K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Beschwerde-Ergänzung mit Berliner Landgericht Beschluss an Deutschen Presserat
17.09.2018
K13online erwartet bei der nächsten Sitzung des Beschwerdeausschusses 1 am 20. September 2018 angemessene Beschlussfassungen: 1. Ein Hinweis - 2. Eine Missbilligung - 3. Eine Rüge(§ 12 Abs. 5 der Beschwerdeordnung)
Der Deutsche Presserat hat auf seiner letzten Sitzung am 12. Juni 2018 die Beschlussfassung über die Beschwerde gegen die Bildzeitung erneut verschoben auf die nächste Sitzung am 20. September 2018. Grund dafür war, dass gemäß § 12 Abs. 6 der Beschwerdeordnung die gerichtliche Auseinandersetzung beim Landgericht Berlin abgewartet werden sollte. Der Beschluss des Landgerichtes wurde nun mit einer Beschwerde-Ergänzung an den Presserat gesandt. Es besteht natürlich ein Unterschied zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen gegen das Bild-Blöd-Blatt und mehrfachen Verstößen gegen den Pressekodex. Dem Beschwerdeausschuss 1 stehen drei Sanktionsmöglichkeiten gegen das Schmierblatt zur Verfügung: 1. Ein Hinweis - 2. Eine Missbilligung - 3. Eine Rüge(§ 12 Abs. 5 der Beschwerdeordnung). K13online erwartet vom Ausschuss, dass eine berechtigte und angemessene Sanktion verhängt wird. Dies betrifft sowohl das rechtswidrig Foto vom Inhaber K13online Dieter Gieseking auf seinem privaten Balkon als auch die hetzerische Bezeichnung "Sprachrohr von Deutschland Kinderschändern" zu sein. Der Bildzeitung muss es auch presserechtlich untersagt werden, solche menschenverachtenden Begriffe zu verwenden. Bei allen Artikeln dieser widerwärtigen Art nehmen Bild-"Journalisten" Übergriffe bis Lynch-Justiz des lesenden Mobs billigend in Kauf. Diesem mehr als unseriösen Journalismus muss Einhalt geboten werden. Eine solch mediale Hetze schürt Ängste und dient damit in keiner Weise dem Kinderschutz vor tatsächlicher sexueller Gewalt gegen Kinder/Jugendliche. Dem Beschwerdeführer steht bei inakzeptabler Abweisung der Beschwerde das Mittel der Berufung zu. K13online wird davon Gebrauch machen, wenn der Beschwerdeausschuss 1 keine der drei oben aufgeführten Sanktionsmöglichkeiten ausspricht. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Schriftsätzen... (Update)
K13online ./. Bild(Blöd)zeitung beendet: Berliner Landgericht zeichnet heimlich aufgenommenes Balkon-Foto von Dieter Gieseking als Bildnis der Zeitgeschichte aus
20.06.2018
Laut Landgericht-Beschluss spricht das Schmierblatt Bildzeitung der K13online-Redaktion eine Ehrung aus: "Das Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" nominiert die Bild-Rhein-Neckar "Journalistin" Janine Wollbrett zur Pädo-Gurke 2018
Der Schmierfinken-Journalismus der Bild-Rhein-Neckar Redakteurin Janine Wollbrett wird keine zivilrechtlichen Folgen gegen die Blödzeitung haben. K13online wird keine Beschwerde gegen den nach unserer Rechtsauffassung rechtsfehlerhaften Beschluss des Landgerichts Berlin einlegen. Wir betrachten das vermeintlich "nicht rechtswidrige" Foto im Landgerichts-Beschluss mit Dieter Gieseking auf dem private Balkon als Auszeichnung. Das Landgericht hat das Bildnis zur Zeitgeschichte erklärt. Als Ehrung der Blödzeitung betrachten wir die freie Meinungsäußerung im Beschluss des Landgerichts "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" zu sein. Es ehrt uns in Solidatität mit den Justizopfern. Darüber hinaus betrachten wir den Artikel "Pädophile können unbehelligt ihre kranken Fantasien schildern" vom 29. Januar 2018 als kostenlose Werbung für unsere vielseitigen Aktivitäten. Selbst der bildungsfremden Leserschaft der Blödzeitung ist bekannt, das BILD "sanft zum Po, schlecht fürs Denken" ist. Der Slogan "Gib Lügen keine Chance" konnte zwar durch eine Unterlassung- und Schadensersatzklage nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Jedoch war es ein Warnschuss bei Wiederholungen. K13online wird auch in Zukunft gegen solche Hass-Medien agieren und alle machbaren Möglichkeiten ausschöpfen. Alternativ haben wir den Bildartikel von Janine Wollbrett für die K13online Pädo-Gurke 2018 nominiert...
K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates tagt auf seiner nächsten Sitzung am 12. Juni 2018
12.06.2018
Bildzeitung beantragte Aussetzung des Verfahrens wegen Zivilklage vor dem Landgericht Berlin: Beschwerdeführer Dieter Gieseking beantragt Beschlussfassung über die Beschwerde auf der nächsten Sitzung am 12. Juni 2018
Im laufenden Beschwerdeverfahren gegen die Bildzeitung wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates hatte die Bildredaktion zur letzten Sitzung des Beschwerdeausschusses 1 am 20. März 2018 die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Als Grund wurde das ebenfalls laufende Zivilverfahren auf Unterlassung & Schmerzesgeld beim Landgericht in Berlin angeführt. Der Presserat hatte dieser Verschiebung/Aussetzung gemäß § 12 Abs. 6 Nr. 1 der Beschwerdeordnung zugestimmt. Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) hat nun beantragt, auf der nächsten Sitzung am 12. Juni eine Beschlussfassung herbei zu führen. Die Verstöße der Bildzeitung gegen den Pressekodex sind nunmehr nach über drei Monaten noch immer bei Bild-Online verfügbar. Ein rechtskräftiges Urteil im Zivilverfahren beim Landgericht Berlin gegen die Bildzeitung kann im Beschwerdeverfahren beim Presserat nicht abgewartet werden. Der bereits entstandene Schaden vermehrt sich täglich. Die Bildzeitung verfolgt offensichtlich eine Verzögerungstaktik, die nicht hingenommen werden kann. Dabei nimmt die Bildredaktion einen weiteren Schaden billigend in Kauf. Die BILD ist bereits über beide Verfahren seit geraumer Zeit informiert und hätte die Verstöße schon beheben können. K13online(Gieseking) hat einen sehr langen Atem. Im Klageverfahren hatte das Landgericht Berlin die BILD am 16. April 2018 zu einer Stellungnahme binnen zwei Wochen aufgefordert. Das Landgericht Berlin hat inzwischen entschieden. Siehe dazu das K13online-Newsarchiv (Update 12. Juni: Heute tagt der Presserat)