Landgericht setzt Rechtsstaat auĂer Kraft Revision beim Oberlandgericht(OLG) war vorprogrammiert
Das Trierer Landgericht(LG) leistete mit seinem Unrechtsurteil SchĂŒtzenhilfe fĂŒr das ebenfalls unrechtmĂ€Ăige Urteil des AG Trier. Alle BeweisantrĂ€ge der Verteidigung, die zur weiteren Darlegung des Sachverhaltes beigetragen hĂ€tten und einen klaren FREISPRUCH hĂ€tten ergeben mĂŒssen, wurden wohl wissend dieser Konsequenzen vom Richter abgelehnt. In der bereits eingelegten Revision beim Oberlandgericht wird nun RECHT zu sprechen sein.
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Aufgrund der Ablehnung aller BeweisantrĂ€ge legten die Verteidiger demonstrativ ihre Mandate nieder. Ein solches Gericht kann nicht zu einem rechtsstaatlichen Urteil kommen. Eine Verurteilung wurde aus politischen GrĂŒnden erzwungen. Verfahrensfehler und RevisiongrĂŒnde sind vielfach vorhanden. Dienstaufsichtsbeschwerden sind bereits beim Justizministerium Rheinland-Pfalz eingegangen. Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung und VerstoĂ gegen § 344 STGB - Verfolgung Unschuldiger- sind in Vorbereitung. Solche StaatsanwĂ€lte und Richter mĂŒssen vom Dienst suspendiert werden.
*Beachten Sie bitte die Definition zum Pornografiebegriff(Link) mit dem PRD-Stefantext.
*Die zwei umfangreichen ErklÀrungen von Ilja S. gehen demnÀchst online.
*Sofort nach Eingang geht auch die UrteilsbegrĂŒndung des LG online.
*Der gesamte SKANDAL-Prozess wird dokumentiert; Buch-BroschĂŒre-teilweise online.
*Weitere Nachrichten folgen in den Kommentaren und per Newsletter-Pressemitteilung.
Erste Einzelheiten, Inhalte und AblÀufe finden Sie im TV Link hier:
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Kommentare
Nachtrag Hamburger Morgenpost(Mopo)
von K13Online am 14.10.2003
Keine Aktionen von Polizei und Staatsanwalt
Trotz heftiger Proteste von Politikern und BĂŒrgern bleibt die Hamburger PĂ€dophilen-Gruppe "Krumme 13" unbehelligt. Die Polizei sieht keinen Grund zum Eingreifen gegen die Gruppe, die sich fĂŒr die Legalisierung von Sex mit Kindern einsetzt. "Wir werden diesen Verein beobachten und dagegen vorgehen, wenn Straftaten auftreten", so ein Polizeisprecher.
Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht. "Solange die ihre Ideen nicht verbreiten", könne kein Verfahren gegen sie eingeleitet werden, so Oberstaatsanwalt RĂŒdiger Bagger.
Berufungsverhandlung Landgericht Trier: Rechtsprechung unter dem Kreuz
von Frank am 05.10.2003
Am 29.09.2003 fand die Berufungsverhandlung im verfassungswidrigen Verfahren gegen die Justiz- und Polizeiopfer Ilja Schmelzer und Dieter Gieseking statt.
Es ging bekanntermaĂen um den sogenannten "Stefan-Text" einen vermutlich authentischen Erfahrungsbericht, der Bestandteil der wissenschaftlichen Datensammlung "PRD" ist. Das vermeintliche mĂ€nnliche "Missbrauchsopfer" bewertet die beiden in dem Text geschilderten Beziehungen allerdings positiv und als förderlich fĂŒr seine weitere Entwicklung. Und noch schlimmer fĂŒr kreuzbeladene Moralapostel, die sexuelle Komponennte ging von dem Jungen aus. Also ein Junge der zwei MĂ€nner "verfĂŒhrte". So etwas ist fĂŒr katholische staatlich entlohnte MenschenjĂ€ger natĂŒrlich strafwĂŒrdig, erst recht wenn es darum geht einen Dieter Gieseking endlich aus dem Weg zu rĂ€umen und mundtot zu machen....weiter hier: http://K13-Online.Krumme13.Org/text.php?id=159&s=read
Darunter auch die Hamburger Morgenpost(Mopo), jedoch nur in kleinen, kurzen Artikeln. In groĂen Artikeln hat die Bild-Hamburg berichtet. Diese Berichte stellen wir im Original demnĂ€chst online.
Die TV-Sendungen des SWR-ARD... stehen in einiger Zeit im Downloadbereich zur VerfĂŒgung.
Alle TV-Hörfunk Sendungen und Printartikel können auch auf VHS-Video und in Originalkopie angefordert werden.
Die Bild Hamburg und die Schleswig-Holstein Zeitungen berichten am kommenden Samstag erneut.