ZDF-Heute.de: Chef des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke: Von Kinderporno-Fällen überschwemmt * Edathy fordert in weiterer Dienstaufsichtsbeschwerde Ablösung der Ermittler | |
Edathy-Anwalt Christian Noll hat formelle Beschwerde gegen die rechtswidrigen Hausdurchsuchungen eingelegt: Bei Abweisung der Beschwerde wird der Weg frei für eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) in Karlsruhe Wie erst jetzt bei ZDF-Heute.de bekannt wurde, hat der Edathy-Rechtsanwalt Christian Noll bereits Beschwerde gegen alle rechtswidrigen Hausdurchsuchungen eingereicht. Sollte die Beschwerdeinstanz erneut einen rechtswidrigen Beschluss fassen, so wird der Weg für eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe frei. Eine solche Grundsatz-Endscheidung hätte auch juristische Auswirkungen zu allen anderen 800 Unrechtsfällen. Hingegen beklagt sich BKA-Chef Ziercke über eine Überschwemmung von Ermittlungsverfahren von angeblicher "Kinderpornografie". Das ist auch kein Wunder, wenn legale FKK-Filme und das sogenannte "Posing" mit echter Kinderpornografie in einen Topf geworfen werden. Rechtsanwalt Noll: "Vor dem Hintergrund der von drei Behörden festgestellten Straflosigkeit stellt es einen ungeheuerlichen Vorgang dar, dass die Ermittler versuchen, ihr nicht zu rechtfertigendes Handeln nunmehr mittels der Begehung einer Straftat zu beschönigen."... http://www.heute.de/fall-edathy-bka-verteidigt-sich-von-kinderporno-faellen-ueberschwemmt-32106546.html Edathys Erklärung Der SPD-Politiker Sebastian Edathy hat sich am Montag über seinen Berliner Rechtsanwalt Christian Noll zu dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Hannover gegen ihn geäußert: "Die Ermittlungsbehörden haben bei ihrem Umgang mit Sebastian Edathy jedes Maß verloren. Zu der Missachtung der Unschuldsvermutung und der Benennung von Details aus seiner Privatsphäre kommt nunmehr die Verletzung von Dienstgeheimnissen hinzu. Herr Edathy muss davon ausgehen, dass die Ermittlungsbehörden die vollständige Ermittlungsakte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zugänglich gemacht haben. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Ermittlungsbeamte, die selbst Straftaten begehen, sind ersichtlich ungeeignet, ein Strafverfahren zu führen. Herr Edathy hat daher am heutigen Tag ein weiteres Mal Strafanzeige gegen die Ermittlungsbehörden gestellt. Da die Befangenheit der Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr unbestreitbar ist, hat Herr Edathy heute erneut die niedersächsische Justizministerin ersucht, die Staatsanwaltschaft Hannover sowie die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Celle von der Zuständigkeit für das Verfahren zu entbinden. Es gibt keine rechtlichen Grauzonen. Es gibt legal und nicht-legal. Das Bundeskriminalamt, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft Hannover selbst haben das Verhalten von Herrn Edathy als nicht strafbar eingestuft. Der Vorgang hätte daher bereits Anfang November geschlossen werden müssen. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft öffentlichkeitswirksam Durchsuchungen vorgenommen, in der bloßen Hoffnung, dabei etwas zu finden. Gegen die Durchsuchungsbeschlüsse wurde daher Beschwerde eingelegt. Vor dem Hintergrund der von drei Behörden festgestellten Straflosigkeit stellt es einen ungeheuerlichen Vorgang dar, dass die Ermittler versuchen, ihr nicht zu rechtfertigendes Handeln nunmehr mittels der Begehung einer Straftat zu beschönigen." http://www.christian-noll.de -------------------------------------------------
************************************************** [update] NDR.de: Edathy-Anwalt(Christian Noll) geht gegen Staatsanwalt vor und reicht Dienstaufsichtsbeschwerde beim obersten Dienstherren ein - vom 18.02.2014 Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Monika Frommel wirft der Staatsanwaltschaft Hannover grobe Fehler vor: Verfolgung Unschuldiger & rechtswidrige Hausdurchsuchung ohne konkreten Anfangsverdacht & Rufmord an Sebastian Edathy Die Staatsanwaltschaft hat sich am Freitag öffentlich wahrheitswidrig geäußert und zugleich die Grundrechte von Herrn Edathy eklatant verletzt, so die Begründung von Edathys Anwalt Christian Noll in der Dienstaufsichtsbeschwerde. Das bestätigte ein Sprecher des zuständigen niedersächsischen Justizministeriums, welches als oberster Dienstherr jetzt tätig werden muss. Prof. Dr. Monika Frommel bekräftige in einem Interview mit dem NDR erneut, dass die Staatsanwaltschaft grobe Fehler begangen hat. Es lagen keine konkreten Anhaltspunkte für den Besitz von "Kinderpornos" vor. Deshalb hätte das Ermittlungsverfahren eingestellt werden müssen. Die Durchsuchungen waren somit rechtswidrig. Daraus folgt auch, dass hier ein Fall der Verfolgung Unschuldiger vorliegt, so die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Monika Frommel gegenüber dem NDR. Dieser Rechtsauffassung schließt sich die K13online Redaktion voll umfänglich an.... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2734 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ K13online Aktivitäten: STERN.de & Magazin - Der Fall Edathy - Wenn Männer Kinder begehren - Die dringend notwendige Diskussion über Pädophile, Politik und Moral - vom 20.02.2014 STERN-Interview mit K13online: "Nun hofft "Krumme13"-Mann Dieter Gieseking, auch im Interesse der rund 800 Betroffenen, dass Sebastian Edathy sich juristisch wehrt - und notfalls Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreicht Der aktuelle Fall Edathy ist am Donnerstag Titel-Thema im STERN-Magazin. Bereits am Mittwoch ist bei STERN-Online ein Artikel über die "Operation Spade" & AZOV-Films erschienen. Ende letzter Woche führte der STERN-Journalist Werner Mathes ein Telefon-Interview(+eMail) mit dem Inhaber dieser K13online-Webseiten Dieter Gieseking. Mathes verweist in seinem Artikel auf einige AZOV-Betroffene, die sich bei uns gemeldet und einen Hinweis gaben. Demnach gibt es unterschiedliche Bewertungen der Ermittlungsergebnisse. Und alle Hausdurchsuchungen bei ehemaligen Azov-Kunden wurden von einem Richter beim Amtsgericht Gießen ausgestellt, obwohl die Betroffenen dort nicht ihren Wohnsitz haben. Der STERN-Journalist zitiert auch Auszüge des Interviews mit Dieter Gieseking im folgenden Wortlaut: "Nun hofft Krumme13-Mann Dieter Gieseking, auch im Interesse der rund 800 Betroffenen, dass Sebastian Edathy sich juristisch wehrt - und notfalls eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreicht." Auch Rechtsanwalt Udo Vetter äußert sich zum Fall Edathy. Lesen Sie das STERN-Magazin und den STERN-Online-Artikel mit einem Klick... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2736 u.v.a.m... |
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geschrieben von K13online Redaktion am 26.02.2014 |
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