Neue Gesetzesinitiative im Bundesrat: Schleichende Kriminalisierung von Nutzern des Tor-Browsers im Darknet & Whistleblowern * Betreiber sollen zu 5 Jahren Knast verurteilt werden
15.03.2019
Waffen, Drogen oder Kinderpornos sollen weiteren Abbau von Grundrechten untermauern: Betreiber von Tor-Netzwerken sollen in Haftung genommen werden und unschuldige Menschen geraten unter Generalverdacht
Im Rechts- und Innenausschuss des Bundesrats wurde eine Gesetzesvorlage diskutiert, die zu einer erneuten Verschärfung von Gesetzen führe soll. Ausschussmitglieder fordern, die Strafverschärfung für das Anbieten "krimineller" Dienste im Internet generell und nicht nur im Darknet einzuführen. Außerdem gibt es die Forderung, es solle nicht nur bestraft werden, wer Darknet-Dienste anbietet, sondern auch, wer sie bloß zugänglich macht. Das würde Anbieter betreffen, die beispielsweise Speicherplatz oder einen Server dafür zur Verfügung stellen. Das Darknet ist auch eine sichere Plattform für investigative Journalisten und politisch Verfolgte(Pädophile). Kritiker befürchten, dass die Gesetzesinitiative zu einer schleichenden Kriminalisierung von Nutzern des so genannten Tor-Browsers ("The Onion Router") führen könnte, der das anonymisierte Bewegen im Netz ermöglicht. Vor allem Whistleblower nutzen den Browser, um anonym Informationen weiterzugeben. Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke hält den Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen zwar für richtig, warnt aber davor, über das Ziel hinaus zu schießen. "Hier die richtige Grenze zu ziehen, ist schwer", sagt der Spezialist für Internetrecht. Es könne leicht passieren, dass Unschuldige in die Haftung genommen würden. "Theoretisch kann sich in einem Forum eine lebhafte Diskussion über Waffen(Kinderpornos) entwickeln, ohne dass der Betreiber des Servers davon etwas mitbekommt." Wenn es hier zum Handel mit Waffen(Kinderpornos) kommt, könnte der Betreiber in die Haftung genommen werden. Eine solch grundrechtswidrige Strafverschärfung würde bedeuteten, dass das anonyme Darknet mit dem Tor-Browers gänzlich abgeschafft werden wird, denn kein Anbieter/Betreiber würde sich der gesetzlichen Gefahr aussetzen, für drei oder fünf Jahre in den Knast zu wandern. DAS wäre das Ende der Anonymität in der gesamten virtuellen Welt...
Justizministerkonferenz(JuMiKo) von Bund & Ländern diskutiert Gesetzesinitiative zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht: Mainstream-Medien(ZDFzoom) heitzen Stimmung für verfassungswidrige Gesetze an
07.06.2018
Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann(CDU) fordert Legalisierung von Straftaten der Ermittlungsbehörden gegen Kinderpornografie im Darknet: Verdeckte Ermittler soll zukünftige selbst Kinderpornos hochladen dürfen, um Pädophile in die Falle locken zu können
Verdeckte Ermittler im Darknet dürfen bei gegenwärtiger Gesetzeslage keine Kinderpornos hochladen, weil sie sich dann selbst strafbar machen würden. Die Justizministerkonferenz(JuMiKo) von Bund & Ländern diskutiert eine Gesetzesinitiative zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht. Die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann(CDU) fordert nun federführend die Legalisierung von Straftaten der Ermittlungsbehörden gegen Kinderpornografie im Darknet. Die Justizminister von Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben sich dieser Initiative bereits angeschlossen. Damit politische Mehrheiten bei der JuMiKo und später in den 16 Landtagen & im Bundesrat erreicht werden können, muss zuvor die öffentliche Stimmung aufgeheizt werden, damit es keinen Widerspruch bei diesen verfassungswidrigen Gesetzen gibt. Diese Strategie war auch bei der letzten Verschärfung im Sexualstrafrecht im Jahr 2015 effektiv und erfolgreich. Dabei bedient sich die Politik auch der Kriminialstatistik 2017 des BKA sowie der ZIT in Gießen. Die sogenannten Mainstream-Medien(System-Presse), in diesem Fall das ZDFzoom, schließt sich dieser Stimmungsmache willig an. Pünktlich zur Justizministerkonferenz wurde gestern eine Reportage ausgestrahlt. Bei RTL-Hessen war die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann(CDU) zu Gast und gab ein Interview. Kritische Fragen wurden ihr von der Moderatorin nicht gestellt. Das Zusammenspiel zwischen den Strafverfolgungsbehörden, den politischen Forderungen der Justizministerien der Länder und der medialen Berichterstattung funktioniert hervorragend. Kritiker, Opposition sowie Bürger- und Menschenrechtler sollen mit dem Totschlag-Argument "Kinderpornos" mundtot gemacht werden. Niemand soll es mehr wagen, einer solchen Gesetzesinitiative zu widersprechen und auf die beabsichtigen Grundrechtsverletzungen hinzuweisen. Wer dies dennnoch wagt, wird sofort als Kinderschänder-Sympatisant diffamiert und angegriffen. Oder als Verharmloser von Kindesmissbrauch dargestellt. Darüber hinaus debattiert die Justizministerkonferenz auch die Legalisierung von Ermittlungsbehörden, unbemerkt in die Wohnung eines Verdächtigen legal einbrechen zu können, um dort einen Trojaner zu installieren. Die bereits verabschiedete und in Kraft getretene Online-Durchsuchung läßt grüßen. Damals musste auch der Kampf gegen den Terrorismus zum Abbau von Grundrechten dienen...
Mündliches Urteil im ELYSIUM-Prozess vor dem Landgericht in Limburg: Zwei von vier Verteidiger kündigen schon im Gerichtssaal Revision beim Oberlandesgericht an
07.03.2019
Hintergründe und technische Details bei VICE: Vom Anfang(Sondereinsatzkommando/SEK mit Blendgranaten) bis zum Ende von ELYSIUM(Insel der Seligen)
Das Landgericht Limburg hat die vier Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren 10 Monaten und neun Jahren 9 Monaten verurteilt. In einem Fall ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung an. Noch im Gerichtssaal kündigten von den vier Verteidigern zwei Rechtsanwälte Revision beim Oberlandesgericht an. Das Medium VICE berichet in einem Artikel ausführlich über die Hintergründe mit technischen Details. Die Administratoren von ELYSIUM hatten technische Fehler begangen, die zur IP-Adresse geführt haben. Im anonymen Darknet sind die Identitäten von User kaum zu ermitteln. Ein großer Teil der Daten wurde an ausländische Behörden weiter gegeben. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass es in Deutschland weitere Ermittlungsverfahren gibt. Begonnen hatte alles mit Hausdurchsuchungen eines Sondereinsatzkommandos & Blendgranaten in einer Autowerkstatt. Der Bundesrat will die Gesetzes nochmals verschärfen. Erstmals hat ein deutsches Gericht die Angeklagten wegen Kinderpornos als Mitglied einer Bande gemäß § 184b Absatz 2 verurteilt. Schon deshalb bedarf es einer Grundsatz-Entscheidung eines Oberlandgerichts. Auch ist dann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich. Nach Kenntnis von K13online gab es in Deutschland noch keinen Fall, wo ein Kinderporno-Server in Deutschland stand. Die gesamte Justiz hat mit ELYSIUM in der deutschen Rechtsprechung Neuland betreten....