Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) mußte sich auf der 539. Sitzung auf Antrag des Pfarramt St. Laurentius(carechild-Gawlik) im münsterländischen Senden mit dessen Indizierungsbegehren der 27. Ausgabe mit dem Abdruck des inkrimminierten "Stefan-Textes" befassen. Das Ergebnis und die "unendliche Geschichte" sowie die bürokratischen Tricks lesen Sie jetzt bei GIGI-Online unter mehr...
Bonn, 4. März 2004. In der Außenstelle des
Bundesfamilienministeriums tagt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
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Quellen
geschrieben
von K13online-Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
Stellungnahme
von K13Online am 29.08.2004
Mit den Entscheidungen der BPjM und des Berliner Landesjugendamtes, Abteilung III C 3 des Jugendsenats, wurde erneut bestätigt, dass der im Trierer Verfahren angeklagte "Stefan-Text" schon für sich allein genommen keine Pornografie ist. Der Erlebnisbericht ist noch nicht mal jugendgefährdend. Damit hat die Liebesgeschichte zwischen dem 11-jährigen Jungen und seinem erwachsenen, pädophilen Freund einen behördlichen und juristischen Legalitätsstempel erhalten.
Die gesamte Trierer Justiz hat somit eindeutig willkürliche Urteile gefällt und klare Rechtsbeugung begangen.
Wir fordern dienstrechtliche und juristische Konsequenzen gegen die Trierer Staatsanwaltschaft und Gerichte.
Wir fordern politische Konsequenzen und Übernahme von Verantwortung für dieses UNRECHT.
Wir fordern alle Medien, die bisher berichtet haben, auf, jetzt auch über den aktuellen Stand zu berichten. Dieser JUSTIZSKANDAL gehört in die Schlagzeilen der bundesweiten Printmedien, Hörfunk und TV Sender.