Heilbronner Stimme.de: Angeklagter Erzieher(Kevin F.) ist laut Gutachten pädohil und schuldfähig * Eine krankhafte seelische Störung liegt nicht vor | |||||
Auch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Mündliche Urteilsverkündung wird in öffentlicher Verhandlung am kommenden Freitag 28. September erwartet Laut Heilbronner Stimme.de und dem SWR hat gestern der Leiter der 2. Hausdurchsuchung vor dem Landgericht ausgesagt: Kevin F. habe sein Verhältnis zu dem Opfer als "amouröse Liebesbeziehung" bezeichnet. Das Kind sei wie ein kleiner Bruder gewesen, es habe eine Seelenverwandtschaft gegeben. Der Gutachter Dr. Thomas Heinrich vom Klinikum Weinsberg legte sein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten vor. Demnach gebe es bei ihm keine krankhafte seelische Störung. Es gebe auch keine Anhaltspunkte für eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. Pädophilie liege vor, sie sei aber nicht schuldfähigkeitsrelevant. Im Klartext bedeutet dieses Gutachten, dass das Gericht wohl keine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus und damit keinen Maßregelvollzug anordnen wird. Die Mainstream-Medien haben nicht über die vorgesehene Aussage der Mutter des Boyfriends von Kevin F. berichtet. Auch über die Inaugenscheinnahme der polizeilichen Videovernehmung des Boyfriends am gestrigen Nachmittag wurde nichts öffentlich bekannt. Nun werden auch noch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Vereidigung am kommenden Donnerstag 27. September unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das Landgericht Heilbronn hat sich mit diesen ungewöhnlich vielen Ausschlüssen keinen Gefallen getan, denn dies bietet viel Raum für Spekulationen. Es muss die berechtigte Frage gestellt werden, ob die offensichtliche Einvernehmlichkeit der pädosexuellen Beziehung der Öffentlichkeit vorenthalten und damit vertuscht werden soll. Die Aussage des Boyfriends und auch der Mutter sind von entscheidener Bedeutung für die Höhe des Strafmaßes. Fühlt sich der Boyfriend überhaupt als Missbrauchsopfer und welche psychischen Schäden sollen eingetreten sein? K13online geht davon aus, dass Beides nicht vorliegt. Dennoch hat Kevin F. seinem Boyfriend Schmerzensgeld und Schadenersatz für möglicherweise notwendige Therapien angeboten, wie der SWR berichtet. K13online beabsichtigt zur journalistischen LIVE-Berichterstattung über die mündliche Urteilsverkündung zu berichten. Interessierte Prozessbeobachter vor Ort und Vertreter der Mainstream-Medien werden um eine frühzeitige Terminabsprache gebeten...
SWR mit Video: Urteil schon kommenden Freitag erwartet Zitate Am Freitag soll außerdem das Video von der Polizeivernehmung eines Jungen gezeigt werden, den der Erzieher jahrelang missbraucht haben soll. Davon will das Gericht allerdings die Öffentlichkeit ausschließen. Derweil gab das Gericht bekannt, dass auch die Plädoyers am kommenden Donnerstag unter Ausschluss Öffentlichkeit gehalten werden sollen.
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geschrieben von K13online-Redaktion am 22.09.2018 |
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