Rechtsfälle im kritischen Urteil
Sexueller Missbrauch: Täter-Opfer-Ausgleich sorgt für Bewährungsstrafe

Die Jugendkammer in Bückeburg verurteilte einen 35-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines damals 11-jährigen Mädchens aus Rinteln in sechs Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Quelle
http://www.mt-online.de/porta/t00142220.htm

Der Mann kannte einen Popstar und nahm das Mädchen zu Konzerten mit auf Tournee. Diesen Vorzug nutzte der Mann aus und es kam zu sexuellen Handlungen, die allerdings ohne Gewaltanwendung stattfanden. Der Mann hatte das Alter des Kindes verdrängt. Die Milde des Strafmaßes lag an einem vereinbarten Täter-Opfer-Ausgleich. Der Mann muss umziehen und an das Mädchen 8000,00 Euro Schmerzensgeld zahlen. Sein Geständnis trug ebenfalls dazu bei. Das Mädchen (heute 15) hat die Tatfolgen wohl überwunden.

geschrieben von K13online-Redaktion am 02.12.2004 Drucken

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