Bad Kreuznach. Durch die Medienberichterstattung über ein Verfahren gegen einen 43-Jährigen aus dem Kreisgebiet, der sich seit 10. Mai wegen sexuellem Missbrauch eines Jungen auf einer Thailandreise 2005 vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach verantworten muss, sieht sich ein Diplom-Psychologe aus Frankfurt diffamiert und in eine Gefahrenlage gebracht. In der Auftaktverhandlung hatte der 43-jährige Angeklagte durch eine Erklärung seines Verteidigers die Vorwürfe des Missbrauchs und des Besitzes von kinderpornografischem Material, das bei einer Durchsuchung bei dem 43-Jährigen sichergestellt wurde, teilweise eingeräumt.
Einen schweren Missbrauch, also eine sexuelle Handlung verbunden mit Penetration, hatte er allerdings abgestritten und erklärt, dass ihm ein Psychologe, dem er in einer Frankfurter Selbsthilfegruppe begegnet war, den Thailandurlaub als Therapiereise vorgeschlagen habe. Richterin Brigitte Hill verlas eine seitenlange E-Mail des Psychologen, in der er sich gegen diesen Vorwurf ebenso verwahrt wie gegen den Verdacht, den Angeklagten damals dazu angeregt zu haben, bei den Zusammenkünften mit dem Jungen Videoaufnahmen zu erstellen.
Seit mehreren Jahren absolviert der 43-jährige eine Therapie, um seine pädophile Neigung zu überwinden, und hat inzwischen eine gute Prognose, nicht wieder straffällig zu werden. Jetzt hat ihn die Vergangenheit mit dem Thailandaufenthalt 2005 eingeholt. Die Verteidigung bezweifelt, dass die Angaben über das Alter des Jungen stimmen. Im ersten Verhandlungstermin hatte das Gericht deshalb die Einholung eines Fachgutachtens beschlossen, das voraussichtlich im Juli vorliegen wird.
Aus dem Vernehmungsprotokoll der Kriminalpolizei geht hervor, dass die Beamten bei der Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten Hinweise für weitere Thailandfahrten in den Jahren nach 2005 gefunden haben. Bei dieser ersten Vernehmung hatte der 43-Jährige bekundet, dass ihm der Psychologe den Aufenthalt in Thailand vorgeschlagen hatte, um ihn vor Ort zu therapieren. Somit sei auch geplant gewesen, dass es zu sexuellen Handlungen mit Kindern kommen sollte.
Der Psychologe erhebt dagegen in seiner E-Mail schwere Vorwürfe gegen die Arbeit der Ermittlungsbehörde und behauptet, es habe eine Absprache zwischen ihm und dem Angeklagten gegeben, dass dieser während des Aufenthalts in Thailand keine sexuellen Kontakte zu Kindern aufnimmt. Er selbst sei auf Bitten des Angeklagten mit nach Thailand geflogen und habe mehrere Kontrollstränge festgelegt, um Übergriffe durch den 43-Jährigen an Kindern zu vermeiden. Gleichzeitig behauptet der Psychologe, der Junge sei durch die Begegnung mit dem Angeklagten keineswegs traumatisiert worden, sondern habe eine große Anhänglichkeit entwickelt. Selbst als er dem Jungen Jahre später noch einmal zufällig begegnet sei, habe der ihm ein Souvenir aufgedrängt, dass er dem Angeklagten in Deutschland übergeben sollte.
Den Videofilm, den ihm der Angeklagte zum Überspielen auf ein VHS-Format aushändigte, will er erst in Frankfurt gesehen haben. Der Film soll auch der Anlass für den Bruch zwischen Therapeut und Klient gewesen sein. Das Verfahren wird am 14. Juni fortgesetzt.
Von unserer Reporterin Christine Jäckel