Beschwerdeausschuss 1 tagt am 20. März 2018: BILDzeitung erhält vom Presserat eine Kopie der Beschwerde mit der Aufforderung, sich in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen zu äußern
Der Deutsche Presserat hat die K13online-Beschwerde gegen die BILDzeitung des Axel-Springer-Verlages nach einer Vorprüfung zugelassen. Die Beschwerde wurde dem Beschwerdeausschuss 1 zugeleitet. Der Ausschuss besteht aus acht Mitgliedern: Matthias Wiemer(dju - Vorsitzender), Dr. Stefan Söder(VDZ - stellv. Vorsitzender), Dr. Kirsten von Hutten(VDZ), Sergej Lochthofen(DJV), Manfred Protze(dju), Heike Rost(DJV), Kay E. Sattelmair(BDZV & Axel Springer Verlag) und Adrian Schimpf(BDZV). Gemäß § 9 der Beschwerdeordnung wird gegen das Ausschlussmitglied Kay E. Sattelmair vom Axel Springer Verlag ein Befangenheitsantrag bzw. Ablehnungsgesuch gestellt werden. Darüber werden wir zeitnah noch berichten. Alle Mitglieder des Ausschusses erhalten für ihre Beratung eine Kopie der Beschwerde. Ebenso erhält die BILD-Redaktion eine Kopie der Beschwerde. Gleichzeitig regt der Presserat an, dass die BILD-Redaktion Kontakt zu K13online aufnehmen kann, um die Angelegenheit im beiderseitigen Einvernehmen zu lösen. Über die Beschwerde wird das Gremium des Beschwerdeausschusses 1 in mündlicher Beratung oder der Vorsitzende gemäß § 7 Abs. 2 der Beschwerdeordnung entscheiden. Die nächste Sitzung des Beschwerdeausschusses 1 findet am 20. März 2018 in Berlin statt. Der Ausschuss kann über die Beschwerde auch ohne eine Stellungnahme der BILD-Redaktion entscheiden. Erfolgt eine Stellungnahme der BILDzeitung kann der Presserat von K13online eine weitere Stellungnahme einholen. Dazu wäre es natürlich notwendig, dass wir diese BILD-Stellungnahme erhalten. * In dem laufenden Zivilverfahren auf Unterlassung & Schadensersatzansprüche gegen die BILDzeitung/Axel-Springer-Verlag läuft die anwaltliche Fristsetzung am Montag, den 26. Februar 2018, ab. Die Beschwerde beim Presserat wird auch Gegenstand bei einer Klage beim Landgericht in Berlin werden. Bei ergebnislosen oder unzureichenden Fristablauf werden umgehend Strafanzeigen/Strafanträge gegen die BILD-Redaktion bei der Staatsanwaltschft Berlin eingeleitet werden. Lesen Sie die vom Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates übersandten Dokumente(Auszüge) mit einem Klick auf weiterlesen...
http://www.presserat.de/presserat/beschwerdeausschuesse/
K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Deutscher Presserat bestätigt Eingang der Beschwerde gegen die Bildzeitung wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex |
16.02.2018 |
Beschwerdeausschuss hat drei Möglichkeiten von Sanktionen wegen Verstößen gegen die publizistischen Grundsätze: Einen Hinweis oder eine Missbilligung oder eine schwerwiegende Rüge
Der Deutsche Presserat hat den Eingang der Beschwerde vom Inhaber der K13online-Webseiten Dieter Gieseking bestätigt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Bildzeitung/Axel Springer Verlag. Mehrfache Verstöße gegen den Pressekodex wurden in einem Print- und Onlineartikel vom 29. Januar 2018 festgestellt. Die Begründung der Beschwerde wird zunächst vom Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses und der Geschäftsstelle geprüft. Ist die Beschwerde begründet, wird die Bildzeitung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dabei wird die Beschwerde an die Bildredaktion gesandt. Der Beschwerdeausschuss hat drei Möglichkeiten von Sanktionen wegen Verstößen gegen die publizistischen Grundsätze: Einen Hinweis oder eine Missbilligung oder eine schwerwiegende Rüge. Zum genauen Verfahrensverlauf haben wir einen Auszug des beigelegten Flyers/Infoblatts vom Deutschen Presserat veröffentlicht. Der Presserat tagt viermal im Jahr. Die nächste Sitzung des Presserates findet am 22. März 2018 statt. * Darüber hinaus ist die vom Beschwerdeführer gesetzte Frist im Zivilverfahren auf eine Gegendarstellung & Unterlassung & Schadensersatz fruchtlos abgelaufen. Ein Fachanwalt für Medienrecht hat das Mandat gegen die Bildzeitung übernommen. Ein entsprechender Schriftsatz an den Axel Springer Verlag ist in Arbeit und wird voraussichtlich in der kommenden Woche zugestellt werden. Damit wird der anwaltliche Klageweg vor einem Landgericht eröffnet sein. K13online wird zur gegebenen Zeit weiter berichten...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3547 |
K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Anwaltliche Abmahnung & Unterlassungserklärung von Fachanwalt für Medienrecht mit Fristsetzung zum 26. Februar 2018 |
20.02.2018 |
"David gegen Goliath": K13online(Dieter Gieseking) kündigt nach ergebnislosen Fristablauf Strafanzeigen/Strafanträge sowie Zivilklage beim Landgericht auf Schadensersatz gegen die BILD(Springer-Verlag) an
Die Bildzeitung Rhein-Neckar in Mannheim hatte auf den Schriftsatz vom Inhaber dieser Webseiten nicht reagiert und die gesetzte Frist bis zum 12. Februar 2018 verstreichen lassen. Somit haben wir nun einem Fachanwalt für Medienrecht mit der Wahrnehmung unserer Interessen beauftragt. Die anwaltliche Abmahnung & Unterlassungserklärung wurde dem Justiziariat der Bild GmbH & Co KG in Berlin zugestellt. Sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht innerhalb der Frist zum 26. Februar 2018 erfüllt werden, wird Zivilklage beim Landgericht eingereicht. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Bildzeitung mit einer Stellungnahme reagieren wird, aber unsere Aufforderungen nicht erfüllen will. Für diesen Fall kündigen wir zusätzlich Strafanzeigen/Strafanträge gemäß § 185 StGB(Beleidigung), § 201a StGB(Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) und § 130 StGB(Volksverhetzung) an. Dem Presserat wird die Abmahnung unseres Fachanwaltes für Medienrecht zu unserer laufenden Beschwerde wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex nachgereicht. K13online wird auch in Zukunft, weder von der Bildzeitung noch von anderen Mainstream-Medien, einen "Journalismus" dulden, der gegen die Persönlichkeitsrechte oder den Pressekodex verstößt. Im Gegensatz dazu sind wir weiterhin und jeder Zeit bereit, mit seriösen Journalisten & Redaktionen der TV- Hörfunk- und Print/Online-Medien ein vernünftiges Gespräch zum Themengebiet der Pädophilie zu führen. Wir erwarten von jedem Medium einen objektiven, korrekten und fairen Journalismus. Weitere Negativ-Beispiele können Sie dem unteren Link auf "Bildblog.de" entnehmen. Den Schriftsatz unseres Fachanwaltes für Medienrecht können Sie mit einem Klick auf weiterlesen einsehen....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3553 |
|