Frankfurter Rundschau(Behr) stellt drei falsche Tatsachenbehauptungen auf: Die „Krumme 13“ ist ein Verein, der sich für die Legalisierung und gesellschaftliche Akzeptanz von Kindesmissbrauch engagiert
Am gestrigen Donnerstag wurde der Zeuge Tobias M. vom Landgericht Frankfurt vernommen. Als einzig hier bekanntes Mainstream-Medien hat die Frankfurter Rundschau über den Prozessverlauf berichtet - Zitate: Sie vertreten die allgemeine Position des Laien“, attestiert der angeklagte Therapeut der Vorsitzenden Richterin. Der Laie, sagt der Therapeut, verbinde mit Kinderpornografie „leidende, schreiende Kinder. So ist es nicht!“ Meist verhielten sich die Kinder in den Filmen „passiv“, mitunter entwickelten sie „Eigeninitiative“. Diesen Ausführungen stimmt K13online ausdrücklich zu. Ebenso stimmen wir der folgende Aussage zu: Was über Pädophilie in den Massenmedien verbreitet werde, sei alles „sexualisierter Mist“, sagt der Therapeut. Ob die Aussage des Zeugen Tobias M. in der Frankfurter Rundschau vom Journalisten Stefan Behr wahrheitsgemäß wieder gegeben wurde, kann hier nicht bestätigt werden, weil K13online nicht anwesend war. Der Journalist Behr stellt im Zusammenhang mit K13online jedenfalls in nur zwei Sätzen drei falsche Tatsachenbehauptungen auf: Der Prozess wird unter Hochsicherheitsbedingungen geführt, weil die „Krumme 13“ im Internet Live-Berichterstattung angedroht hatte. Die „Krumme 13“ ist ein Verein, der sich für die Legalisierung und gesellschaftliche Akzeptanz von Kindesmissbrauch engagiert. K13online hat den Journalisten Behr zu einer Stellungnahme bis Montag, den 4. März 2019 um 12 Uhr aufgefordert. Gleichzeitig läuft eine Anfrage an das Landgericht Frankfurt. Wir halten es für unwahrscheinlich bzw. wäre es vom Landgericht völlig unverhältnismäßig, wenn die Ankündigung unserer Berichterstattung dazu geführt hätte, dass die Verhandlung vom vorgesehenen Gerichtssaal 7 in den Hochsicherheitssaal 1 verlegt worden wäre. Lesen Sie unsere EMail an die Frankfurter Rundschau und an das Landgericht Frankfurt mit einem Klick auf weiterlesen...
https://www.fr.de/frankfurt/angeklagter-nur-therapiezwecken-11813161.html
Von: Krumme13 Redaktion [mailto:[email protected]] Gesendet: Freitag, 1. März 2019 11:51 An: Frankfurter Rundschau(Behr) ([email protected]) Betreff: Ihr Artikel in der FR: Pädophilem Therapeuten droht Berufsverbot Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Behr!
Meine bisherigen Recherchen im Internet haben ergeben, dass Sie in der Frankfurter Rundschau als wohl einziges Medium über die Zeugenvernehmung und die weiteren Äußerungen des Psychologen vor dem Landgericht Frankfurt berichtet haben. Dafür möchte ich mich zunächst bei Ihnen bedanken!
Jedoch enthält Ihr Artikel drei falsche Tatsachenbehauptungen:
Der ursprünglich auf drei Verhandlungstage terminierte Prozess wurde am Donnerstag um mindestens zwei weitere verlängert. Der Prozess wird unter Hochsicherheitsbedingungen geführt, weil die „Krumme 13“ im Internet Live-Berichterstattung angedroht hatte. Die „Krumme 13“ ist ein Verein, der sich für die Legalisierung und gesellschaftliche Akzeptanz von Kindesmissbrauch engagiert.
https://www.fr.de/frankfurt/angeklagter-nur-therapiezwecken-11813161.html
Punkt 1
Die „Krumme13“ ist nachweislich KEIN Verein. Der frühere Gefangenhilfeverein existiert schon seit dem Jahre 2003 nicht mehr. Seitdem gibt die Webseite K13online zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität. Ich berichte aus der Sicht einen pädophilen Redaktion. Laut Impressum bin ich alleine der rechtliche Inhaber meiner Webseiten, wenn es auch mehrere Mitarbeiter & Unterstützer im anonymen Hintergrund gibt.
Punkt 2
K13online setzt sich NICHT für die Legalisierung und gesellschaftliche Akzeptanz von Kindermissbrauch ein. Im Gegenteil, wir verurteilen sexuelle Gewalt gegen Kindern. Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen gewalttätigem Kindesmissbrauch – und einvernehmlich sexuellen Beziehungen/Kontakte zwischen Kindern & Erwachsenen, wobei die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes gewahrt bleibt. Sie können in einem Artikel die Behauptung aufstellen, dass es diese Einvernehmlichkeit nicht gibt. Sie können aber keine falsche Tatsachenbehauptung aufstellen, dass K13online eine Legalisierung von Kindesmissbrauch fordert. Eine solche Formulierung verstößt eindeutig gegen den Kodex des Deutschen Presserates und ist auch zivilrechtlich und strafrechtlich relevant.
Punkt 3
In meinem bereits publizierten News http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3802 drohe ich KEINE Live-Berichterstattung an, sondern kündige meine Anwesenheit für mein News an. Diese Ankündigung wird durch mein folgendes News bestätigt: http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3803
Es geht also nicht um eine Androhung, sondern um Fakten.
Im Übrigen bezweifle ich, dass der Prozess nur deshalb im Hochsicherheitssaal 1 stattfindet, weil ich mein Kommen angekündigt habe. Dies wäre eine völlige Überschätzung meiner Person bzw. von K13online. Woher wollen Sie diese aus meiner Sicht falschen Informationen haben?
Ich werde zusätzlich eine diesbezügliche Anfrage an den Pressesprecher des Landgerichts Frankfurt Werner Gröschel senden. Bei Interesse teile ich Ihnen gerne die Antwort mit.
Wie Ihnen durch meine Webseiten bekannt sein dürfte bin ich eine Privatperson, die im öffentlichen Interesse steht. Auch die Frankfurter Rundschau hatte schon am 17. Dezember 2003 in einem Porträt über mich berichtet gehabt. Der Artikel vom Journalisten Jörg Schindler ist leider nicht mehr online verfügbar, aber liegt hier im Original aus der damaligen Printausgabe vor. Gerne übersende ich Ihnen diesen Artikel als PDF-Datei.
Durch meinen relativen Bekanntheitsgrad - insbesondere im Internet – ist es mir aus verständlichen Gründen nicht möglich, die oben aufgeführten drei Punkte einfach zu ignorieren. Es bedarf einer Richtigstellung in einem Folgeartikel. Dazu haben Sie bei der Berichterstattung zu den kommenden Gerichtsterminen eine Möglichkeit. Erfolgt eine sachliche und faire Richtigstellung, kann auf weitere Schritte von meiner Seite verzichtet werden. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Möglichkeit nutzen werden.
Für eine im beiderseitigen Interesse gütliche Regelung in diese Sache habe ich mir hier den kommenden Montag 4. März 2019 um 12 Uhr notiert.
Aufgrund der Aktualität zum 2. Verhandlungstag kann ich jedoch nicht bis zum 4. März mit meiner Berichterstattung in einem News warten. Ich werde also zeitnah mein News publizieren und dabei einen Link auf Ihren Artikel als Quelle setzen. Bei sachlichen Fehlern bitte ich um einen Hinweis. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit zum News ein Feedback mitzuteilen. Diese Email wird bereits als Richtigstellung von meiner Seite im News enthalten sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
Von: Krumme13 Redaktion [mailto:[email protected]] Gesendet: Freitag, 1. März 2019 17:45 An: [email protected]; [email protected] Betreff: Anfrage zur Verlegung des Prozesses gegen Michael xxxxxxx vom Gerichtssaal 7 in den Hochsicherheitssaal 1 Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Frankfurter Rundschau berichtet im folgenden Artikel über den Prozessverlauf am 2. Verhandlungstag 28. Februar 2019.
Zitate
Der ursprünglich auf drei Verhandlungstage terminierte Prozess wurde am Donnerstag um mindestens zwei weitere verlängert. Der Prozess wird unter Hochsicherheitsbedingungen geführt, weil die „Krumme 13“ im Internet Live-Berichterstattung angedroht hatte. Die „Krumme 13“ ist ein Verein, der sich für die Legalisierung und gesellschaftliche Akzeptanz von Kindesmissbrauch engagiert.
Quelle: https://www.fr.de/frankfurt/angeklagter-nur-therapiezwecken-11813161.html
Ich frage daher an, ob die obigen Behauptungen des Journalisten Behr, dass der Grund zur besagten Verlegung in einen Hochsicherheitssaal tatsächlich an meiner Ankündigung bzw. Teilnahme als Zuhörer zutreffend ist?
Nach meiner Ansicht kann dies nicht zutreffen, denn ich stelle als Inhaber meiner Webseiten zur journalistischen Berichterstattung in meinen News nun wirklich absolut keine Gefahr für eine solche Verhandlung dar. Als öffentlich bekannte Person muss ich solchen Falschdarstellungen entgegen treten.
Sollte ich widererwartend doch der Grund gewesen sein, dann wird um eine ausführliche Begründung des Landgerichts gebeten.
Bei dieser Gelegenheit stelle ich weiter klar, dass sich K13online NICHT für eine Legalisierung von Kindesmissbrauch einsetzt. Auch ist meine K13online-Redaktion kein Verein!
Ich bitte auch um Auskunft, an welchen Tagen die zwei weiteren Verhandlungen angesetzt wurden.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
K13online Aktivitäten: Prozessbericht zum 1. Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt gegen den Dipl. Psych. Michael G. wegen der §§ 176 + 176a + 182 + 184b/184c StGB |
27.02.2019 |
Wortgefecht zwischen dem Dipl. Psych. Michael G. und dem Oberstaatsanwalt Andreas May(GSta/ZIK) Frankfurt/Gießen: Verlesung der Anklageschrift, Aussage des Angeklagten sowie Zeugenaussage einer Polizistin & eines Sachverständigen
Im Hochsicherheitssaal 1 fand beim Landgericht in Frankfurt a. M. der 1. Prozesstag gegen den Dipl. Psych. Michael G. statt. K13online war LIVE dabei und berichtet in diesem News. Rund 40 Zuhörer und zahlreiche Journalisten & Reporter waren anwesend. Die Generalstaatsanwaltschaft hat 115 Einzeltaten nach §§ 176 + 176a + 182 StGB sowie rund 60 Tsd Bilddateien nach 184b/184c StGB gelistet. Michael G. bestreitet den Tatvorwurf an einem Video, wofür sein Therapie-Klient Tobias M. bereits vom Landgericht in Bad Kreuznach in Jahre 2018 verurteilt wurde. Die Aussage von Michael G. zog sich über drei Stunden hin, so dass der Zeuge Tobias M. nicht mehr aussagen konnte. Er wurde erneut zum Donnerstag, den 28. Februar um 14 Uhr geladen. Am gestrigen Morgen lieferten sich der GSta May und der Angeklagte Michael G. teils heftige Wortgefechte. Am Nachmittag kam es zu Aussagen einer Polizistin, die die Hausdurchsuchung bei G. durchgeführt hatte. Im Anschluss kam ein Sachverständiger zur Einschätzung des Alters der Jungen zu Wort, die auf den zahlreichen Videos zu sehen sind. Der Sachverständige konnte keine konkreten Altersbestimmungen vornehmen. Er sprach von Wahrscheinlichkeiten, die teilweise unter 14 Jahren und teilweise über 14 Jahren liegen sollen. Keiner der Jungen wurde polizeilich vernommen. Als Beweismittel dienen lediglich die Videos. Am Rande der Verhandlung konnte K13online kurze Gespräche mit Vertretern des Mediums Sat1 und der Frankfurter Rundschau führen. Ebenso mit einem Vertreter eines Kinderschutzvereines. Mit Ausnahme des Schmierblattes Bild-Blödzeitung haben die anderen Mainstream-Medien halbwegs seriös berichtet. Die Titelschlagzeilen lauten überwiegend: Psychologe bestreitet Übergriffe auf Jungen in Thailand....! Zum Medien-Spiegel gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3803 |
Eine Woche Stress: Gefangenentransport(Verschubung) vom Boylover Tobias M.(Zeuge) zum Gerichtstermin gegen den Psych. Michael G. vor dem Landgericht Frankfurt a. M. beginnt schon am 21. Februar 2019 |
20.02.2019 |
Wegen Personalnot erst ab 19. November 2018 auf der Warteliste: Boylover Tobias M. muss noch über vier Monate auf Verlegung in eine andere JVA zur Teilnahme an einer Therapie warten
Der von K13online betreute Gefangene Tobias M. wird am morgigen 21. Februar für eine Woche bis zum 28. Februar auf eine lange Reise gehen. Mit einem Transportbus wird er über eine Route zur Zeugenaussage in eine JVA nach Frankfurt gefahren. Solche Transporte sind immer mit einem enormen Stress verbunden. Am 26. Februar beginnt der Prozess gegen den Psych. Michael G. vor dem Landgericht. Tobias M. muss in diesem Verfahren als Zeuge aussagen. Aufgrund von Personalnot in der aktuellen JVA ist eine Verlegung in eine andere JVA zur Teilnahme an einer dortigen Therapie erst in fünf Monaten möglich. Zuvor muss er die Konferenz zum Vollzugsplan abwarten. Die Therapie soll mindestens 18 Monate dauern. Tobias M. hat K13online auch per Briefpost mitgeteilt, dass die Aufstellung über die Gerichtskosten in Höhe von 20.300,00 Euro bei Ihm eingetroffen ist. Davon entfallen allein auf die Sachverständigengutachten 9.500,00 Euro. Wegen der zuvor schon angefallenen Verteidigerhonorare ist Tobias M. bereits jetzt pleite. Seine finanzielle Existenz ist zerstört. Es läuft ein Antrag auf Ratenzahlung. Sollte er im weiteren Strafvollzug in der JVA arbeiten können, dann werden diese Ratenzahlungen gleich vom "Arbeitslohn" einbehalten. Spätestens nach seiner Entlassung wird er gezwungen sein, eine eidesstattliche Versicherung auf Mittellosigkeit abzugeben. Dies wird das Resultat einer angeblichen Resozialisierung sein. Ungeklärt ist gegenwärtig noch, ob seine Zeugenaussage öffentlich sein wird oder ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. K13online wird beim Gerichtstermin für eine LIVE-Berichterstattung anwesend sein. Die K13online User & Mitglieder werden via WhatsApp unterrichtet. Interessierte Vertreter der Mainstream-Medien werden um eine frühzeitige Kontaktaufnahme gebeten, um Interviewtermin zu vereinbaren....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3797 |