Missbrauchshysterie: Das Bundesverfassungsgericht stoppt DNA-Probe bei einem 14-jährigen Jungen wegen einem Knutschfleck bei seiner 13-jährigen Klassenkameradin
Der Schand § 176 StGB(Kindesmissbrauch): Ein 14-jähriger Junge kusst ein 13-jähriges Mädchen und wurde wegen sexuellen Missbrauch von Kindern zu 60 Arbeitsstunden verurteilt

Ist ein 14-jähriger, der einem 13-jährigen Mädchen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter? Was unglaublich klingt, beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht. Ein 14-Jähriger küsst ein 13-jähriges Mädchen und verursacht einen Knutschfleck. Wegen Kindesmissbrauch muss er sich vor Gericht verantworten und eine DNA-Probe abgeben. Inzwischen ist der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet. Was war passiert? Der 14-jährige küsste den Hals seiner Klassenkameradin, ein deutlicher sichtbarer Knutschfleck entstand, darüber hinaus fasste der Junge das Mädchen mehrfach an den bekleideten Intimbereich. Wegen dieser Vorfälle musste sich der Jugendliche im Herbst 2011 wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht verantworten...

http://www.stern.de/panorama/jugendliebe-oder-sexualstraftat-warum-ein-knutschfleck-das-verfassungsgericht-beschaeftigt-1967953.html





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Problematisches Sexualstrafrecht

Rechtsanwalt Stadler führt den Fall auf eine grundsätzliche Problematik des deutschen Sexualstrafrechts zurück. "Auch einvernehmliche Jugendsexualität ist nach § 176 StGB als sexueller Missbrauch von Kindern strafbar, wenn der eine 13 Jahre alt ist und damit als Kind gilt und der andere 14." Dass beide Jugendliche nur wenige Monate Altersunterschied trennen, spielt demnach juristisch keine Rolle.


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Das Bundesverfassungsgericht
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130123_2bvr239212.html

Rechtsanwalt Udo Vetter: Ein Knutschfleck beschäftigt die Verfassungsrichter
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/02/06/ein-knutschfleck-beschftigt-die-verfassungsrichter/

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Anordnung einer DNA-Analyse bei einem 14-jährigen wegen eines Knutschflecks
http://www.internet-law.de/2013/02/anordnung-einer-dna-analyse-bei-einem-14-jahrigen-wegen-eines-knutschflecks.html
geschrieben von K13online Redaktion am 08.02.2013 Drucken

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