Outing durch ehemaligen Mitgefangenen aus der Pfalzklink: Boylover-Gefangener Torsten J. wurde aus Sicherheitsgründen von der JVA Frankenthal in eine andere JVA verlegt
24.09.2018
Erneutes Outing in der neuen JVA: Ehemaliger Mitinsasse der Forensischen Psychiatrie Pfalzklinik beschimpft den Boylover Torsten J. als "Kinderficker" & "Kinderschänder" beim Hofgang
Der Boylover Torsten J. wurde aus Sicherheitsgründen am 18. September aus der JVA Frankenthal in eine andere JVA verlegt. In Frankenthal war er von einem ehemaligen Mitgefangenen der Forensischen Psychiatrie Pfalzklinik erkannt und angegriffen worden. Gerade in der neuen JVA eingetroffen, wurde er wieder von einem ehemaligen Mitinsassen der Pfalzklinik erkannt und beim Hofgang als "Kinderschänder" & "Kinderficker" beschimpft. In beiden JVAs findet keine räumliche Trennung zwischen den Gefangenen mit den Deliktsarten der §§ 174 bis 184 StGB und allen anderen Gefangenen statt. So kann es jeder Zeit zu Übergriffen kommen. In den Mehrbett-Hafträumen können rechtsfreie Räume entstehen. Torsten J. wurde in einer Dreibett-Zelle untergebracht, worin sich gegenwärtig jedoch nur ein Mitgefangener befindet. Inzwischen hat Torsten J. Meldung über den Vorfall gemacht und es gab Gespräche mit der Abteilungsleiterin der neuen JVA. Die Anstaltsleitung und deren Bedienstete sind bei Kenntnis solcher Angriffe verpflichtet, für den Schutz von Torsten J. Sorge zu tragen. K13online wird in den nächsten Wochen verfolgen, ob die Anstaltsleitung ihrer Führsorgepflicht nachkommt. Dazu gehört auch, dass Torsten J. in eine sichere Einzelzelle verlegt wird. In der gleichen JVA beginnt am 15. Oktober im Bildungszentrum eine Umschulung/Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik. Schon in der JVA Frankenthal hatte Torsten J. einen Antrag zur Teilnahme gestellt. In absehbarer Zeit wird die neue JVA darüber entscheiden, ob er an der umschuldenden Ausbildung von 14 Monaten teilnehmen kann. Hinsichtlich des regulären Endstrafetermins zum 23. Dezember 2019 wäre dies möglich. Vorausgesetzt der laufende Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bleibt erfolglos. Für dieses Verfahren wurde Ihm bereits ein renommierter Fachwalt vom Gericht beigeordnet, der Ihn alsbald besuchen wird. Dieser Pflichtverteidiger wurde Ihm vom bekannten Staranwalt Gerhard Strate empfohlen. Eine vorzeigte Entlassung vor Endstrafe ist möglich, wenn die kommende Verfassungsbeschwerde vom BVerfG zur Entscheidung angenommen und positiv entschieden wird. Zur gegebenen Zeit werden wir über aktuelle Ereignisse weiter berichten...
Im Gegensatz zu vielen anderen Pädophilen/Pädosexuellen/Boylovern & Girllovern im Strafvollzug & deren Anstalten, die sich ihrem Schicksal in Gefangenschaft resigniert oder gezwungener Maßen hingegeben haben, schöpft Torsten J. seine rechtlichen Möglichkeiten voll aus. Er bekennt sich gegenüber allen Verfahresbeiligten zu seiner pädophilen Identität. Seit 14 Jahren - zu Unrecht im Maßregelvollzug, wurde durch das OLG-Zweibrücken bestätigt - hat er sich keiner sogenannten Gehirnwäsche unterziehen lassen. Eine solch ausgewöhnliche Standhaftigkeit verdient Anerkennung & Respekt. Aus diesem Grunde erklärt sich K13online erneut solidarisch mit dem Boylover Torsten J. Wir beabsichtigen, Ihn noch in diesem Jahr im Bildungszentrum der JVA zu besuchen.
Interessierte Gleichgesinnte, die Thorsten J. ebenfalls in der neuen JVA in Rheinland-Pfalz besuchen oder eine Brieffreundschaft beginnen wollen, können gerne mit uns in Kontakt treten. Die deutsche und internationale Pädophilenszene ist zur Solidarität aufgerufen!!!
Gegen Unrecht hilft nur Widerstand - der Fall Torsten J.: Gefangener Jura-Student schreibt im regulären Strafvollzug einer JVA Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) in Karlsruhe
22.08.2018
Staatsanwaltschaft hat bei der Strafvollstreckungskammer einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt * Torsten J. beginnt im Oktober 2018 eine Umschulung zum Facharbeiter im Metallbau und wird dazu in eine andere JVA verlegt
Torsten J. wurde im Mai d. J. aufgrund eines Beschlusses des OLG Zweibrücken aus dem Maßregelvollzug in den regulären Strafvollzug einer JVA überstellt. Die Reststrafe von 20 Monaten aus dem Urteil aus 2003 würde im Oktober 2019 beendet sein. Um eine Entlassung bei Endstrafe zu verhindern hat jetzt die Staatsanwaltschaft bei der Strafvollstreckungskammer(StVollK) einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(n. SV) gestellt. Dazu wurde Ihm ein renommierte Rechtsanwalt beigeordnet. K13online war bisher davon ausgegangen, dass die n. SV bei der letzten Strafrechtsreform abgeschafft wurde. Dies ist offensichtlich nicht der Fall, denn eine n. SV kann weiterhin verhängt werden, wenn der Maßregelvollzug für erledigt erklärt wurde und der Gefangene sich im regulären Strafvollzug befindet. Es müssen nun erneut zwei unabhängige Gutachten erstellt werden. Im September d. J. wird Torsten J., der sein Jura-Studium an einer Fernuni unterbrechen musste, seine Beschwerde beim BVerfG einreichen. Im Oktober wird er zur Teilnahme an einer Umschulung zu einem Facharbeiter im Metallbau in einer andere JVA verlegt. Eine solche Umschulung ist natürlich völlig sinnlos, wenn die Staatsanwaltschaft mit der n. SV durchkommen sollte. In der momentanen JVA wurde Torsten J. zum Gefangenensprecher gewählt. In seinem letzten Brief schreibt er an K13online, dass er wegen seiner Deliktsart keine Probleme mit den Mitgefangenen & der JVA hat. K13online beabsichtigt ab Oktober einen Besuch in der neuen JVA. Aus aktuellen Anlässen werden wir weiter berichten...