Grundrechte in Gefahr: Petitionsdienst verweigert öffentliche Mitzeichnung, verfälscht den Titel unserer begründeten Petition und will das Petitionsverfahren ohne Befassung des Ausschusses nach sechs Wochen abschließen
Das Vorzimmer des Petitionsausschusses des Bundestages(Petitionsdienst) hat nach vier Wochen des Wartens das Aktenzeichen(Pet 4-18-07-4512-013757) unserer Online-Petition mitgeteilt. Entgegen der "Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petition" hat der Ausschussdienst eine öffentliche Mitzeichnung und die damit verbundene politische Diskussion verweigert. Der im Vorzimmer verweilende Mitarbeiter Wolfgang Dierig hat zudem den Titel unserer Petition von "Keine verfassungswidrigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht" eigenmächtig verfälscht in "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung". Mit keinem Wort geht Dierig auf die Begründungen in unserer Petition ein. Das Grundrecht auf Petition ist in Gefahr. In einer ersten eMail-Reaktion wurde der Ausschussdienst aufgefordert, unsere Petition umgehend den Mitgliedern des Petitionsausschusses vorzulegen. Die Mitzeichnungsfrist bei "OpenPetition" läuft noch bis zum 3. Dezember 2014. Die K13online Redaktion wird in einer weiteren Stellungnahme erhebliche Bedenken gegen den Ausschussdienst vortragen und Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wir erwarten gemäß Artikel 17 Grundgesetz eine ordnungsgemäße Befassung unserer Petition im Petitionsausschuss. [update 11. Dezember 2014: Petitionsdienst reagiert mit Schreiben an den Petenten Dieter Gieseking/K13online ]
https://epetitionen.bundestag.de
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Pforzheim, 23.10.2014(aktiv bis 03.12.2014)
https://www.openpetition.de/petition/online/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb
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Erste eMail-Reaktion an das Mitglied des Ausschussdienstes Dierig vom 23. November 2014
Sehr geehrter Herr Dierig!
Der Eingang Ihres Schreibens zu meiner Petition-Nummer Pet 4-18-07-4512-013757 wird hiermit bestätigt(21. November 2014). Eine ausführliche und schriftliche Stellungnahme mit entscheidungserheblichen Inhalten gegen Ihre Bewertung meiner begründeten Petition wird Ihnen in der gesetzten Frist von sechs Wochen auf dem üblichen Postwege gesandt. Vorab wird in Kurzform wie folgt mitgeteilt:
1.
Der Titel meiner Petition wurde von Ihnen eigenmächtig verfälscht. Der richtige Titel lautet: Keine verfassungswidrigen Verschärfung im Sexualstrafrecht. Ihre inhaltliche Verfälschung lautet: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
2.
Die inhaltlich gleichlautende Petition wurde bereits auf der Internet-Plattform „OpenPetition“ zur Mitzeichnung bereitgestellt hier:
https://www.openpetition.de/petition/online/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb
Die Mitzeichnungsfrist endet mit Ablauf des 3. Dezember 2014 und wird Ihnen dann automatisch vom „OpenPetitions-System“ übermitteln. Als Haupt-Petent fließen auch die Mitzeichner in meine Petition ein.
3.
Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2014 einen sehr kurzfristig geänderten Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas verabschiedet. Die jetzt vorliegenden Gesetze wurden in mehreren Straftatbeständen erheblich geändert. Diese Änderungen haben auch dazu geführt, dass meine Petition bereits einen Teilerfolg verzeichnen kann. Andererseits sind neue Straftatbestände hinzu gekommen, die ebenfalls gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen. Aus diesem Grund wird meine vorliegende Petition in meiner oben angekündigten Stellungnahme ebenfalls ergänzt werden.
4.
In dem oben genannten Schreiben des Ausschussdienstes – namentlich Wolfgang Dierig – wird mit keinem Wort auf meine begründeten Argumente in meiner Petition eingegangen. Vorgetragen wird ausschließlich die Sichtweise der Bundesregierung. Es ist nicht die Aufgabe des Ausschussdienstes meine Petition inhaltlich zu bewerten, sondern dies obliegt den politischen Mitgliedern des Petitionsausschusses. Der Ausschussdienst wird hiermit aufgefordert, meine Petition den Abgeordneten des Petitionsausschusses zur Befassung vorzulegen. Vom Justizminister Heiko Maas eine Stellungnahme einzuholen.
5.
Die Voraussetzungen zur Veröffentlichung meiner Petition auf der Webseite des Bundestages sind gemäß den Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen vorhanden. Die Weigerung zur Veröffentlichung ist im höchsten Maße undemokratisch und dient allein dem Zweck, dass die inhaltliche Thematik meiner Petition verschwiegen, unterdrückt und nicht öffentlich bekannt werden soll. Eine solche Handhabung widerspricht dem Petitionsrecht und verstößt gegen das Grundgesetz.
6.
Aus oben aufgeführten Gründen wird meiner angekündigten Stellungnahme(Ergänzung) auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberamtsrat Wolfgang Dierig beiliegen. Die Beschwerde richtet sich an die direkte Vorgesetze des Petitionsausschusses Kersten Steinke(LINKE) sowie an den obersten Dienstherrn Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert(CDU). Damit meine Eingaben nicht erneut im Vorzimmer des Ausschussdienstes abgewiegelt werden, erhalten alle Mitglieder aller Fraktionen eMail-Mitteilungen.
Wie Sie meinen Webseiten K13online entnehmen können wird das gesamte Petitionsverfahren mit allen Schreiben des Petitionsausschusses in News publiziert und öffentlich dokumentiert. Darüber hinaus wird eine Pressemitteilung an rund 90 bundesweite Print- Hörfunk und TV Medien über unsere Mailinglisten versandt.
Als Haupt-Petent schließe ich mich grundsätzlich der Positionierung des Abgeordneten der Fraktion Die LINKE, Jörg Wunderlich, in seiner Rede im Bundestag an. Herr Wunderlich hat die Thematik aus rechtspolitischer Sicht betrachtet. Die Fraktion Die LINKE hat zu Recht gegen diese verfassungswidrigen Gesetze im Sexualstrafrecht und insbesondere gegen den neuen § 201a StGB gestimmt. Sollten diese Gesetze das Bundesgesetzblatt erreichen, dann wird meine K13online Redaktion eine Initiative für eine anwaltliche Verfassungsbeschwerde starten. Dabei einbezogen werden auch Rechtswissenschaftler & Bürgerrechtler sowie weitere Experten, die diese Gesetze ebenfalls für verfassungswidrig halten und einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterziehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
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Dieter Gieseking
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[update: Rundmails an Mitzeichner] K13online Aktivitäten über openPetition zum Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den §§ 184b + 184c und 201a StGB - vom 10.11.2014
Aufruf zur Mitzeichnung an den Deutschen Bundestag(Petitionsausschuss): Diese offene Petition soll die Bürgerinnen & Bürger in die öffentliche Diskussion und politische Debatte mit einbinden
Auf der Internet-Plattform für Bürgerinitiativen, Petitionen und Kampagnen "openPetition" hat die K13online Redaktion eine Petition veröffentlicht: "KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den §§ 184b + 184c und 201a StGB". Bei den Mitzeichnungen müssen zur Vorlage beim Petitionsausschuss natürlich reale Namen & Adressdaten sowie eine gültige eMailadresse angegeben werden. Bei der Veröffentlichung auf "openPetition" kann zwischen "Nicht öffentlich(anonym)" und realen Vorname/Nachname/Ortangabe ausgewählt werden. Es können Kommentare geschrieben werden. Im Bereich "Debatte" können Pro- und Contra Argumente ausgetauscht werden. Für Offline-Unterschriftensammlungen stehen vorgefertigte Liste zum Download bereit. Petitions-Banner können als Werbemittel in Webseiten, Blogs und Foren eingebunden werden. Wir bitten um eine rege Teilnahme und rufen die Bürgerinnen & Bürger in Deutschland und darüber hinaus zur Mitzeichnung auf. Die Petition wird bis zum 3. Dezember 2014(sechs Wochen) verfügbar sein. Nach Abschluss der Mitzeichnungsfrist wird die Petition dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Lesen Sie die Inhalte der Petition gegen eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht mit einem Klick auf mehr...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2926
u.v.a.m..