"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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(Update) Fortsetzungstermin vor dem Amtsgericht in Bad Kreuznach am 29. Mai 2017: 43-jähriger Mann soll in Thailand im Jahre 2005 Sex mit einem minderjährigen Jungen gehabt haben 07.06.2017

Frankfurter Psychologe sieht sich diffamiert: "Selbst als er dem Jungen Jahre später noch einmal zufällig begegnet sei, habe der ihm ein Souvenir aufgedrängt, dass er dem Angeklagten in Deutschland übergeben sollte" 

Die Rheinzeitung in Bad Kreuznach berichtet in einem Pay-Artikel, der der K13online Redaktion vorliegt, über den 2. Verhandlungstag am 29. Mai 2017 gegen einen 43-jährigen Mann, der im Jahre 2005 mit einem Jungen in Thailand Sex gehabt haben soll - und dies soll auch gefilmt werden sein. Dem Amtsgericht in Bad Kreuznach liegt dieses Video als Beweismittel vor. Durch die Medienberichterstattung hat nun auch der damalige Dipl. Psychologe aus Frankfurt, wo der Angeklagte in Therapie gewesen war, von dem Prozess erfahren. Der Psychologe sieht sich diffamiert und erhebt in seiner E-Mail an die Richterin Brigitte Hill schwere Vorwürfe gegen die Arbeit der Ermittlungsbehörde und behauptet, es habe eine Absprache zwischen ihm und dem Angeklagten gegeben, dass dieser während des Aufenthalts in Thailand keine sexuellen Kontakte zu Kindern aufnimmt. Gleichzeitig behauptet der Psychologe, der Junge sei durch die Begegnung mit dem Angeklagten keineswegs traumatisiert worden, sondern habe eine große Anhänglichkeit entwickelt. Selbst als er dem Jungen Jahre später noch einmal zufällig begegnet sei, habe der ihm ein Souvenir aufgedrängt, dass er dem Angeklagten in Deutschland übergeben sollte. Die Verteidigung bezweifelt, dass die Angaben über das Alter des Jungen stimmen. Im ersten Verhandlungstermin hatte das Gericht deshalb die Einholung eines Fachgutachtens beschlossen, das voraussichtlich im Juli vorliegen wird. Der nächste Verhandlungstermin findet am 14. Juni 2017 um 13 Uhr statt. Die K13online Redaktion wird über diesen ausgewöhnlichen Fall als Prozessbeobachter weiter berichten....(Update 31. Mai 2017: Psychologe sowie ein Staatsanwalt als Zeugen geladen. Update 7. Juni: Gespräche mit K13online vor und nach der Verhandlung in Bad Kreuznach möglich. Wir bitten um frühzeitige Terminabsprache.)

http://tinyurl.com/y8m9mw2x (Pay-Artikel)



Thailand als Therapie verordnet? Psychologe setzt sich im Missbrauchsprozess zur Wehr

Bad Kreuznach. Durch die Medienberichterstattung über ein Verfahren gegen einen 43-Jährigen aus dem Kreisgebiet, der sich seit 10. Mai wegen sexuellem Missbrauch eines Jungen auf einer Thailandreise 2005 vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach verantworten muss, sieht sich ein Diplom-Psychologe aus Frankfurt diffamiert und in eine Gefahrenlage gebracht. In der Auftaktverhandlung hatte der 43-jährige Angeklagte durch eine Erklärung seines Verteidigers die Vorwürfe des Missbrauchs und des Besitzes von kinderpornografischem Material, das bei einer Durchsuchung bei dem 43-Jährigen sichergestellt wurde, teilweise eingeräumt.

Einen schweren Missbrauch, also eine sexuelle Handlung verbunden mit Penetration, hatte er allerdings abgestritten und erklärt, dass ihm ein Psychologe, dem er in einer Frankfurter Selbsthilfegruppe begegnet war, den Thailandurlaub als Therapiereise vorgeschlagen habe. Richterin Brigitte Hill verlas eine seitenlange E-Mail des Psychologen, in der er sich gegen diesen Vorwurf ebenso verwahrt wie gegen den Verdacht, den Angeklagten damals dazu angeregt zu haben, bei den Zusammenkünften mit dem Jungen Videoaufnahmen zu erstellen.

Seit mehreren Jahren absolviert der 43-jährige eine Therapie, um seine pädophile Neigung zu überwinden, und hat inzwischen eine gute Prognose, nicht wieder straffällig zu werden. Jetzt hat ihn die Vergangenheit mit dem Thailandaufenthalt 2005 eingeholt. Die Verteidigung bezweifelt, dass die Angaben über das Alter des Jungen stimmen. Im ersten Verhandlungstermin hatte das Gericht deshalb die Einholung eines Fachgutachtens beschlossen, das voraussichtlich im Juli vorliegen wird.

Aus dem Vernehmungsprotokoll der Kriminalpolizei geht hervor, dass die Beamten bei der Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten Hinweise für weitere Thailandfahrten in den Jahren nach 2005 gefunden haben. Bei dieser ersten Vernehmung hatte der 43-Jährige bekundet, dass ihm der Psychologe den Aufenthalt in Thailand vorgeschlagen hatte, um ihn vor Ort zu therapieren. Somit sei auch geplant gewesen, dass es zu sexuellen Handlungen mit Kindern kommen sollte.

Der Psychologe erhebt dagegen in seiner E-Mail schwere Vorwürfe gegen die Arbeit der Ermittlungsbehörde und behauptet, es habe eine Absprache zwischen ihm und dem Angeklagten gegeben, dass dieser während des Aufenthalts in Thailand keine sexuellen Kontakte zu Kindern aufnimmt. Er selbst sei auf Bitten des Angeklagten mit nach Thailand geflogen und habe mehrere Kontrollstränge festgelegt, um Übergriffe durch den 43-Jährigen an Kindern zu vermeiden. Gleichzeitig behauptet der Psychologe, der Junge sei durch die Begegnung mit dem Angeklagten keineswegs traumatisiert worden, sondern habe eine große Anhänglichkeit entwickelt. Selbst als er dem Jungen Jahre später noch einmal zufällig begegnet sei, habe der ihm ein Souvenir aufgedrängt, dass er dem Angeklagten in Deutschland übergeben sollte.

Den Videofilm, den ihm der Angeklagte zum Überspielen auf ein VHS-Format aushändigte, will er erst in Frankfurt gesehen haben. Der Film soll auch der Anlass für den Bruch zwischen Therapeut und Klient gewesen sein. Das Verfahren wird am 14. Juni fortgesetzt.

Von unserer Reporterin Christine Jäckel

(Update 15. Mai 2017)) Allgemeine Zeitung - Rhein Main Presse: 44-jähriger Mann soll im Jahre 2005 in Thailand einen unter 14-jährigen Jungen sexuell missbraucht haben 12.05.2017

Vor dem Amtsgericht in Bad Kreuznach: Ein rechtsmedizinisches Gutachten soll das Alter des Jungen anhand einiger Videosequenzen klären

Vor dem Amtsgericht in Bad Kreuznach hat ein ungewöhnlicher Prozess gegen einen 44-jährigen Mann begonnen, der des sexuellen Missbrauchs eines Jungen im vermeintlichen Alter von 12 bis 13 Jahren in Thailand im Jahre 2005 beschuldigt wird. Als Beweismittel liegt offenbar keine Zeugenaussage des Jungen vor, sondern lediglich ein Video. Ein rechtsmedizinisches Gutachten soll das Alter des Jungen anhand einiger Videosequenzen klären. Bei dem Begleiter des Mannes  soll es sich um einen Therapeuten handeln, den der Hargesheimer in einer Selbsthilfegruppe kennengelernt haben will, wie die Allgemeine Rheinzeitung berichtet. Diese Aussage konnte bisher jedoch noch nicht bestätigt werden. Es könnte auch eine Verteidigungsstrategie des Angeklagten sein. Die wahren Hintergründe können sich erst im Laufe des Gerichtsverfahrens klären lassen. Unabhängig von diesem Fall gilt Thailand nicht grundlos als "Paradies" für Boylover/Knabenliebhaber, denn dort bieten sich auch Jungs freizügig für Sex gegen Geld an. Erst kürzlich ist im Bruno Gmünder Verlag eine Dokumentation/Bildband mit dem Titel "Underage" erschienen. Minderjährige Sexarbeiter gehen auf den schwulen Straßenstrich. Der damalige Junge wird heute Mitte 20 sein und müsste eigentlich als "Opferzeuge" vernommen werden. Sofern es sich bei dem Jungen um einen Stricher gehandelt haben sollte, könnte davon ausgegangen werden, dass diese sexuelle Dienstleistung einvernehmlich geschehen ist. Aber auch auf dem vorliegenden Video müsste dies eindeutig zu erkennen sein. Weil der Gesetzergeber in den Unrechts §§ 176 ff. und 184 ff. StGB jedoch nicht zwischen sexueller Gewalt und Einvernehmlichkeit differenziert, spielt dieser Sachverhalt vor Gericht keine Rolle. Die Verteidigung kann lediglich auf das rechtsmedizinisches Gutachten bauen. Update 15. Mai 2017: Bei Auskunft der Pressesprecherin des AG Bad Kreuznach sind die Fortsetzungstermine am 29.5.2017, 9.00 Uhr, 14.6.2017, 13.00 Uhr und am 5.7.2017, 14.30 Uhr. Frühestens am 5.7.2017 kann mit einem Urteil gerechnet werden. K13online wird als Prozessbeobachter weiter berichten... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3360

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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