„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Anwaltliche Abmahnung & Unterlassungserklärung von Fachanwalt für Medienrecht mit Fristsetzung zum 26. Februar 2018 20.02.2018

"David gegen Goliath": K13online(Dieter Gieseking) kündigt nach ergebnislosen Fristablauf Strafanzeigen/Strafanträge sowie Zivilklage beim Landgericht auf Schadensersatz gegen die BILD(Springer-Verlag) an  

Die Bildzeitung Rhein-Neckar in Mannheim hatte auf den Schriftsatz vom Inhaber dieser Webseiten nicht reagiert und die gesetzte Frist bis zum 12. Februar 2018 verstreichen lassen. Somit haben wir nun einem Fachanwalt für Medienrecht mit der Wahrnehmung unserer Interessen beauftragt. Die anwaltliche Abmahnung & Unterlassungserklärung wurde dem Justiziariat der Bild GmbH & Co KG in Berlin zugestellt. Sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht innerhalb der Frist zum 26. Februar 2018 erfüllt werden, wird Zivilklage beim Landgericht eingereicht. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Bildzeitung mit einer Stellungnahme reagieren wird, aber unsere Aufforderungen nicht erfüllen will. Für diesen Fall kündigen wir zusätzlich Strafanzeigen/Strafanträge gemäß § 185 StGB(Beleidigung), § 201a StGB(Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) und § 130 StGB(Volksverhetzung) an. Dem Presserat wird die Abmahnung unseres Fachanwaltes für Medienrecht zu unserer laufenden Beschwerde wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex nachgereicht. K13online wird auch in Zukunft, weder von der Bildzeitung noch von anderen Mainstream-Medien, einen "Journalismus" dulden, der gegen die Persönlichkeitsrechte oder den Pressekodex verstößt. Im Gegensatz dazu sind wir weiterhin und jeder Zeit bereit, mit seriösen Journalisten & Redaktionen der TV- Hörfunk- und Print/Online-Medien ein vernünftiges Gespräch zum Themengebiet der Pädophilie zu führen. Wir erwarten von jedem Medium einen objektiven, korrekten und fairen Journalismus. Weitere Negativ-Beispiele können Sie dem unteren Link auf "Bildblog.de" entnehmen. Den Schriftsatz unseres Fachanwaltes für Medienrecht können Sie mit einem Klick auf weiterlesen einsehen....

http://www.bildblog.de/



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K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Deutscher Presserat bestätigt Eingang der Beschwerde gegen die Bildzeitung wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex 16.02.2018

Beschwerdeausschuss hat drei Möglichkeiten von Sanktionen wegen Verstößen gegen die publizistischen Grundsätze: Einen Hinweis oder eine Missbilligung oder eine schwerwiegende Rüge

Der Deutsche Presserat hat den Eingang der Beschwerde vom Inhaber der K13online-Webseiten Dieter Gieseking bestätigt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Bildzeitung/Axel Springer Verlag. Mehrfache Verstöße gegen den Pressekodex wurden in einem Print- und Onlineartikel vom 29. Januar 2018 festgestellt. Die Begründung der Beschwerde wird zunächst vom Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses und der Geschäftsstelle geprüft. Ist die Beschwerde begründet, wird die Bildzeitung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dabei wird die Beschwerde an die Bildredaktion gesandt. Der Beschwerdeausschuss hat drei Möglichkeiten von Sanktionen wegen Verstößen gegen die publizistischen Grundsätze: Einen Hinweis oder eine Missbilligung oder eine schwerwiegende Rüge. Zum genauen Verfahrensverlauf haben wir einen Auszug des beigelegten Flyers/Infoblatts vom Deutschen Presserat veröffentlicht. Der Presserat tagt viermal im Jahr. Die nächste Sitzung des Presserates findet am 22. März 2018 statt. * Darüber hinaus ist die vom Beschwerdeführer gesetzte Frist im Zivilverfahren auf eine Gegendarstellung & Unterlassung & Schadensersatz fruchtlos abgelaufen. Ein Fachanwalt für Medienrecht hat das Mandat gegen die Bildzeitung übernommen. Ein entsprechender Schriftsatz an den Axel Springer Verlag ist in Arbeit und wird voraussichtlich in der kommenden Woche zugestellt werden. Damit wird der anwaltliche Klageweg vor einem Landgericht eröffnet sein. K13online wird zur gegebenen Zeit weiter berichten...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3547

K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex eingelegt 05.02.2018

"David gegen Goliath": Bildzeitung-Artikel in der Online- und Printausgabe vom 29. Januar 2018 verstößt auch gegen die Ziffern 1 + 2 + 8 + 9 + 12 des Pressekodex des Deutschen Presserates

Die K13online Redaktion(Dieter Gieseking) hat neben den bereits laufenden rechtlichen Schritten im Zivilrecht auch Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex eingereicht. Darin geht es u.a. auch um die von der Bildzeitung verwendeten menschenverachtenden Begriffe "Kinderschänder" und "Pädokriminelle". Ebenso um die falsche Pauschalbehauptung, dass die "Legalisierung von Sex mit Kindern" fordert würde. Der Inhaber von K13online ist auch kein "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern". Die angeblichen Aussagen des Pädophilenjägers Michael Kappe(CareCild) werden vom Beschwerdeführer angezweifelt. Die Begriffe Pädophilie/Pädophiler werden an Hand des neuen Kataloges ICD10 & DSM5 erläutert und richtig gestellt. Die Bildzeitung betreibt mit den obigen Begriffen auch eine Hetzkampagne gegen die sexuelle Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen. Dabei nimmt dieses Schmierblatt im Einzelfall auch Selbstjustiz billigend in Kauf. Das Blatt stachelt in den Schlagzeilen fast täglich zum Hass gegen Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe auf. Es findet gegenwärtig eine rechtliche Prüfung statt, ob auch die Straftatbestände der §§ 185 StGB(Beleidigung) + 201a StGB(Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) + 130 StGB(Volksverhetzung) erfüllt sind. Nach Rechtsauffassung des Beschwerdeführers besteht zumindest ein begründeter Anfangsverdacht, der zur Einleitung von Ermittlungsverfahren ausreichend sein wird. K13online geht davon aus, dass der Presserat eine Stellungnahme von der Bildzeitung/Axel Springer Verlag einholen wird. Die nächsten Sitzungen der Beschwerdeausschüsse finden im März 2018 statt. Die Ausschüsse des Presserates können gegen das Medium BILDzeitung verhängen: 1. Ein Hinweis, 2. Eine Missbilligung, 3. Öffentliche & nicht-öffentliche Rügen. Wir erwarten vom Deutschen Presserat eine deutliche und begründete Öffentliche Rüge. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zur Beschwerdebegründung. Dieses News wird auch als Pressemitteilung 3/2018 an z.Zt. 98 bundesweite TV- Hörfunk & Online-Printmedien verschickt...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3538

Internet-Portal Meedia.de: Boulevard-Serie über Kinderschänder - Warum die Bild-Zeitung dieses Unwort nicht mehr benutzen sollte 01.02.2018

K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Aufforderungen zur Gegendarstellung & Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

In der Print- und Onlineausgabe der bundesweiten Bildzeitung ist auf Seite 8+9 am 29. Januar 2018 eine Artikelserie erschienen, die u.a. die Titelschlagzeilen "2 unfassbare Wahrheiten über Kinderschänder - So machtlos ist die Polizei bei Kinderschändern" beinhalten. Im Untertitel Wahrheit 3 heißt es: "Pädophile können unbehelligt ihre kranken Fantasien schildern". Zuvor war die Bild-"Journalistin" Janine Wollbrett von der Redaktion Rhein-Neckar Mannheim am 24. Januar 2018 beim Inhaber von K13online gewesen und wollte ein unangemeldetes Gespräch führen. Dieses wurde von Dieter Gieseking abgelehnt. Der Bild-Fotograf Horst Welke machte aus seinem Versteck hinter einem Busch ein Foto von Gieseking auf dem Balkon. In dem Artikel  von Janine Wollbrett heißt es u.a.: Hier, in einem Mehrfamilienhaus in Pforzheim (Ba. Wü.), 200 Meter von der nächsten Schule entfernt, wohnt das Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern: Dieter Gieseking, 62 Jahre, Ex-Bundespolizist, Pädophiler, vorbestraft. Nach Rücksprache mit einem Fachanwalt für Medienrecht, der sich z. Zt. in Urlaub befindet, hat der Inhaber von K13online eine Gegendarstellung & Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Nach fruchtlosem Fristablauf wird Klage bei Gericht eingereicht. Auch das Internet-Portal "Meedia.de" beschäftigt sich im aktuellen Artikel erneut mit dem Unwort "Kinderschänder" in der Bildzeitung. K13online: Der Begriff „Kinderschänder/Kinderschändung“ ist eine menschenverachtende Bezeichnung, die ihren Ursprung im medialen und politischen Nazi-Deutschland hat. Dieser Begriff wird nicht nur von der Boulevard-Presse „BILD“ verwendet, sondern auch von den heutigen Neonazis(Todesstrafe für Kinderschänder). Dieser Begriff wird von der Leserschaft und Gesellschaft mit pädophil/Pädophiler/Pädosexueller gleichgesetzt. Die Pädophilen gehören zu einer sexuellen Minderheit, die insbesondere von den Boulevard-Medien massiv verfolgt werden. Eine solch mediale Verfolgung ist nach „Stürmer-Art“ Volksverhetzung. Neben dem zivilrechtlichen Vorgehen gegen die BILDzeitung ist auch eine Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen Verstößen gegen den Pressekodex in Vorbereitung...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3536

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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