Gerichtsprotokoll von C.Buchheim(Badische Zeitung) zum Prozess gegen Knut S.: Angeklagter hat pädosexuelle Neigungen verneint, jedoch Prostituierte gequält und Sexsklavinnen gehabt

Zeugenaussage einer  Ermittlerin: "Sie beschreibt ein Treffen mit dem Jungen in dieser Woche. Sie habe ihn noch einmal gefragt, ob er aussagen wolle, aber er wolle das nicht. Wenn man ihn frage, sage er, dass es ihm gut gehe"

Vor dem Landgericht Freiburg hat der 2. Prozess gegen den Anklagten Knut S. begonnen. Auch er wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, mit dem heute 9-jährigen Jungen nicht einvernehmlichen Sex gehabt zu haben. Als Beweismittel sollen dem Gericht Videoaufnahmen mit brutaler sexueller Gewalt vorliegen und in Augenschein genommen worden sein. Es ist K13online völlig unverständlich, dass der Junge bei solchen Gewalttaten noch immer sagt, dass es ihm gut geht. Er müsste einen schweren psychischen Schaden genommen haben und auch unbedingt darüber sprechen wollen. Als Gewaltopfer von schweren sexuellen Kindesmissbrauch gehört dies unabdingbar zur Aufarbeitung eines Opfers, die Taten besser verarbeiten zu können. Der Angeklagte Knut  S. hat laut dem wieder beispielhaften Prozessprotokoll der Journalistin Caroline Buchheim ausgesagt, dass er nicht pädophil ist. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass ein Zeuge ausgesagt hat, er habe Prostituierte gequält und Sexsklavinnen gehabt. Damit ist Knut S. kein Pädophiler/Pädosexueller. Die Bezeichnung "Ersatztäter" trifft dann auf ihn zu. Dennoch schreibt die Badische Zeitung in der Titelschlagzeile: Ermittler enttarnten pädophilen Bundeswehrsoldaten anhand seines Dienstautos." Nur in diesem Punkt muss der Artikel kritisiert werden. Die Berichterstattung der Journalistin Buchheim mit den Prozessprotokollen ist nach Kenntnis von K13online bisher einmalig in ganz Deutschland. Von einer sogenannten einseitigen "Hofberichterstattung" kann deshalb nicht gesprochen werden. Ebenso nicht von "Lügenpresse" oder "Hatz-Medium". K13online würde sich wünschen, nein fordert sogar, dass sich anderen Mainstream-Medien, insbesondere die Boulevardpresse, an diesem positiven Beispiel orientiert. Bei solchen brisanten Deliktsarten darf es keinen Missbrauch der Pressefreiheit geben. Alle Mainstream-Medien tragen als sogenannte ungeschriebene 4. Macht im Staat eine besondere Verantwortung für ALLE Verfahrensbeteiligte. Insbesondere gilt diese Anforderung für den Opferschutz des Jungen, jedoch sollte bei den bestehenden Ungereimtheiten nicht weiterhin auf die Aussagen des Jungen verzichtet werden. Spekulationen sollte durch Anhörungen entgegen gewirkt werden... 

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/ermittler-enttarnten-paedophilen-bundeswehrsoldaten-anhand-seines-dienstautos




Das Freiburger Stadtmagazin chilli zur Schwachsinnsmeldung über einen angeblichen Staufener Pädophilen-Ring : Zwei Pädophile erzählen von Kinderliebe, Stigmatisierung und fehlender Hilfe 24.04.2018

Pädophile sind nicht gleich Vergewaltiger von Minderjährigen: Verschickt hat die Falschmeldung "Pädophilien-Ring" das Freiburger Polizeipräsidium, Staatsanwaltschaft und Landeskriminialamt

Das Freiburger Stadtmagazin "chilli" bemüht sich um nachhaltige Schadensbegrenzung im Staufener Fall um einen 9-jährigen Jungen, wo nicht nur Polizeipräsidium, Staatsanwaltschaft und Landeskriminialamt von einem "Pädophilen-Ring" gesprochen hatten, sondern auch die gesamte Medienlandschaft in diese Falschinformation eingestiegen ist. KTW-Pressesprecher Jens Wagner meint: "Pädophilie sei eine Diagnose, kein Verbrechen". Till Neumann(chilli) führte ein Gespräch mit Max & Daniel vom Projekt "Schicksal und Herausforderung(SuH)" und dem Forum GSA(Gemeinsam statt alleine). Das Team wird Anfang 2019 den „Goldenen Pädobären“ verleihen. Der Antipreis soll an die Redaktion mit der schlechtesten Berichterstattung des Jahres 2018 gehen. „Wir wollen damit sagen: So nicht, Leute“, erklärt Max. Als nicht übergriffiger Pädophiler sei man bisher den Medien gegenüber immer in der Opferrolle. Jetzt wollen sie den Spieß umdrehen, um auf unsachliche und fachlich falsche Berichterstattung aufmerksam zu machen. Daniel wünscht sich rigorose Aufklärung. Und mehr Offenheit von Menschen, die Kinder lieben. „Pädos müssen aufhören, sich zu verstecken“, sagt er. „Wir sind ganz normale Menschen und müssen auch so behandelt werden.“ Mit dem chilli-Gespräch will er dazu beitragen, andere davon zu überzeugen. Mit Aufklärung sei vieles möglich: „Homosexuelle sind früher auch verachtet worden, heute ist das anders.“ K13online kann sich diesen Einschätzungen und Forderungen anschließen. Denn es muss der Pädophilenszene insgesamt klar sein: Niemand wird den Boylovern & Girllovern auch nur einen Millimeter auf dem Weg zur Akzeptanz ihrer sexuellen Identität schenken..

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3607 
(Update) Gerichtsprotokoll von Caroline Buchheim der Badischen Zeitung zur Urteilsverkündung vor dem Freiburger Landgericht: Markus K. zu 10 Jahren Haft und anschließende Sicherungsverwahrung verurteilt 20.04.2018

Ulmer Kinderpsychiater Prof. Dr. Jörg M. Fegert: "Kinder wollen über Missbrauch reden * Es sei eine Tatsache, dass die Kinder laut deutschem Verfahrensrecht vor Gericht Gehör finden sollten * Dies sei im Fall des Staufener Missbrauchs nicht erfolgt

Erwahrungsgemäß ist der geständige Angeklagte Markus K. im Staufener Missbrauchsfall zu einer hohen Haftstrafe von 10 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg ordnete unter Vorsitz von Richter Stefan Bürgelin auch eine anschließende Sicherungsverwahrung(SV) an. Der Gesetzgeber legt bei zwei Vorstrafen eine SV fest. Markus K. hat jedoch nur eine Vorstrafe der gleichen Deliktsart. Eine SV liegt in diesem Fall im Ermessen des Gerichtes. Der Tatvorwurf der Zwangsprostitution wurde nicht bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann innerhalb von einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) einlegen. In diesem ersten Gerichtsverfahren von insgesamt sechs Prozessen wurde der heute 9-jährige Junge nicht als Opferzeuge bei Gericht angehört. Damit bleiben viele Fragen offen. SWR2 hat dazu den ärztlichen Leiter der Ulmer Kinderpsychiatrie Prof. Dr. Jörg M. Fegert befragt: Noch immer werde Kindern oft nicht geglaubt, wenn sie Opfer von schwerstem Missbrauch geworden sind. Es sei aber eine Tatsache, dass die Kinder laut deutschem Verfahrensrecht vor Gericht Gehör finden sollten. Das stehe schon in der UN-Kinderrechtskonvention. In einem Konflikt mit den Sorgeberechtigten sei auch die Benennung eines Verfahrensbeistands für das Kind eine zentrale Vorgabe. Beides sei im Fall des Staufener Missbrauchs nicht erfolgt. Fegert bezeichnete es im SWR als zentrales Missverständnis, wenn Richter meinen, ein missbrauchtes Kind dadurch zu schonen, dass man es nicht anhört. Im Fall Staufen sei das Kind auf brutalste Weise zigfach vergewaltigt worden. Als erfahrener Kinder- und Jugend-Psychotherapeut könne er nur sagen, dass diese Kinder bereit seien, darüber zu sprechen und es sei möglich, die Gespräche so zu gestalten, dass sie für die Kinder keine Zumutung seien...!  K13online schließt sich dieser Meinung an. Es stehen bereits Spekulationen im Raum, dass der Junge etwas aussagen könnte, was bisher noch nicht bekannt ist. Auch aus diesem Grunde hatte K13online eine Anfrage an die Opferanwältin Ravat gerichtet, die bisher unbeantwortet blieb. Stattdessen äußerte sich Ravat gegenüber der Badischen Zeitung und dem SPIEGEL. Lesen Sie die Artikel und die legitimen journalistischen Fragenstellungen mit einem Klick auf weiterlesen... ...(Update 23.4.2018: Der Vorname des Jungen wurde in N. gekürzt. Der Vormund, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, hatte dies in einem Schreiben verlangt. Obwohl kein Rechtsanspruch besteht, sind wir dieser Aufforderungen nachgekommen.) 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3604 
(Update) K13online Prozessbeobachter beim Landgericht Freiburg: Angeklagter Freier/Kunde Markus K. legt unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein umfassendes Geständnis im Sinne der Staatsanwaltschaft ab 13.04.2018

Zeugenvernehmung einer Kriminalbeamtin zum heute 9-jährigen Jungen N.: "Wenn er nicht zur Tat angesprochen wird, ist er ein intelligenter, aufgeweckter Junge" 

Mit einem riesigen Medienaufgebot hat vor dem Landgericht Freiburg der Prozess gegen den Freier/Kunden Markus K. begonnen. Die Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin war öffentlicht. Bei der folgenden Aussage von Markus K. wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigerin ausgeschlossen. Markus K. legte dabei ein umfassendes Geständnis im Sinne der Anklage ab. Damit wird der Junge N. nicht mehr als Opferzeuge vor Gericht aussagen müssen. Als Beweismittel der sexuellen Handlungen wurden drei Videoaufnahmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Augenschein genommen. Drei Ermittlungsbeamte/Innen machten Aussagen. Demnach kann von einvernehmlicher Sexualität zwischen Markus K. und dem heute 9-jährigen Jungen N. nicht gesprochen werden. Mit dem Hauptangeklagten Christian L. wurde eine Tatortbegehung auf Video aufgezeichnet und öffentlich vorgeführt. Auch die drei Zeugenaussagen der Kripobeamten/Innen Freiburg fanden öffentlich statt. Der Vorwurf der Kinderprostitution Sex gegen Geld hat sich demnach bestätigt. N. soll es an einem unbekannten Ort den Umständen entsprechend gut gehen. Das Landgericht hatte strenge Sicherheitsmaßnahmen bei der Einlasskontrolle angeordnet. K13online konnte mehrere Fotoaufnahmen im Gerichtsgebäude machen. Dazu gehörte auch die bekannte Gerichtsreporterin von die WELT Gisela Friedrichsen. Eine Bildergalerie und einen Bericht finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Der mit Abstand neutralste und objektivste Artikel ist als Verhandlungsprotokoll bei der Badischen Zeitung erschienen. K13online wird an den kommenden Gerichtsterminen am 18. und 19. April nicht mehr teilnehmen. Es ist zu vermuten, dass die Öffentlichkeit auch an diesen Tagen teilweise ausgeschlossen wird. Mit einer mündlichen Urteilverkündung ist am 19. April zu rechnen. Unsere Berichterstattung wird natürlich fortgesetzt...(Update 23.4.2018: Der Vorname des Jungen wurde in N. gekürzt. Der Vormund, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, hatte dies in einem Schreiben verlangt. Obwohl kein Rechtsanspruch besteht, sind wir dieser Aufforderungen nachgekommen.) 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3597 
geschrieben von K13online-Redaktion am 10.05.2018 Drucken

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