Strafvollzug in Baden-Württemberg: Landesregierung(GRÜNE & CDU) - 2. Sitzung der Arbeitsgruppe Moderner Strafvollzug tagte am 5. Juli 2017 und beschäftigt sich mit Verbesserungen der Belange von Gefangenen und Bedienstete
06.07.2017
Gravierende Mißstände im Strafvollzug aufdecken - hier Justizvollzugsanstalt(JVA) Kislau: Dienstaufsichtsbeschwerden & Strafanzeigen gegen Gefangene sind weiterhin anhängig
Die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen von GRÜNE und CDU, Jürgen Filius MdL und Dr. Bernhard Lasotta MdL, erklärten: „Wir wollen den Fokus auf die Belange der Beschäftigten und Gefangenen legen“. Mit der Arbeitsgruppe Moderner Strafvollzug kommen Personen aus der Praxis zu Wort. Wir erarbeiten Vorschläge, die den Strafvollzug für die Herausforderungen der Zukunft rüsten“. Gravierende Mißstände herrschen beispielsweise in der JVA Kislau, Außenstelle der JVA Bruchsal. Dort gibt es keine Einzelzellen, sondern NUR Gemeinschaftshafträume für vier, sechs oder sogar 8 Gefangenen. Insbesondere in den zwei Zugangszellen mit je 8 Inhaftierten kommt es zwangsläufig zu Konflikten & Aggressionen unter den Gefangenen. In den Einschlusszeiten bilden sich Hierarchien und es kommt oftmals zu Übergriffen. Rechtsfreie Räume entstehen, die nicht von den Bediensteten überwacht werden können. Die JVA Kislau läßt sich bei Haftantritt von jedem Gefangenen eine Erklärung unterschreiben, dass auf eine nach EU-Vorgaben zustehende Einzelzelle "freiwillig" verzichtet wird. Damit schleicht sich nicht nur die JVA Kislau, sondern vorrangig das Justizministerium aus der Verantwortung für einen modernen Strafvollzug. In der Arbeitsgruppe sollen jetzt auch Verbesserungen im Baubereich debattiert werden. In der JVA Kislau sind Umbaumaßnahmen in Einzelhafträume dringend notwendig. Zumindest muss ein Minimalanbot an Einzelzellen vorhanden sein. Die JVA Kislau bezeichnet sich als offener Vollzug, hingegen ist Bruchsal ein geschlossener Vollzug. Die Landesregierung von Baden-Württemberg muss finanzielle Mittel für solche Umbaumaßnahmen bereitstellen, damit die Unterbringung von Gefangenen in Kislau den EU-Vorgaben entsprechen können. Die aktuelle Situation ist menschenunwürdig und entspricht nicht den Vorgaben der Europäischen Kommission eines modernen Strafvollzuges. Die Arbeitsgruppe tagt in unregelmäßigen Abständen, voraussichtlich ein drittes Mal im Herbst 2017 mit weiteren Mitgliedern und Themen. Auch die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler(Grüne), gehört dieser Arbeitsgruppe an. K13online wird sich an Frau Erler wenden und Vorschläge einreichen, denn es besteht dringender Handlungsbedarf....
Staatsanwaltschaft(StA) Karlsruhe sieht von Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Bedienstete der JVA Kislau ab
24.06.2017
Anzeigeerstatter Dieter Gieseking(K13online) legt gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft(GStA) Karlsruhe ein und beantragt Akteneinsicht
Der Inhaber von K13online hatte seine Strafanzeigen gegen Gefangene in der JVA Kislau an das zuständige Polizeirevier in Bad Schönborn gesandt und dabei angeregt, das Verfahren an die Kriminalpolizei abzugeben. Hinsichtlich der in der Anzeige enthaltenen Tatwürfe gegen Bedienstete der JVA Kislau hatte die Kriminalinspektion 1 für Amtsdelikte in Karlsruhe diesen Teil der Ermittlungen übernommen. Diese Ermittlungen waren Ende Mai 2017 abgeschlossen und die Ergebnisse wurden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Mit Verfügung vom 13. Juni 2017 hat die StA die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung(§ 229 StGB) gegen vier JVA Beamten abgelehnt. Der Beamte des Nachtdienstes, der diese Tat begangen hat, wird in der Verfügung jedoch nicht genannt. Die StA weißt in Ihrer Begründung auch auf den § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) hin. Es fehle aber am Vortrag tatsächlicher konkreter Umstände. Im eingelegten Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe werden nun die Tatvorwürfe konkretisiert und weiter ausgeführt. Akteneinsicht wurde beantragt. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nur ganz bestimmte JVA Bedienstete in Kislau Straftäter sind und Dienstvergehen begangen haben. Alle anderen Beamten haben sich korrekt verhalten, ebenso in der späteren Hauptanstalt in Bruchsal. Jedoch müssen die Beamten, die sich strafrechtlich und dienstrechtlich schuldig gemacht haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Gefangene in einer JVA befinden sich in der Obhut und Fürsorge des Staates, der keine rechtsfreien Räume zulassen darf. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wurde hinsichtlich der JVA Kislau nachhaltig zerstört. Ob dieses Vertrauen wieder aufgebaut werden kann werden die laufenden Verfahren zeigen...
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Kislau: Leiter/In Hügle & Weber verweigern lückenlose und vollständige Aufklärung zu den Vorfällen & Vorkommnissen
23.06.2017
Die Stellungnahme der JVA Kislau/Bruchsal ist das Papier nicht wert, worauf es gedruckt wurde: Dienstaufsichtsbeschwere an das Justizministerium Baden-Wüttemberg in Vorbereitung
Der Inhaber von K13online(Dieter Gieseking) hatte am 10. Januar 2017 gegen mehrere Bedienstete der Justizvollzugsanstalt(JVA) Kislau Beschwerde eingereicht. Im Zeitraum vom 18. - 21. Mai und 24. - 26. Juni 2016 war es in Kislau zu schwerwiegenden Vorfällen gegen den damaligen Gefangenen gekommen. Angriffe von Mitgefangenen wurden von einzelnen Beamten nicht nur geduldet, sondern vorsätzlich herbei geführt. Diese Beamten haben sich schwerer Dienstvergehen schuldig gemacht. Das Polizeirevier in Bad Schönborn musste von "Draußen" per Fax über die untragbaren Zuständige in der JVA Kislau informiert werden. Strafanzeigen gegen die betroffenen Beamten und Gefangenen sind anhängig. Der Leiter der JVA Buchsal Weber & die Leiterin der JVA Kislau Hügle hat nun mit einer nichtssagenden Stellungnahme auf die Dienstaufsichtsbeschwerde reagiert: "Ihr Vorbringen wurde überprüft, das Verhalten von Herrn Sozialamtmann Naber und weiteren Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Kislau gibt keinen Anlass zu Beanstandung." Dieses Schreiben ist das Papier nicht wert, worauf es gedruckt wurde. Mit keinem Wort geht die Leiterin der JVA Kislau Hügle auf die inhaltliche Begründung der Beschwerde ein. Ganz offensichtlich sollen die Vorfälle vertuscht werden. Offenbar gab es keine Anhörungen & Vernehmungen der betroffenen Bediensteten, die sich schwerer Dienstverletzungen schuldig gemacht haben. Dieser SKANDAL hat nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim obersten Dienstherren des Justizministerium Baden-Württemberg zur Folge. Darüber hinaus werden alle Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg über diese skandalösen Vorgänge unterrichtet. Inzwischen haben auch zwei große Mainstream-Medien Interesse an diesem Skandal im Strafvollzug Kislau bekundet und werden in absehbarer Zeit in Ihren Online- und Printausgaben sowie im Hörfunk berichten. K13online hat heute mit der Dokumentation alle Schriftsätze begonnen. Auch das Online-Tagebuch gibt Auskunft über alle Vorfälle und Hintergründe. Lesen Sie weiter mit einem Klick....