Frankfurter Rundschau: Porträt | |
Verurteilt *** Perfides Motto: Unseriöse Berichterstattung *** "Deutschlands berühmtester Pädophiler" *** "Man wird, so viel steht fest, noch von Dieter Gieseking hören." Die Frage nach den Hintergründen und der Rechtmäßigkeit wird nicht gestellt. Quelle: fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/thema_des_tages/?cnt=358159& Lesen Sie weiter unter mehr... Gegendarstellung ---------------- Der in dem Artikel geschilderte Sachverhalt ist vollkommen falsch dargestellt. Es hat zu keiner Zeit ein gewerblicher Vertrieb von Kinderpornos stattgefunden, sondern das Urteil des AG Bitburg lautete auf Besitz und Weitergabe. Es lautete auch nicht auf Herstellung. In Luxemburg war ich 1 Jahr vollkommen zu Unrecht in Gefangenschaft. Denn dort habe ich nach dessen Gesetzen keine Straftat begangen, weil diesbezüglich alles in Deutschland war. Die lux. Justiz hatte mich einfach abgeurteilt und die Gefangenschaft in dessen JVA war menschenrechtswidrig. Auch habe ich keine "Kunden" verpfiffen, sondern es wurden bei pauschal allen Personen/Stellen, die sich in der Abonnentenliste der damaligen legalen K13-Zeitschrift befanden, rechtswidrig Hausdurchsuchungen durchgeführt, obwohl bei fast allen kein dringender Tatverdacht vorlag. Das Ziel war die Ermittlung von pädophilen Adressen, um diese verfassungswidrig und ohne Grund zu erfassen und zu verfolgen. Die Justiz hatte damals den Rechtsstaat außer Kraft gesetzt. Die damalige Verurteilung des AG Trier war zwar nach geltendem Recht rechtmäßig, jedoch vertreten wir die Meinung, dass "Kinderpornografie" nur dann strafbar sein sollte, wenn diese Aufnahmen gegen den Willen und gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Kids erfolgt ist. Dies war damals ersichtlich nicht der Fall. Der Gefangenenhilfeverein wurde bereits zum 31.12.2002 aufgelöst. Die Gründe sind ausschließlich interner Natur. In Hamburg wurde kein weiterer Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister gestellt. Dies "verdanken" die ganzen Pädo-Gegner, Politiker, Kinderschützer usw.. nicht den massiven Angriffen und Gewalttaten gegen uns als Privatpersonen, sondern wiederum internen Gegebenheiten. Ein solcher Verein mit einer solchen Satzung kann auf rechtsstaatlichen Boden nicht verboten werden. Das erneute Verfahren in Trier wegen des "Stefan-Textes" ist vollkommen ungerechtfertig und ein Justizskandal ohne Beispiel. Dieser Erlebnisbericht, für sich genommen oder im Kontext mit dem PRD bzw. unseren Web-Seiten in der Verlinkung, verstößt nachweislich nicht gegen geltendes Recht des & 184 STGB. Die STA Berlin hat kürzlich die entsprechende Ausgabe der Zeitschrift GIGI Nr. 27, worin der Text vollständig abgedruckt worden ist, als unbedenklich erachtet. http://www.whk.de/whk1703.htm Damit hat sowohl das AG als auch das LG Trier zwei eindeutige Fehlurteile gefällt. Die Unrechtsurteile sind daher als vorsätzliche Rechtsbeugung zu werten. Die Urteilsbegründungen sind hier inzwischen eingangen, Revision beim OLG Koblenz eingelegt und diese Begründung bereits zugestellt. Wenn wir noch in einem Rechtsstaat leben, dann wird die Revision einen klaren Freispruch ergeben müssen. Der Gang zum Bundesverfassungsgericht steht weiterhin offen. Denn wir sollen mit diesen Fehlurteilen der Meinungs- und Pressefreiheit beraubt werden. |
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geschrieben von K13online-Redaktion am 24.12.2003 |
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