(Update) K13online Prozessberichterstattung begonnen: Landgericht Frankfurt a. M. eröffnet Hauptverhandlung gegen den Dipl. Psychologen Michael G. wegen § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB
11.02.2019
Gemeinsame "Therapie-Reise" nach Thailand: Zeugenvernehmung von Tobias M. vor der 4. Großen Strafkammer am 26. Februar 2019 um 10:20 Uhr
Das Landgericht Frankfurt a. M. hat den in gleicher Sache bereits verurteilten und im Strafvollzug befindenen Zeugen Tobias M. zur Hauptverhandlung geladen. Er soll dort im Saal 7 eine Aussage hinsichtlich einer gemeinsamen "Therapie-Reise" nach Thailand mit dem Dipl. Psychologen Michael G. machen. Die genauen Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft gegen Michael G. sind noch nicht bekannt geworden. Im gerichtlichen Aktenzeichen 5/04 KLs - 4881 Js 206559/18 (11/18) wird es vermutlich um den § 176 ff. und 184 ff. StGB gehen. Der Psychologe Michael G. ist Inhaber der Webseite F.P.E. und bietet dort Pädophilen therapeutische Hilfestellungen an. Er ist auch Autor des Buches "Das Protokoll". Seine wissenschaftlichen Arbeiten findet man u.a. auch auf der Webseite ITParcados. Auch war er zeitweise Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS). Zu welchem Termin der 1. Verhandlungstag mit der Verlesung der Anklageschrift anberaumt wurde, ist ebenfalls noch nicht bekannt. K13online wird zur LIVE-Berichterstattung in einem News zum Landgericht anreisen. Interessierte Journalisten der TV- Hörfunk- und Printmedien werden um eine frühzeitige Terminabsprache gebeten. Gleichgesinnte Pädophile/Pädosexuelle, die ebenfalls an der Gerichtsverhandlung als Zuschauer teilnehmen wollen, können mit uns ein Treffen in Frankfurt vereinbaren. Der Dipl. Psychologe Michael G. ist in der Pädophilenszene relativ bekannt. K13online hatte Ihn am Rande der Frankurter Buchmesse im Jahre 2008 zu einem persönlichen Gespräch getroffen. Bei aktuellen Ereignissen werden wir weiter berichten...(Update 11.2.2019: 1. Verhandlungstag 26. und 2. Verhandlungstag 28. und 3. Verhandlungstag 4. März....)
Großer Medienrummel: Bekennender Boylover wegen Sex-Abenteuer mit einem vermeintlich 13-jährigen Thai-Boy vor dem Landgericht in Bad Kreuznach
24.01.2018
Diplom-Psychologe Michael G. als Zeuge gehört: Er beklagte sich vor Gericht, dass mehrere Fachzeitschriften den Abdruck seiner Aufsätze abgelehnt hätten, weil er behauptet, dass viele Kinder ihre sexuellen Kontakte mit Erwachsenen in positiver Erinnerung behielten
Mit einem großen Medienrummel hat beim Landgericht in Bad Kreuznach das Gerichtverfahren gegen einen bekennenden Pädophilen(Boylover) begonnen. Das Amtsgericht hatte dass Verfahren im Herbst 2017 an das Landgericht abgegeben. K13online war an einem Gerichtstermin angereist und hatte berichtet. Der Boylover war im Jahre 2005 mit seinem damaligen Therapeuten Michael G. nach Thailand geflogen. Dort hatte der Boylover einvernehmlichen Oralsex mit einem Thai-Knaben gehabt und davon ein Video angefertigt. Beides hat er vor Gericht zugegeben. Offensichtlich war der Thai-Boy ein Strichjunge, der seine sexuellen Dienstleistungen als Sex-Arbeiter angeboten hatte. Aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze sind auch selbstbestimmte sexuelle Handlungen in Deutschland strafbar, die von deutschen Staatsangehörigen im Ausland begangen wurden. Am 1. Verhandlungstag wurde erneut der Diplom-Psychologe Michael G. als Zeuge gehört. Er streitet jede "Tatbeteiligung" ab. Jedoch wurde auch gegen Ihn bereits Anklage beim Amtsgericht in Frankfurt mit gleichen Deliktsarten erhoben. Überraschend wurde auch ein ehemaliges Mitglied einer damaligen pädophilen Selbsthilfegruppe(SHG) in Frankfurt in den Zeugenstand gerufen. Diese SHG war im Jahre 2005 der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität(AHS) angegliedert. Der Boylover und der Diplom-Psychologe waren dort Mitglied gewesen und hatten sich bei den Gruppentreffen kennengelernt, wie die Allgemeine Zeitung schreibt. Berichtet hat u.a. auch der SWR, die Rhein-Zeitung, RTL und die BILD Rhein-Neckar. Die Bildzeitung verwendet mal wieder den Nazi-Begriff "Kinderschänder". Da bleibt nur eine Illustration für dieses News übrig: Sanft zum Po, schlecht fürs Denken! Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu unserem Pressespiegel...
K13online betreut jetzt auch den bekennenden Boylover Tobias M. in einer JVA in Rheinland-Pfalz: Brieffreundschaft begonnen und Besuch in Planung
07.10.2018
Haftantritt schon vor drei Monaten: Tobias M. wurde vom Landgericht Bad-Kreuznach im April 2018 zu vier Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
K13online hat nach drei Monaten Haftantritt von Tobias M. einen Hilferuf aus einer JVA in Rheinland-Pfalz erhalten. Im April d. J. wurde der bekennende Pädophile(Boylover) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. In Thailand & Deutschland hatte Tobias M. pädosexuelle Beziehungen mit Jungs gehabt. Der Thai-Boy wurde sogar als Zeuge zum Landgericht nach Bad-Kreuznach eingefolgen. Nach eínem Anwaltswechsel wurde Tobias M. schlecht beraten und hatte auf massiven Druck der Staatsanwaltschaft, acht Jahre Gefangenschaft zu erhalten, ein Urteil akzeptiert, welches nicht den wahren Umständen entspricht. In seinem 1. Brief hat uns Tobias M. mitgeteilt, dass er eine Einzelzelle erhalten hat. Er sei oft verzweifelt und müsse viel weinen. Es gäbe dort in der JVA keine Gleichgesinnten. Die meisten Gefangenen sitzen dort wegen Drogendelikten ein. Seine Mutter kommt Ihn regelmäßig besuchen. In einigen Wochen soll Tobias M. in eine andere JVA verlegt werden. Diese JVA ist uns schon durch einen anderen Boylover-Gefangenen, den wir aktuell auch betreuen, gut bekannt. Es gibt in dieser JVA getrennte Wohngruppen, Arbeitstellen und Therapieangebote. Im Jahre 2017 gab es mehrere Treffen & Gespräche mit Tobias M. in Bad-Kreuznach & Frankfurt. Schon damals hatte er starke psychische Probleme wegen dem laufenden Gerichtsverfahren. Im jetzigen Strafvollzug muss er neue Herausforderungen gewältigen. Brieffreunde "Draußen" können Ihm dabei helfen, um auch diese schweren Situationen zu bewältigen. Gleichgesinnte, die auch mit Tobias M. Kontakt aufnehmen wollen, senden K13online eine EMail. Wir werden weiterhin über die Haftbedingungen berichten. Mit solidarischen Grüßen warten wir nun auf seinen nächsten Brief...