ontario, Canada
http://www.udo-schuklenk.org

PD Dr. habil. Kurt Seikowski, Universität Leipzig
http://sexualwissenschaft.org/kontakt

Prof. Dr. habil. Kurt Starke, Leipzig
http://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Starke_(Sexualwissenschaftler)

Michael Stiels-Glenn, MA, MSc, Recklinghausen
http://www.psychiatrie-verlag.de/autorenautorinnen/details/author/michael-stiels-glenn.html

Dr. Harald Stumpe, FH Merseburg
http://www.harald-stumpe.de

Christoph Willms, Kriminologe, Köln

Prof. Dr. Norbert Zillich, HSZG Görlitz/Zittau
http://f-s.hszg.de/mitarbeiterinnen/personalverzeichnis/personal-z.html?filter_orgunits=groupSozWiss

Unterschriften bzw. Zustimmungserklärungen bitte an die Mailadresse: [email protected]



K13online Anmerkungen
Die obige Liste von Experten zu diesem Themengebiet wird ständig auf der Webseite von Criminologia.de ergänzt. Mit Sicherheit werden noch viele weitere Experten hinzu kommen. Der Widerstand gegen eine erneute Verschärfung & Erweiterung im Sexualstrafrecht hat erst begonnen. Die K13online Redaktion wird sich aktiv daran beteiligen.

Demnächst werden wir mit der Befragung von Politikerinnen & Politiker im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages über die Internetplattform "Abgeordnetenwatch" fortfahren. Bisher gestellt Fragen und erhaltene Antworten zu anderen Themengebieten können Sie dem folgenden Link entnehmen:
http://krumme13.org/text.php?s=list&kid=55

Wir befinden uns bei der Vorbereitung einer Online-Petition über die Webseite des Deutschen Bundestages: Keine weitere Strafverschärfung im Sexualstrafrecht
https://epetitionen.bundestag.de
Wir hoffen auf eine möglichst hohe Anzahlung von Mitzeichnern/Innen.

**************************************************

STERN.de zur erneuten Verschärfung des Sexualstrafrechts: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Regeln für den Umgang mit Nacktbildern von Kindern verschärfen - vom 12.04.2014
Der Entwurf folgt dem Rat von Experten, die Strafbarkeit „harmloser“ Nacktbilder in einem erweiterten Tatbestand des Paragrafen 201a als „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ zu regeln
Wie angekündigt hat der Bundesjustizminister Maas einen Referentenentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts vorgelegt. Neben den im Koalitionsvertrag vereinbarten Verschärfung des § 174 StGB(Obhutsverhältnis), der Neueinführung des sogenannten Cyber-Groomings und der Verlängerung der Verjährungsfristen(Beginn von 21 auf 30 Jahre) soll auch bestraft werden wer "unbefugt eine bloßstellende Bildaufnahme von einer anderen Person herstellt oder überträgt. In dem Reformentwurf ist auch vorgesehen, Bilder von "ganz oder teilweise unbekleideten Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" als Kinderpornografie einzustufen. Letzteres wird allerdings bereits jetzt im § 184b StGB erfasst. Der Begriff des "Posing" soll deutlicher bestimmt werden. Die Mainstream-Medien widersprechen sich in Ihrer Berichterstattung - und deshalb kann von K13online noch keine abschließende Bewertung vorgenommen werden. Das heimlich oder gegen den Willen des Kindes gemachte Nacktaufnahmen nicht verwendet werden dürfen, steht schon jetzt außer Frage. Dies trifft jedoch nicht auf die AZOV-Filme und alle anderen FKK-Filme/Fotos zu. Demnach würden alle bisher legalen Inhalte im Handel & Tausch auch weiterhin legal bleiben. Der neue Begriff "unbefugt" spielt offenbar eine zentrale Rolle bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2792

geschrieben von K13online Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

von test
am 17.11.2014

Und das ist die natürliche Fortsetzung eines vor Jahren begonnenen Prozesses bei euch in Deutschland. Deutschland hat in der Vergangenheit schon so oft deutlich gemacht wozu es in der Lage ist und wird diesen Umstand auch in der weiteren Zukunft bestätigen.
Ich kann nur allen Betroffenen nachdrücklich zur Vorsicht raten. Auch die Juden damals hätten nie geglaubt was die Zukunft für sie in Deutschland bereit hält. Aus der Vergangenheit lernen und handeln ehe es zu spät ist. Geschichte wiederholt sich nie in der selben Form aber sie wiederholt sich in der Zielsetzung mit anderen Mitteln mit dem gleichen Ergebnis oder schlimmer.

alles gute


von K13online
am 27.10.2014


von K13online
am 20.07.2014

Der Bundesjustizminister Maas hatte vor einigen Monaten angekündigt, seinen endgültigen Gesetzentwurf in 1. Lesung noch vor der parlamentarischen Sommerpause in den Deutschen Bundestag einzubringen. Die Sommerpause hat am letzten Freitag begonnen. Es liegen uns gegenwärtig noch keine Informationen darüber vor, warum dieser Entwurf noch nicht in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde. Vermutlich ist dieser Entwurf noch nicht vorlagereif. Damit bleibt die Hoffnung erhalten, dass der Entwurf erheblich andere Inhalte hat, wie bisher im Referenten-Entwurf vorgesehen. Im Prinzip brauchen wir keine erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht. Im Gegenteil, das Strafgesetzbuch sollte diesbezüglich "entrümpelt" und in unserem Sinne reformiert werden. Eine solche Reform würde allen Beteiligten zu Gute kommen...


von LYKURGOS
am 04.05.2014

“Deutschland misshandelt seine Kinder”

http://www.droemer-knaur.de/buch/7875471/deutschland-misshandelt-seine-kinder

http://www.tagesspiegel.de/politik/rechtsmediziner-klagen-kindesmisshandlung-an-deutschland-verleugnet-im-kollektiv/9405294.html

[email protected]


von LYKURGOS
am 03.05.2014

http://www.3sat.de/mediathek/?display=14&mode=playset&obj=43098

[email protected]


von K13online
am 17.04.2014

Die LINKE - Erste Stellungnahme - von der rechtspolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Halina Wawzyniak: Nicht zustimmungsfähig

Zitate
Besondere Beachtung verdient in meinen Augen die Veränderung in § 184b StGB. Diese nimmt einer Erweiterung des Kinderpornografie-Begriffs vor und erstreckt Kinderpornografie auf die “Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung”. Gleiches soll auch für Jugendpornografie gelten. Nach der Rechtsprechung des BGH fällt aber das Einnehmen einer unnatürlichen, geschlechtsbetonten Körperhaltung bereits jetzt unter den Begriff der sexuellen Handlung im Sinne der §§ 184b und 184c StGB, worauf der Referentenentwurf auf Seite 18 auch hinweist. Nach der Begründung soll nunmehr unter den § 184b StGB auch die “unwillkürlich eingenommene geschlechtsbetonte Körperhaltungen, etwa durch ein schlafendes Kind” fallen. Es soll “nicht mehr auf das Einnehmen dieser Körperhaltung als sexuelle Handlung ankommen, sondern lediglich auf die Körperhaltung selbst“. Ich verstehe das Anliegen hinter diesem Vorschlag, mir scheint aber auch fehlt es am Bestimmtheitsgebot. Meine Befürchtung ist: Hier entsteht Rechtsunsicherheit, wenn ein schlafendes Kind fotografiert wird. Denn niemand kann sich sicher sein ob dieses Foto nicht gerade eine Aufnahme in einer “geschlechtsbetonten Körperhaltung” ist.....

.... 3) Die in der Öffentlichkeit derzeit am meisten beachtete Neuregelung betrifft den § 201a StGB. Konkret lautet die Änderung: “Ebenso wird bestraft, wer unbefugt eine bloßstellende Bildaufnahme von einer anderen Person oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt.” Halleljua. Das genügt weder dem Bestimmtheitsgebot (was ist eine bloßstellende Bildaufnahme?) noch ist es angemessen und verhältnismäßig. Da aber der neue § 201a StGB bislang schon im Mittelpunkt der öffentlichen Auseinandersetzung stand will ich auf diesen gar nicht intensiver eingehen, denn alles wichtige und richtige insbesondere im Hinblick auf die Pressefreiheit ist bereits gesagt worden (auf den Blogbeitrag von Thomas Stadler habe ich schon verwiesen, auch die taz hat einen guten Kommentar veröffentlicht). In der Begründung wird zum Beispiel auf “betrunkene Personen auf dem Heimweg” abgestellt. Neben diesen Ausführungen scheint mir noch der Fakt interessant zu sein, nämlich das jegliche “unbefugte Bildaufnahme einer unbekleideten anderen Person” ebenfalls strafbar sein soll. Wer demnächst also am Ostsee- oder Nordseestrand (oder wo auch immer) ein schickes Foto macht und dabei eine/n Nacktbader/in erwischt ist strafbar. Zumindest kann das sein. In der Begründung wird namentlich auf “Bildaufnahmen unbekleideter Kinder” verwiesen, allerdings stellt der Referentenentwurf auf Personen ab und nicht auf Kinder. Zusätzlich kommt hinzu, dass die Neuregelung aus einem sog. Antragsdelikt ein relatives Antragsdelikt macht. Bisher musste zur Verfolgung einer Straftat nach § 201a StGB eine Strafanzeige erstattet werden, jetzt reicht bei besonderem öffentlichen Interesse die Kenntnisnahme solcher Bilder aus um Ermittlungen einzuleiten.

http://blog.wawzyniak.de/?p=5810


von K13online
am 17.04.2014

Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Zitate
Doch wie sollen die einschätzen, was für wen bloßstellend ist, ohne dass derjenige selbst dies artikuliert? Die ohnehin überlasteten Strafverfolger wären damit noch mehr damit beschäftigt, Dinge zu verfolgen, die eventuell vom Abgebildeten gar nicht erst als verfolgungswürdig angesehen werden. Zeitgleich würde es auf dem "kleinen Dienstweg" gerade auch für Politiker leichter, Bilder verfolgen zu lassen, die sie in ungünstigen Posen zeigen.

Würde man nun noch einen Schritt weitergehen und (wie bei der Pornografie) das Bloßstellen auch auf "Schriften" ausdehnen, so dass der Begriff auch Texte umfasst, würde dies das Ende einer Berichterstattung bedeuten, die nicht von der Gnade derer abhängt, über die berichtet werden sollte. Der Schutz der Kinder wird hier einmal öfter vorgeschoben, um ganz andere Regelungen zu ermöglichen. Und in diesem Fall haben die kritischen Geister leider auch nicht bedacht, was sie da vorschlagen, als sie die "Bloßstellung" als Gegenentwurf präsentierten - nun hat Heiko Maas beides in seinen Entwurf aufgenommen.



von K13online
am 17.04.2014

Punktuelle, unsystematische und risikoreiche Reaktion

Zitate
LTO: Was stört Sie und die anderen Unterzeichner der Stellungnahme an dem Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Bekämpfung von Kinderpornografie?

Scheerer: Uns stört, dass eine weit verbreitete – und durch Medien und Politik verstärkte – moralische Empörung hier ziemlich rücksichtslos in politisches Kapital umgemünzt werden soll. Der Gesetzentwurf will angeblich europäische Vorgaben umsetzen. Im Kern verfolgt er aber eben leider gar nicht die Absicht, außer in Marginalien tatsächlich vorhandene Lücken im Sexualstrafrecht zu füllen oder gar – was sehr zu begrüßen wäre – das gesamte Gebiet des Sexualstrafrechts grundsätzlich besser zu strukturieren. Das Vorhaben ist vielmehr im Kern eine Lex Edathy und in der Hinsicht bedauerlicherweise nur eine punktuelle, unsystematische und sehr risikoreiche Ad-Hoc-Reaktion auf punitive Affekte. Die Chance, die in Krisen liegt, wirklich durchdachte und segensreiche Reformen durchzuführen, wurde leider nicht genutzt.

LTO: Was hat Sie zur Unterzeichnung bewogen?

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kinderpornografie-strafrecht-gesetzentwurf


von K13online
am 15.04.2014

Tagesspiegel

Im Gesetzentwurf von Justizminister Maas soll auch das Anfertigen und Verbreiten von „bloßstellenden Bildaufnahmen“ unter Strafe gestellt werden. Ist das angemessen?

Nein, aus meiner Sicht sind diese Formulierungen im Gesetzentwurf auch verfassungswidrig. Was sind „bloßstellende Bildaufnahmen“? Da ist eine Abgrenzung zu legalen Bildaufnahmen überhaupt nicht möglich. „Bloßstellen“ ist überhaupt kein juristischer Begriff. Oder was heißt „Aufnahmen in peinlichen Situationen“? Das führt in der Konsequenz zu einem solchen Anpassungsdruck, der verfassungsmäßig nicht geboten sein kann. Jeder Bildjournalist, jeder Fotograf wird sich künftig fragen, was er eigentlich noch ablichten kann.

http://www.tagesspiegel.de/politik/gesetzentwurf-gegen-kinderpornografie-medienrechtler-blossstellende-bilder-ist-kein-juristischer-begriff/9763502.html


von K13online
am 15.04.2014

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