+++ Nicht mehr als zur Kenntnis genommen: Landtag von Baden-Württemberg hat Petitionsverfahren 16/02906 mit Drucksache 16/6173 abgeschlossen | |||||||||
Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in Sachen Dienstaufsichtsbeschwerde: Das Vorgehen der Mitarbeiterin(Frau Dr. Preisser) des Ministeriums der Justiz und für Europa ist nicht zu beanstanden Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Beate Böhlen(GRÜNE) hat dem Petenten Dieter Gieseking die Beschlussempfehlung an den Landtag von Baden-Württemberg mitgeteilt. Aus der Entscheidung & Begründung geht in Drucksache 16/6173 lediglich eine Kenntnisnahme der Petition hervor: Das Vorgehen von der Mitarbeiterin des Ministeriums für Justiz und für Europa ist nicht zu beanstanden. Bezüglich der Dienstaufsichtsbeschwerde verbleibt es bei den bereits getroffenen Entscheidungen. Damit stellt sich der Petitionsausschuss und in Folge auch der Landtag hinter die Fehlentscheidung des Justizministeriums, dem Petenten Dieter Gieseking die Akteneinsicht in Sachen Dienstaussichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau zu verweigern. Der Antrag auf diese Einsicht war ausführlich begründet worden. Ganz offensichtlich enthalten diese Akten Dokumente, die der Petent nicht einsehen darf. Mit dieser Weigerung wurde erfolgreich verhindert, das die begründete und berechtigte Dienstaufsichtsbeschwerde zum Erfolg geführt hätte. Der Petitionsausschuss hat sich mit der Beschlussempfehlung "Der Petition kann nicht abgeholfen werden" zum Handlanger des Justizministeriums & der JVA Kislau gemacht. Mit demokratischen Eingaben einer Petition können demnach Dienstaufsichtsbeschwerden nicht politisch durchgesetzt werden. Was bleibt ist die zur Kenntnisnahme. Der Petent Dieter Gieseking wird diese Fehlentscheidungen & das damit verbundene Unrecht zwangsweise hinnehmen müssen. K13online schließt die Berichterstattung hiermit ab. Lesen Sie die Dokumente mit einem Klick auf weiterlesen... https://www.landtag-bw.de/home/dokumente/drucksachen.html?limit=10 +
|
|||||||||
geschrieben von K13online-Redaktion am 21.05.2019 |
Copyright by K13-Online-Redaktion