Interessenkonflikt zwischen OLG-Richter & BIOS-BW ist offensichtlich: Klaus Böhm verwendet den unsäglichen Begriff "Tatgeneigte", der im Kausalzusammenhang mit Pädophilen eine pauschale Diskriminierung & Kriminalisierung darstellt
Das Reportage-Team von "Luckfilm" war auf den Philippinen und in Deutschland bei Polizeiaktionen LIVE dabei. Dort sollen Kinder vor Webkameras posieren – für eine zahlungskräftige Kundschaft weltweit. Der Film zeigt eine Aktion gegen die Betreiber einer solchen Online-Plattform in Manila bis hin zur Verhaftung der Täter und der Befreiung der Kinder aus der Hand ihrer Peiniger. Die Kunden saßen auch in Deutschland. In Karlsruhe trifft Filmautor Wolfgang Luck den Richter am Oberlandesgericht Klaus Böhm, der einen Hilfsverein(BIOS-BW) gegründet hat, um pädophilen Straftäter therapeutische Hilfe anzubieten. Dort werden neben Straftätern auch sogenannte "Tatgeneigte" behandelt, Männer, die wissen, dass sie pädophil sind, aber noch keine Straftat begangen haben. K13online: Als einzige Institution in ganz Deutschland verwendet der 1. Vorsitzende des Vereines BIOS-BW(Behandlungsinitiative Opferschutz) den Begriff "Tatgeneigte" als Synonym für Pädophile, die sich bei seinem Verein behandeln bzw. therapieren lassen sollen. Allein schon eine solche Bezeichnung stellt eine erhebliche Diskriminierung und Kriminalisierung dar. Darüber hinaus ist Klaus Böhm nicht nur der Vorsitzende von BIOS, sondern zeitgleich auch Richter am Oberlandesgericht(OLG) Karlsruhe. Interessenkonflikte sind damit vorprogrammiert. Beide Ämter können und dürfen nicht kompatibel sein. ARD-Text: Das Fernsehteam begleitet über mehrere Monate Michael, einen pädophilen Mann aus Baden-Württemberg. Er hat in Thailand Fotos und Videos von nackten Kindern hergestellt und wartet auf seinen Prozess. Er ist einer der wenigen pädophilen Männer, die einen Therapieplatz gefunden haben. Wird es ihm künftig gelingen, seine gefährliche Lust durch therapeutische Hilfe zu kontrollieren? Bereits die textliche Ankündigung dieser Reportage bei der ARD deutet auf eine total einseitige Darstellung der Pädophilie-Thematik hin. Dennoch ist es wichtig, dass sich auch Pädophile den Film anschauen - und vor allen Dingen hörbare Kritik üben oder sogar eine Protestaktion auf die Beine stellen....
http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/gefaehrliche-lust-116.html
Zitate
Oft ist der Konsum solcher Bilder Einstieg in Schlimmeres. In Karlsruhe trifft Filmautor Wolfgang Luck den Richter am Oberlandesgericht Klaus Böhm, der einen Hilfsverein gegründet hat, um pädophilen Straftäter therapeutische Hilfe anzubieten. "Als Richter kann ich die Täter zwar für ein paar Jahre wegsperren, aber damit ist das Problem nicht an der Wurzel bekämpft", sagt Böhm.
Behandlung von "Tatgeneigten"
Im Hilfsverein BIOS werden deshalb neben Straftätern auch sogenannte "Tatgeneigte" behandelt, Männer, die wissen, dass sie pädophil sind, aber noch keine Straftat begangen haben. Durch Verhaltenstherapie sollen sie lernen, keine Übergriffe an Kindern zu begehen. Ein mühsamer und schwieriger Prozess.
K13online Anmerkungen
Als einzige Institution in ganz Deutschland verwendet der 1. Vorsitzende des Vereines BIOS-BW(Behandlungsinitiative Opferschutz) den Begriff "Tatgeneigte" als Synonym für Pädophile, die sich bei seinem Verein behandeln bzw. therapieren lassen sollen. Allein schon eine solche Bezeichnung stellt eine erhebliche Diskriminierung und Kriminalisierung dar.
Darüber hinaus ist Klaus Böhm nicht nur der Vorsitzende von BIOS, sondern zeitgleich auch Richter am Oberlandesgericht(OLG) Karlsruhe. Interessenkonflickte sind damit vorprogrammiert. Beide Ämter können und dürfen nicht kompatibel sein.
Aus obigen Gründen kann von einem "Hilfsangebot" von BIOS für Pädophile nicht gesprochen werden. Es gibt in Baden-Württemberg eine Alternative des Projektes "Kein Täter werden" am Standort in Ulm:
https://www.kein-taeter-werden.de/story/standort-ulm.html
Das LUCKFILM-Netzwerk
(Wolfgang Luck)
Quelle: http://www.luckfilm.de/
K13online Aktivitäten: Ergänzung der Verfassungsbeschwerde zum Pornografiebegriff(+Posing) & dem befangenen Richter des OLG Karlsruhe und Vorsitzenden von BIOS Klaus Michael Böhm |
19.09.2014 |
Beschwerdeführer Dieter Gieseking(Rechtsanwalt Graßmann): "Wir rege zur Frage der Anwendbarkeit und der Auslegungsweite des sogenannten „Posing“ im Rahmen des § 184b StGB an, eine Expertise des VorsRi am Bundesgerichtshof Thomas Fischer einzuholen
Zur Präzisierung der laufenden Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer Dieter Gieseking durch seinen Rechtsanwalt Leonard Graßmann/München eine Ergänzung beim BVerfG eingereicht. Neben der Verletzung des Grundsatzes „nullum crimen sine lege“ verstoßen die Vorschriften zur Kinder- und Jugendpornographie in Form des § 184b StGB auch gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Dazu wird eine Expertise des Leipziger Rechtswissenschaftlers Heribert Schumann im Sachbuch "Jugend und Pornografie" des Sexualwissenschaftlers Prof. Dr. Kurt Starke vorgetragen. Weiter wird angerecht, zur Frage der Anwendbarkeit und der Auslegungsweite des Pornographiebegriffs, insbesondere beim sogenannten „Posing“ im Rahmen des § 184b StGB, die Expertise des VorsRi am BGH Thomas Fischer einzuholen. Die Entscheidung des BVerfG wird auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur massiven Verschärfung im Sexualstrafrecht von erheblicher Bedeutung sein. Darüber hinaus wird die Ablehnung des befangenen RiOLG & Vorsitzenden von BIOS Klaus Michael Böhm präzisiert. Mit dieser Verfassungsbeschwerde wird auch der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2902
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[update - gekürzte Gegendarstellung] Südwestrundfunk(SWR) verweigert Ausstrahlung der K13online Gegendarstellung in der Sendung - Zur Sache Baden Württemberg |
02.06.2010 |
In Vorbereitung - K13online gegen Südwestrundfunk(SWR): Gegendarstellung wird gerichtlich eingeklagt + Strafanzeige gegen SWR-Autor Jörg Brillen - Frist zur Vermeidung 4. Juni 2010
In der SWR-Sendung "zur Sache BW" wurde am 20. Mai 2010 ein Beitrag mit dem Titel "Einblick in die Pädophilen-Szene" ausgestrahlt. Darin wurden von einem Michael Kappe(CareChild) im Kausalzusammenhang mit dem SWR-Autor Jörg Brillen falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Am 22. Mai hatten wir den SWR zur einer Gegendarstellung aufgefordert. Die Ausstrahlung dieser Gegendarstellung wurde nun mit Schreiben vom 26. Mai 2010 verweigert. Die K13online Redaktion wird nunmehr die Gegendarstellung bei ergebnislosem Fristablauf gerichtlich einklagen und Strafanzeige gegen den SWR-Autor Jörg Brillen erstatten. Lesen Sie das Schreiben des SWR mit der Weigerung zur Ausstrahlung der Gegendarstellung mit einem Klick auf mehr....
http://krumme13.org/admin/index.php |