"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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K13online(Gieseking) ./. Deutschland: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) wird unsere Beschwerde in den nächsten Sitzungen prüfen 11.02.2013

Pforzheimer Justizskandal: Revisionsbegründung der Verteidigung(Ra Graßmann/München) an das Oberlandesgericht Karlsruhe wurde an Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) gesandt

Im Pforzheimer Justizskandal wegen einer Linksetzung von K13online auf das Schutzalter-Blog hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) mitgeteilt, dass der Gerichtshof in einer seiner nächsten Sitzungen unsere Beschwerde prüfen wird. Unsere Beschwerde richtet sich gegen die damaligen Beschlüsse der Hausdurchsuchung & Beschlagnahmung von Gegenständen Pforzheimer Amts- und Landgerichte aus dem Jahre 2009. Diese Beschlüsse waren rechtswidrig - und sind auch menschenrechtswidrig. Inzwischen wurde diese Linksetzung vom Berufungsgericht für legal erklärt. Die Revisionsbegründung gegen das erneute UNrechts-Urteil des Landgerichtes wurde an das Oberlandesgericht Karlsruhe und an den EGMR gesandt...

http://www.echr.coe.int







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Pforzheimer Justizskandal: K13online Redaktion(Gieseking) sendet Revisionsbegründung(Ra Graßmann) an das Oberlandesgericht(OLG) Karlsruhe zur Endscheidung - vom 09.02.2013
Eine Verfahrensrüge(Ausschluss der Öffentlichkeit unzulässig entstanden) und sieben Sachrügen(Begriff "Kinderpornografie", Irrtumsproblematik, keine Versandabsicht, fehlerhafte Strafzumessung & Sozialprognose sowie überlange Verfahrensdauer und allg. Sachrüge)
Im Pforzheimer Justizskandal hat die Verteidigung die Revisionsbegründung an das Oberlandesgericht(OLG) Karlsruhe übersandt und beantragt, das Urteil des Landgerichts aufzuheben. Als absolute Verfahrensrüge wird die Unzulässigkeit des "Beschlusses" zum Ausschlusses der Öffentlichkeit während der Inaugenscheinnahme der Datenträger genannt. Darüber hinaus gibt es sieben weitere Sachenrügen. Erkennt das OLG mindestens einen der acht Revisionsgründe an, so wird das Urteil des Landgerichts nicht rechtskräftig. Das OLG verweist dann das Verfahren an eine andere Strafkammer eines Landgerichts zur erneuten Endscheidung in mündlicher Verhandlung mit erneuter Beweisaufnahme zurück. Unabhängig davon läuft die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2450

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K13online Mitteilung: Nachtrag zur Beschwerde Gieseking(K13online) ./. Deutschland zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) - vom 18.01.2013
Schriftliche Urteilsbegründung Landgericht Karlsruhe/Pforzheim eingetroffen: Freispruch in Sachen Verlinkung im K13online-News auf das Schutzalter-Blog * Revision läuft weiter...
Das Landgericht Karlsruhe/Pforzheim hat die schriftliche Urteilsbegründung im hiesigen Justizskandal zugestellt. Wegen der damaligen Verlinkung aus dem Jahre 2009 von K13online auf das Schutzalter-Blog gab es einen klaren Freispruch. Die bereits eingelegte Revision beim Oberlandesgericht in Karlsruhe wegen angeblicher Strafbarkeit der verbliebenen Daterträger läuft weiter. Diese Datenträger wurden während einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung vor jetzt fast vier Jahren beschlagnahmt. In einem Beschwerde-Nachtrag wurde nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über den Freispruch und die eingelegte Revision informiert...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2437

u.v.a.m....

geschrieben von K13online Redaktion [Druckansicht]


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