(Update) Druckerei zerrt Rosa von Zehnle vom 175er Verlag vor das Amtsgericht Döbeln: Einspruch gegen Strafbefehl führte zu zweifelhaftem Urteil von 60 Tagessätzen je 15 Euro Geldstrafe | |||||
Verfahrensgegenstand waren 1.750 Exemplare des Buches "Das Beiderwandkleid" der verstorbenen Autorin Waldtraut Lewin: Verkaufserwartungen konnten bisher nicht erfüllt werden, was sich jetzt aber ändern könnte Im Jahre 2015 präsentierte der Verleger Rosa von Zehnle(Künstlername) zusammen mit seiner neuen Autorin Waldtraut Lewin das Buch "Das Beiderwandkleid" auf der Leipziger Buchmesse. Eine Druckerei hatte 1.750 Exemplar gedruckt. Schon während der Buchmesse wurden zwei Lesungen vom Veranstalter abgesagt. Als Grund wurde "Pädophilie-Verdacht" genannt. Die einkalkulierten Verkaufserlöse schmolzen dahin. Die vereinbarten Zahlungsziele konnten nicht eingehalten werden, eine Ratenzahlung lehnte die Druckerei ab. Es ist sehr ungewöhnlich, dass eine Druckerei nicht nur die berechtigten Forderungen auf Bezahlung stellt, sondern gleichzeitig auch Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Die Autorin Lewin ist in der Öffentlichkeit ziemlich bekannt und hat bereits über 60 Bücher in anderen Verlagen veröffentlicht. Damit durfte der Verleger Zehnle vom 175er Verlag nach Rechtsauffassung von K13online davon ausgehen, dass sich dieses Buch auch gut verkaufen lässt und damit die Rechnung an die Druckerei bezahlt werden kann. Es sollte jedoch völlig anders kommen. Nach der Strafanzeige der Druckerei wurde ein großer Teil der Lagerbestände von der Polizei beschlagnahmt bzw. von der früheren Hausbesitzerin der Mieträume des 175er Verlages vernichtet. Rosa von Zehnle war vor rund drei Jahren nach Ungarn ausgewandert. Dort betreibt Zehnle seinen kleinen Verlag weiter und hat schon Pläne für weitere Buchprojekte. Restbestände von "Das Beiderwandkleid" können noch bei AMAZON.de gekauft werden. Diese dürften jedoch bald vergriffen sein, denn trotz eines unseriösen Artikels in der Leipziger Volkszeitung wurde "kostenlose" Werbung für das Buch gemacht. Der LVZ-Journalist Dirk Wurzel schreibt in seinem Bericht auch etwas von "Reichsbürgern". Rosa von Zehnle sieht sich jedoch nicht als Reichsbürger. Dennoch hätte der Journalist Wurzel dieses Thema nicht in seinen Artikel einfließen lassen dürfen. Er unterschlägt in seinem Bericht auch die Einspruchsbegründung und das Klärungsangebot von Rosa von Zehnle. Beides wurde von Zehnle nun auf seinen Webseiten veröffentlicht. Lesen Sie seine Begründung & Erklärung mit einem Klick auf weiterlesen... http://www.lvz.de/Region/Doebeln/Rosa-von-Zehnle-taucht-wieder-auf-im-Amtsgericht-Doebeln + http://krumme13.org/text.php?id=1167&s=read http://www.wlewin.de # Einspruchsbegründung und Klärungsangebot! http://www.zehnle-server.de/___privat___/2018-04-10_firma-ag-doebeln-int.pdf
(Leipziger Buchmesse 2015)
Kaufmöglichkeiten des Buches "Das Beiderwandkleid" weiterhin über das Projekt "Leseblitz" bei Amazon.de möglich https://leseblitz.net/base.php?go=415
|
|||||
geschrieben von K13online-Redaktion am 31.05.2018 |
Copyright by K13-Online-Redaktion