Jens Wagner, Pressesprecher des Präventionsnetzwerks "Kein Täter werden": Die Auswirkungen von Sexpuppen auf Pädophile sind schlicht nicht erforscht
Es sind Mädchen zwischen fünf und zwölf Jahren, die auf der Website von Shin Takagi in verschiedenen Looks und Posen gezeigt und angeboten werden. Das Ziel des japanischen Geschäftsmannes ist es, Pädophile davon abzuhalten, sich an Kindern zu vergreifen. „Ich helfe Menschen, ihre Neigungen legal und ethisch auszuleben“, sagte Shin Takagi. Jens Wagner ist Pressesprecher des Präventionsnetzwerks "Kein Täter werden", das Pädophilen hilft, mit ihrer Neigung umzugehen, und das von der Berliner Charité initiiert wurde. Er hält die Argumentation des Japaners für naiv. „So eine Puppe kann bedürfnissteigernde Reize auslösen und die Betroffenen noch mehr animieren, das real ausleben zu wollen“, sagte er BRIGITTE.de. Doch Jens Wagner mag nicht ausschließen, dass es auch Pädophile gibt, die von einer Puppe profitieren. „Wir hatten schon Patienten, die der Umgang mit einer Puppe davon abgehalten hat, sexuellen Missbrauch zu begehen.“ Die Auswirkungen von Sexpuppen auf Pädophile sind schlicht nicht erforscht. Genauso wenig wie der Effekt von Computerspielen wie „Ego-Shooter“ auf die Gehirne von Jugendlichen. Die Frage, ob jemand Amok läuft, weil er Egoshooter spielt, kann niemand seriös beantworten. Und eben auch nicht die Frage, ob eine Kinder-Sexpuppe zum realen Missbrauch animiert - oder ihn davon abhält. Die Kinderpuppen sind in Deutschland nicht verboten. Wie Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin gegenüber N24 erklärt, schützt das Strafrecht Subjekte, das heißt lebende Personen, aber keine Puppen. Deshalb machen sich Betroffene beim Gebrauch dieser Puppen nicht rechtlich strafbar. Aus dem Artikel bei N24 geht jedoch nicht hervor, welche rechtliche Bewertung der Gesetzgeber und in Folge die Justiz hinsichtlich des & 184 ff. StGB(Kinder- und Jugendpornografie) vornimmt. Wenn eine solche Puppe in einer bildlichen oder filmischen Darstellung mit sexuellen Handlungen vorkommt und ein "wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergibt, dann könnte tatsächlich der Schand § 184c Abs. 1 Nr. 2 greifen. Bisher sind K13online jedoch keine diesbezüglichen Urteil in der Rechtsprechung bekannt geworden. "Sie wirken so lebensecht, dass sie mit Kindern fast zu verwechseln sind. Die Puppen werden aus einem Silikon hergestellt, das echte Haut simulieren soll. Auch Haare und Augen sind realistisch hergestellt", schreibt N24 im obigen Link...
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