K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex eingelegt

"David gegen Goliath": Bildzeitung-Artikel in der Online- und Printausgabe vom 29. Januar 2018 verstößt auch gegen die Ziffern 1 + 2 + 8 + 9 + 12 des Pressekodex des Deutschen Presserates

Die K13online Redaktion(Dieter Gieseking) hat neben den bereits laufenden rechtlichen Schritten im Zivilrecht auch Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex eingereicht. Darin geht es u.a. auch um die von der Bildzeitung verwendeten menschenverachtenden Begriffe "Kinderschänder" und "Pädokriminelle". Ebenso um die falsche Pauschalbehauptung, dass die "Legalisierung von Sex mit Kindern" fordert würde. Der Inhaber von K13online ist auch kein "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern". Die angeblichen Aussagen des Pädophilenjägers Michael Kappe(CareCild) werden vom Beschwerdeführer angezweifelt. Die Begriffe Pädophilie/Pädophiler werden an Hand des neuen Kataloges ICD10 & DSM5 erläutert und richtig gestellt. Die Bildzeitung betreibt mit den obigen Begriffen auch eine Hetzkampagne gegen die sexuelle Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen. Dabei nimmt dieses Schmierblatt im Einzelfall auch Selbstjustiz billigend in Kauf. Das Blatt stachelt in den Schlagzeilen fast täglich zum Hass gegen Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe auf. Es findet gegenwärtig eine rechtliche Prüfung statt, ob auch die Straftatbestände der §§ 185 StGB(Beleidigung) + 201a StGB(Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) + 130 StGB(Volksverhetzung) erfüllt sind. Nach Rechtsauffassung des Beschwerdeführers besteht zumindest ein begründeter Anfangsverdacht, der zur Einleitung von Ermittlungsverfahren ausreichend sein wird. K13online geht davon aus, dass der Presserat eine Stellungnahme von der Bildzeitung/Axel Springer Verlag einholen wird. Die nächsten Sitzungen der Beschwerdeausschüsse finden im März 2018 statt. Die Ausschüsse des Presserates können gegen das Medium BILDzeitung verhängen: 1. Ein Hinweis, 2. Eine Missbilligung, 3. Öffentliche & nicht-öffentliche Rügen. Wir erwarten vom Deutschen Presserat eine deutliche und begründete Öffentliche Rüge. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zur Beschwerdebegründung. Dieses News wird auch als Pressemitteilung 3/2018 an z.Zt. 98 bundesweite TV- Hörfunk & Online-Printmedien verschickt...

http://www.presserat.de/presserat/



 


Internet-Portal Meedia.de: Boulevard-Serie über Kinderschänder - Warum die Bild-Zeitung dieses Unwort nicht mehr benutzen sollte 01.02.2018

K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Aufforderungen zur Gegendarstellung & Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

In der Print- und Onlineausgabe der bundesweiten Bildzeitung ist auf Seite 8+9 am 29. Januar 2018 eine Artikelserie erschienen, die u.a. die Titelschlagzeilen "2 unfassbare Wahrheiten über Kinderschänder - So machtlos ist die Polizei bei Kinderschändern" beinhalten. Im Untertitel Wahrheit 3 heißt es: "Pädophile können unbehelligt ihre kranken Fantasien schildern". Zuvor war die Bild-"Journalistin" Janine Wollbrett von der Redaktion Rhein-Neckar Mannheim am 24. Januar 2018 beim Inhaber von K13online gewesen und wollte ein unangemeldetes Gespräch führen. Dieses wurde von Dieter Gieseking abgelehnt. Der Bild-Fotograf Horst Welke machte aus seinem Versteck hinter einem Busch ein Foto von Gieseking auf dem Balkon. In dem Artikel  von Janine Wollbrett heißt es u.a.: Hier, in einem Mehrfamilienhaus in Pforzheim (Ba. Wü.), 200 Meter von der nächsten Schule entfernt, wohnt das Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern: Dieter Gieseking, 62 Jahre, Ex-Bundespolizist, Pädophiler, vorbestraft. Nach Rücksprache mit einem Fachanwalt für Medienrecht, der sich z. Zt. in Urlaub befindet, hat der Inhaber von K13online eine Gegendarstellung & Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Nach fruchtlosem Fristablauf wird Klage bei Gericht eingereicht. Auch das Internet-Portal "Meedia.de" beschäftigt sich im aktuellen Artikel erneut mit dem Unwort "Kinderschänder" in der Bildzeitung. K13online: Der Begriff „Kinderschänder/Kinderschändung“ ist eine menschenverachtende Bezeichnung, die ihren Ursprung im medialen und politischen Nazi-Deutschland hat. Dieser Begriff wird nicht nur von der Boulevard-Presse „BILD“ verwendet, sondern auch von den heutigen Neonazis(Todesstrafe für Kinderschänder). Dieser Begriff wird von der Leserschaft und Gesellschaft mit pädophil/Pädophiler/Pädosexueller gleichgesetzt. Die Pädophilen gehören zu einer sexuellen Minderheit, die insbesondere von den Boulevard-Medien massiv verfolgt werden. Eine solch mediale Verfolgung ist nach „Stürmer-Art“ Volksverhetzung. Neben dem zivilrechtlichen Vorgehen gegen die BILDzeitung ist auch eine Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen Verstößen gegen den Pressekodex in Vorbereitung...

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geschrieben von K13online-Redaktion am 05.02.2018 Drucken

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