Wikipedia-Artikel zu "Krumme13" & Online-Tagebuch werden als Begründung vorgeschoben: K13online prüft gegenwärtig mit Juristen die Rechtslage und wird voraussichtlich Beschwerde einlegen
Schon während des gemeinsamen Strafvollzuges waren Dieter Gieseking & Peter K. fast täglich in der JVA Bruchsal zusammen. Seit nunmehr über zwei Jahren findet eine Gefangenenhilfe auf dem üblichen Postwege statt. Ende 2018 stellte Peter K. einen formalen Besuchsantrag für den Inhaber von K13online, der von der JVA abgelehnt wurde. Daraufhin stellte Dieter Gieseking selbst einen Besuchsantrag gemäß § 19 JVollzGB III, insbesondere zu Absatz 3. Denn bereits im Jahre 2017 wurden Vorsorgevollmachten unterzeichnet und bei der Bundesnotarkammer eingetragen. Die Gesundheit von Peter K. ist schwer angeschlagen. Damit besteht ein besonderes Betreuungsverhältnis. Der zuständige JVA-Bedienstete für Besuchsanträge hat nun einen Besuch verweigert. Als Begründung wurde der Wikipedia-Eintrag von "KRUMME13" und das Online-Tagebuch von Dieter Gieseking vorgeschoben. Diese Einstellungen & Haltungen sowie die K13online-Aktivitäten sollen nicht im Einklang mit den Vollzugszielen stehen. Es soll sogar eine vollzugsfeindliche Haltung vorhanden sein, die Peter K. in seiner eigenen Haltung bestärkt. Eine solche Behauptung ist eine böswillige LÜGE, die in der Begründung nicht belegt wird. Die politischen Positionen & Forderungen von K13online sind völlig legitim und durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Die Ablehnung des Besuchsantrages kann deshalb nur ein Racheakt sein, weil Dieter Gieseking in eigener Sache gegen diese JVA Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeigen gegen Bedienstete erstattet hatte. Wir prüfen gegenwärtig mit unseren Juristen die Rechtslage. Dazu gehört eine Beschwerde an den Anstaltsleiter Thomas Weber. Darüber hinaus steht das Rechtmittel einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 109 StVollzG bei der Strafvollstreckungskammer Karlsruhe zur Verfügung. Der 1. Vorsitzende des Anstaltsbeirates der JVA Bruchsal wird um Mithilfe & Vermittlung gebeten. Das kommende Besuchsverfahren wird der laufenden Petition an den Landtag von Baden-Württemberg nachgereicht. Die Voraussetzungen für ein Besuchverbot nach § 20 Abs. 2 JVollzGB III liegen nicht vor....
http://www.jva-bruchsal.de/pb/,Lde/Startseite
+++ 2. Jahrestag am 18. Mai 2018: Tagebuch eines politischen Gefangenen in der JVA Kislau & Bruchsal beginnt am 18. Mai 2016 +++ |
18.05.2018 |
Mainstream-Medien steigen 2017 in die Berichterstattung ein: Artikel in der Süddeutschen Zeitung: "Gefangen in der Ohnmacht" * Podcast beim Bayerischen Rundfunk "Gewaltexesse"
Heute vor zwei Jahren trat der Inhaber von K13online seine politische Gefangenschaft in der JVA Kislau an. Für sechs Monate wurde er nach sieben Jahren Verfahrensdauer durch alle gerichtlichen Instanzen aus dem Aktivismus-Verkehr gezogen. Ursache war im Jahre 2009 eine Verlinkung von K13online auf das Schutzalter-Blog, welches ebenfalls einen Link auf Wikileaks gesetzt hatte, wo sich eine Sperrliste mit Webseiten-Links zu angeblichen "Kinderpornos" befunden haben soll. Ursula von der Leyen(CDU) wollte zur damaligen Zeit eine Internetzensur einführen, die letztendlich gescheitert ist. Dieter Gieseking hat in der Zeit seiner Gefangenschaft ein Tagebuch geführt, welches nach seiner Entlassung veröffentlicht wurde. Seine Recherchen im Knast haben zu Strafanzeigen gegen einige Bedienstete und bestimmte Mitgefangene geführt, die noch nicht abgeschlossen sind. Dienstaufsichtsbeschwerde musste beim Justizministerium eingelegt werden, die ebenfalls noch nicht beschieden wurde. Im Sommer 2017 wurden Journalisten der Süddeutschen Zeitung & des Bayerischen Rundfunks aufmerksam. Es erschien ein Artikel und eine Radiosendung wurde ausgestrahlt, welche beide auf unseren Webseiten verlinkt wurden. Inzwischen ist der Artikel "Gefangen in der Ohnmacht" auch als Teil eines Buches(eBook) mit dem Titel "Acht Häftlinge" erschienen. Als Inhaber von K13online hat Dieter Gieseking die briefliche Betreuung von zwei ehemaligen Mitgefangenen in der JVA Bruchsal übernommen. Im Herbst 2018 wird er nach zwei-jähriger Wartezeit beide im Knast besuchen. "Die im Dunkeln sieht man nicht"(aus der Dreigroschenoper) schreibt Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in einem sehr guten Artikel. "Man sieht sie heute noch weniger als früher", schreibt er weiter. Skandale im Strafvollzug aufzudecken und darüber zu berichten, ist die ureigene Aufgabe des Mainstream-Journalismus. Auch davon spürt man im heutigen Zeitgeist so gut wie nichts mehr. Auch unaufgeklärte Suizide interessiert niemanden mehr. Der Tod eines Gefangenen in der JVA Kislau im Jahre 2016 bleibt weiter im Dunklen...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3629 |
Justizvollzugsanstalt(JVA) Bruchsal: Weihnachtsgrüße von zwei ehemaligen Mitgefangenen, die von K13online weiterhin betreut werden |
10.12.2017 |
K13online Brieffreundschaften & Gefangenenhilfe: Erster Besuchstermin bei den zwei Gefangenen in der JVA Bruchsal ist ab dem 17. November 2018 möglich
Mit zwei ehemaligen Mitgefangenen führt K13online seit dem 16. November 2016 eine rege Brieffreundschaft. In den letzten 13 Monaten hat viel Korrespondenz stattgefunden, und wir konnten viele Informationsmaterialen von "Draußen" in den Knast schicken, die Peter K. und dem Gefangene auf der früheren Zelle 4310, der namentlich nicht genannt werden möchte, auch ausgehändigt wurden. Die anfänglichen Probleme bei der Postaushändigung konnten mit dem Anstaltsjuristen geklärt und behoben werden. Inzwischen wurden Beide intern in das Haus 5 verlegt, wo die Haftbedingungen erleichert sind. Im Sommer 2017 wollten wir Peter K. die Teilnahme am jährlichen Sport- und Sommerfest durch eine kleine Spende für das Mittagessen ermöglichen. Bedauerlicher Weise hatte die Überweisung nicht funktioniert. Peter K. hatte jedoch trotzdem teilgenommen. Im Sporthof fand beim Sommerfest ein Treffen von Peter K. mit einem uns gut bekannten Besucher statt, welches von uns organisiert worden war. Dieses Besuchertreffen war die Alternative zu unserem Besuch, weil unser Antrag auf einen Besuchstermin von der JVA Bruchsal abgelehnt wurde. Das Justizministerium hatte auf unsere Anfrage mitgeteilt, dass ehemalige Gefangene der gleichen JVA zwei Jahre mit einem Besuch warten müssen. Einen Zeitraum von zwei Jahren hält K13online für viel zu lang und hat deshalb die Arbeitsgruppe moderner Strafvollzug der Landesregierung von Baden-Württemberg um Prüfung und Minderung der Wartezeit auf sechs Monate gebeten. Ein erneuter Besuchsantrag kann gegenwärtig erst ab dem 16. November 2018 gestellt werden. Im Rückblick auf das Jahr 2016 bedankt sich der Inhaber von K13online bei den zwei früheren Mitgefangenen. An der ansonsten allgegenwärtigen Knasthierarchie hatten sich Beide nicht beteiligt. Der DANK dafür ist die Gefangenhilfe im Form von Brieffreundschaften und späteren Besuchen. Im Online-Tagebuch finden Sie zu allen Ereignissen weitere Informationen. Wir wünschen den zwei ehemaligen Mitgefangenen in der JVA Bruchsal eine friedliche Advents- und Weihnachtszeit sowie ein besseres Jahr 2018...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3504 |
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