Plädoyers beim Landgericht Heilbronn zum Ex-Kindergartenleiter Kevin F.: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren - Verteidiger Amann plädiert auf vier Jahre Freiheitsstrafe
27.09.2018
Mündliche Urteilsverkündung am morgigen 28. September um 9 Uhr: Boylover Kevin F.(31) hatte über vier Jahre eine intime Beziehung zu dem Jungen im Alter von acht bis zwölf Jahren, der in seiner Wohnung auch übernachten konnte
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Freihheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger Amann plädierte für eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Heilbronner Stimme.de berichtet: Die Erkenntnis über den aktiven Missbrauch eines Kindes, das Kevin F. betreut hatte, kam erst einige Wochen später ans Licht. Weil Kevin F. gegenüber den Ermittlern auf den Missbrauch des Jungen hingewiesen hatte. Nur anhand der Bilder, betonte der Anwalt des Angeklagten, hätte die Staatsanwaltschaft nie die Identität des Jungen ermitteln können – weil auf den vorhandenen Bildern nur der Unterleib des Kindes zu sehen war. Im Klartext: Kevin F. hat die pädosexuelle Beziehung selbst im Ermittlungsverfahren und auch vor Gericht offenbart. Sein Boyfriend hatte bis zur Strafanzeige des Vaters nichts von einem "sexuellen Missbrauch" erzählt. Erst bei den polizeilichen Vernehmungen des Boyfriends hatte er von der intimen, freundschaftlichen und sexuellen Beziehung mit Kevin F. gesprochen. Mit in die morgige Urteilsverkündung wird auch der Besitz und die Herstellung von "Kinderpornos" einfließen. K13online wird zur mündlichen Verkündigung des Urteils zum Landgericht in Heilbronn anreisen und in einem weiteren News berichten. Mit einem erneut großen Medienrummel kann gerechnet werden. Vertreter des Kinder- und Opferschutz sowie Eltern der ev. Kirchengemeinde dürften den Gerichtssaal füllen. K13online wird auch Gespräche mit dem Verteidiger Amann führen. Dabei werden wir auch unsere Gefangenenhilfe während des Strafvollzuges von Kevin F. in einer JVA anbieten. Ob der Boylover Kevin F. überhaupt an einer Brieffreundschaft oder Besuchen Interesse hat, wird sich nach der Urteilsverkündung herausstellen. Grundsätzlich können alle gewaltfreie Pädophile/Pädosexuelle vor oder während des Strafvollzuges mit uns Kontakt aufnehmen. Wir versuchen zu helfen, wo wir können...(SWR-Update: Urteilsverkündung erst um 11:30 Uhr)
Heilbronner Stimme.de: Angeklagter Erzieher(Kevin F.) ist laut Gutachten pädohil und schuldfähig * Eine krankhafte seelische Störung liegt nicht vor
22.09.2018
Auch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Mündliche Urteilsverkündung wird in öffentlicher Verhandlung am kommenden Freitag 28. September erwartet
Laut Heilbronner Stimme.de und dem SWR hat gestern der Leiter der 2. Hausdurchsuchung vor dem Landgericht ausgesagt: Kevin F. habe sein Verhältnis zu dem Opfer als "amouröse Liebesbeziehung" bezeichnet. Das Kind sei wie ein kleiner Bruder gewesen, es habe eine Seelenverwandtschaft gegeben. Der Gutachter Dr. Thomas Heinrich vom Klinikum Weinsberg legte sein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten vor. Demnach gebe es bei ihm keine krankhafte seelische Störung. Es gebe auch keine Anhaltspunkte für eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. Pädophilie liege vor, sie sei aber nicht schuldfähigkeitsrelevant. Im Klartext bedeutet dieses Gutachten, dass das Gericht wohl keine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus und damit keinen Maßregelvollzug anordnen wird. Die Mainstream-Medien haben nicht über die vorgesehene Aussage der Mutter des Boyfriends von Kevin F. berichtet. Auch über die Inaugenscheinnahme der polizeilichen Videovernehmung des Boyfriends am gestrigen Nachmittag wurde nichts öffentlich bekannt. Nun werden auch noch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Vereidigung am kommenden Donnerstag 27. September unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das Landgericht Heilbronn hat sich mit diesen ungewöhnlich vielen Ausschlüssen keinen Gefallen getan, denn dies bietet viel Raum für Spekulationen. Es muss die berechtigte Frage gestellt werden, ob die offensichtliche Einvernehmlichkeit der pädosexuellen Beziehung der Öffentlichkeit vorenthalten und damit vertuscht werden soll. Die Aussage des Boyfriends und auch der Mutter sind von entscheidener Bedeutung für die Höhe des Strafmaßes. Fühlt sich der Boyfriend überhaupt als Missbrauchsopfer und welche psychischen Schäden sollen eingetreten sein? K13online geht davon aus, dass Beides nicht vorliegt. Dennoch hat Kevin F. seinem Boyfriend Schmerzensgeld und Schadenersatz für möglicherweise notwendige Therapien angeboten, wie der SWR berichtet. K13online beabsichtigt zur journalistischen LIVE-Berichterstattung über die mündliche Urteilsverkündung zu berichten. Interessierte Prozessbeobachter vor Ort und Vertreter der Mainstream-Medien werden um eine frühzeitige Terminabsprache gebeten...