Heilbronner Stimme.de: Angeklagter Erzieher(Kevin F.) ist laut Gutachten pädohil und schuldfähig * Eine krankhafte seelische Störung liegt nicht vor
22.09.2018
Auch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Mündliche Urteilsverkündung wird in öffentlicher Verhandlung am kommenden Freitag 28. September erwartet
Laut Heilbronner Stimme.de und dem SWR hat gestern der Leiter der 2. Hausdurchsuchung vor dem Landgericht ausgesagt: Kevin F. habe sein Verhältnis zu dem Opfer als "amouröse Liebesbeziehung" bezeichnet. Das Kind sei wie ein kleiner Bruder gewesen, es habe eine Seelenverwandtschaft gegeben. Der Gutachter Dr. Thomas Heinrich vom Klinikum Weinsberg legte sein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten vor. Demnach gebe es bei ihm keine krankhafte seelische Störung. Es gebe auch keine Anhaltspunkte für eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. Pädophilie liege vor, sie sei aber nicht schuldfähigkeitsrelevant. Im Klartext bedeutet dieses Gutachten, dass das Gericht wohl keine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus und damit keinen Maßregelvollzug anordnen wird. Die Mainstream-Medien haben nicht über die vorgesehene Aussage der Mutter des Boyfriends von Kevin F. berichtet. Auch über die Inaugenscheinnahme der polizeilichen Videovernehmung des Boyfriends am gestrigen Nachmittag wurde nichts öffentlich bekannt. Nun werden auch noch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Vereidigung am kommenden Donnerstag 27. September unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das Landgericht Heilbronn hat sich mit diesen ungewöhnlich vielen Ausschlüssen keinen Gefallen getan, denn dies bietet viel Raum für Spekulationen. Es muss die berechtigte Frage gestellt werden, ob die offensichtliche Einvernehmlichkeit der pädosexuellen Beziehung der Öffentlichkeit vorenthalten und damit vertuscht werden soll. Die Aussage des Boyfriends und auch der Mutter sind von entscheidener Bedeutung für die Höhe des Strafmaßes. Fühlt sich der Boyfriend überhaupt als Missbrauchsopfer und welche psychischen Schäden sollen eingetreten sein? K13online geht davon aus, dass Beides nicht vorliegt. Dennoch hat Kevin F. seinem Boyfriend Schmerzensgeld und Schadenersatz für möglicherweise notwendige Therapien angeboten, wie der SWR berichtet. K13online beabsichtigt zur journalistischen LIVE-Berichterstattung über die mündliche Urteilsverkündung zu berichten. Interessierte Prozessbeobachter vor Ort und Vertreter der Mainstream-Medien werden um eine frühzeitige Terminabsprache gebeten...
SWR mit Video: Urteil schon kommenden Freitag erwartet
Zitate
Am Freitag soll außerdem das Video von der Polizeivernehmung eines Jungen gezeigt werden, den der Erzieher jahrelang missbraucht haben soll. Davon will das Gericht allerdings die Öffentlichkeit ausschließen.
Derweil gab das Gericht bekannt, dass auch die Plädoyers am kommenden Donnerstag unter Ausschluss Öffentlichkeit gehalten werden sollen.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Ex-Kindergarten-Leiter Kevin F. gibt vor Landgericht Heilbronn pädosexuelle Liebesbeziehung mit einem heute 13-jährigen Jungen zu
19.09.2018
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Inaugenscheinnahme der polizeilichen Videovernehmung des Boyfriends von Kervin F. am 3. Verhandlungstag, Freitag den 21. September 2018 um 9 Uhr
Hinter verschlossen Türen hat der Boylover Kevin F. seine polizeilichen Aussagen, dass er eine pädosexuelle Liebesbeziehung mit seinem heute 13-jährigen Boyfriend hatte, auch vor dem Landgericht Heilbronn bestätigt. Im juristischen Sinne kommt diese Aussage aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze, die nicht zwischen sexueller Gewalt und Einvernehmlichkeit differenziert, einem "Geständnis" im Sinne der Anklage gleich. Dies bestätigte sein Verteidiger Thomas Amann gegenüber der Presse. Kevin F. habe sein "Geständnis" selbst vorgetragen. In öffentlicher Verhandlung wurde ein Polizeibeamter als Zeuge vernommen, der von Kevin F. im Februar 2016 als verdeckter Ermittler 12 Kinderpornos erhalten hatte. Die Daten von Kevin F. seien frei und unverschlüsselt gewesen. Im Mai 2016 gab es eine Hausdurchsuchung bei Kevin F., wobei weitere Kinderpornos unverschlüsselt gefunden wurden. Die pädosexuelle Beziehung der beiden Freunde dauerte bis Januar 2018 an. Am 3. Verhandlungstag, Freitag den 21. September um 9 Uhr, wird das polizeiliche Vernehmungs-Video des Boyfriends unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgeführt. Aufgrund des "Geständnisses" von Kevin F. wird der Boyfriend offenbar nicht mehr vor Gericht persönlich aussagen müssen. Dennoch wird die Aussage des Boyfriends bei der Polizei für den Ausgang dieses Verfahrens von erheblicher Bedeutung sein. K13online geht gegenwärtig davon aus, dass der heute 13-jährige Junge die Einvernehmlichkeit der pädosexuellen Beziehung bestätigt hat. Interessant wird auch die Aussage der Mutter des Jungen werden, die vom Gericht als Zeugin geladen wurde. An vier weiteren Verhandlungstagen(21. + 24. + 27. + 28. September) sollen vier weitere Zeugen und ein Sachverständiger vor Gericht aussagen. Werden diese Termine so eingehalten, dann beabsichtigt K13online am letzten Verhandlungstag mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie der mündlichen Urteilsverkündung, zur LIVE-Berichterstattung teilzunehmen. In der Regel wird dann die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen. Wie immer bei solchen gerichtlichen Anlässen oder öffentlichen Veranstaltungen etc. sind frühzeitige Terminabsprachen der Beteiligten & Medienvertretern mit K13online möglich. Insbesondere die Journalisten/Reporter der Mainstream-Medien sollten sich nicht andauernd auf eine Hofberichterstattung beschränken, sondern auch kritische Stimmen eines pädophilen Online-Mediums zu Wort kommen lassen...