K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex eingelegt | |||||
"David gegen Goliath": Bildzeitung-Artikel in der Online- und Printausgabe vom 29. Januar 2018 verstößt auch gegen die Ziffern 1 + 2 + 8 + 9 + 12 des Pressekodex des Deutschen Presserates Die K13online Redaktion(Dieter Gieseking) hat neben den bereits laufenden rechtlichen Schritten im Zivilrecht auch Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex eingereicht. Darin geht es u.a. auch um die von der Bildzeitung verwendeten menschenverachtenden Begriffe "Kinderschänder" und "Pädokriminelle". Ebenso um die falsche Pauschalbehauptung, dass die "Legalisierung von Sex mit Kindern" fordert würde. Der Inhaber von K13online ist auch kein "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern". Die angeblichen Aussagen des Pädophilenjägers Michael Kappe(CareCild) werden vom Beschwerdeführer angezweifelt. Die Begriffe Pädophilie/Pädophiler werden an Hand des neuen Kataloges ICD10 & DSM5 erläutert und richtig gestellt. Die Bildzeitung betreibt mit den obigen Begriffen auch eine Hetzkampagne gegen die sexuelle Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen. Dabei nimmt dieses Schmierblatt im Einzelfall auch Selbstjustiz billigend in Kauf. Das Blatt stachelt in den Schlagzeilen fast täglich zum Hass gegen Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe auf. Es findet gegenwärtig eine rechtliche Prüfung statt, ob auch die Straftatbestände der §§ 185 StGB(Beleidigung) + 201a StGB(Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) + 130 StGB(Volksverhetzung) erfüllt sind. Nach Rechtsauffassung des Beschwerdeführers besteht zumindest ein begründeter Anfangsverdacht, der zur Einleitung von Ermittlungsverfahren ausreichend sein wird. K13online geht davon aus, dass der Presserat eine Stellungnahme von der Bildzeitung/Axel Springer Verlag einholen wird. Die nächsten Sitzungen der Beschwerdeausschüsse finden im März 2018 statt. Die Ausschüsse des Presserates können gegen das Medium BILDzeitung verhängen: 1. Ein Hinweis, 2. Eine Missbilligung, 3. Öffentliche & nicht-öffentliche Rügen. Wir erwarten vom Deutschen Presserat eine deutliche und begründete Öffentliche Rüge. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zur Beschwerdebegründung. Dieses News wird auch als Pressemitteilung 3/2018 an z.Zt. 98 bundesweite TV- Hörfunk & Online-Printmedien verschickt... http://www.presserat.de/presserat/
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geschrieben von K13online-Redaktion am 05.02.2018 |
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