Landgericht Bad-Kreuznach: Boylover Tobias M. gibt auf Anraten seiner neuen Verteidigerin Daniela Hery sexuellen Kontakt vor 18 Jahren mit einem damals 10-jährigen Jungen in einer Ferienfreizeit zu

Gerichtsgutachter Dr. Ralf Werner soll Tobias M. auf Schuldfähigkeit & eine mögliche Einweisung in eine psychiatrische Anstalt gemäß § 63 StGB(Maßregelvollzug) nach Aktenlage & Verhandlungstermine begutachten

Der Boylover Tobias M. musste seinen bisherigen Wahlverteidiger Michael Bernard in seine neue Verteidigerin Daniela Hery wechseln, weil kein Geld mehr für Anwaltshonorare vorhanden ist. Rechtsanwältin Hery ist nun Pflichtverteidigerin geworden. Auf Anraten der neuen Verteidigerin hat Tobias M. einen Sexualkontakt mit einem im Jahre 2010 etwa 10-jährigen Jungen und heute 27-jährigen Mann zugegeben, obwohl er sich daran nicht mehr im Detail erinnern kann. Tatsächliche Beweise gibt es heute nicht mehr, sondern lediglich die belastende Aussage des heutigen Mannes, der jetzt auch noch als Nebenkläger auftritt. Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch noch Schmerzesgeld haben will, obwohl bei Tobias M. kein Geld mehr zu holen ist. Der Mann war nicht in eigener Initiative aktiv geworden, sondern die Ermittlungsbehörden hatten ihn zu eine Aussage gebracht. Er bezeichnet sich als "stark homophob". Erstmals war am Verhandlungstag auch ein Gerichtsgutachter geladen worden, der Tobias M. nach Aktenlage und während der Prozesstage begutachten soll. Tobias M. hat eine psychologische Untersuchung durch den Gutachter Dr. Ralf Werner abgelehnt. Daraufhin machte der Vorsitzende Richter des Landgerichts deutlich, dass auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt in Betracht kommt. Im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB kann der Freiheitsentzug zeitlich unbegrenzt sein. Es müssen dann regelmäßig neue Gutachten erstellt werden. Bei der Gerichtsverhandlung wurde noch ein weiterer Zeuge vernommen, der Auskünfte für die damalige Thailandreise von Tobias M. mit seinem damaligen Therapeuten Michael G. gegeben hat. K13online liegen dazu (noch) keine weiteren Informationen vor. Unsere Recherche-Ergebnisse werden wir in einem weiteren News mitteilen. Der Fortsetzungstermin findet bereits am kommenden Montag, den 12. März 2018 statt. Ein weiterer Gerichtstermin wurde auf den 13. April 2018 anberaumt.... 

https://tinyurl.com/yajhemzj




DPA-Presse-Meldung wurde u.a. bei Die WELT, Die Rheinpfalz, Focus-Online, Trierer Volksfreund etc.. publiziert 

Bad Kreuznach (dpa/lrs) - Ein Mann aus dem Kreis Bad Kreuznach hat vor Gericht den sexuellen Missbrauch eines Jungen in einem Jugendcamp vor fast zwei Jahrzehnten gestanden. Er habe die Vorwürfe beim Prozess am Mittwoch in vollem Umfang eingeräumt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bad Kreuznach. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich bei einer Sommerfreizeit in Norddeutschland als Betreuer mehrfach an dem damals Zehnjährigen vergangen zu haben. Der heute 27-Jährige erzählte am Mittwoch in dem Prozess von den Übergriffen.

Die Vorwürfe in Zusammenhang mit dem Jugendcamp tauchten im Verlauf eines Prozesses wegen sexuellen Missbrauchs in Thailand auf. Der Angeklagte soll sich auch in Thailand mehrfach an einem Kind vergangen haben. Diese Taten an einem damals 13-Jährigen hatte der Mann ebenfalls gestanden. Das Gericht hat in dem Prozess drei weitere Termine angesetzt. In einem davon soll ein psychologischer Gutachter darüber Auskunft geben, ob der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden soll.

https://www.rheinpfalz.de/nachrichten/rheinland-pfalz/artikel/mann-gesteht-missbrauch-von-jungen-in-jugendcamp/


Neue Verteidigerin von Tobias M. aus der gleichen Anwaltskanzlei: Rechtsanwältin Daniela Hery

https://www.ckb-anwaelte.de/publikationen und https://www.ra-hery.de/Strafrecht.html  


Gerichtsgutachter Dr. Ralf Werner 

Webseiten Link wurde auf Wunsch entfernt.


Landgericht Bad Kreuznach: Staatsanwältin Christine Mossem gräbt ein im Jahre 2000 eingestelltes Ermittlungsverfahren wieder aus und läßt heute 27-jährigen Mann kriminalpolizeilich vernehmen 14.02.2018

Boylover Tobias M. lehnt ein "freiwilliges" Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen ab: Neue Vorwürfe nach § 176 ff. StGB bei einer DRK-Ferienfreizeit an der Nordsee vor 18 Jahren werden energisch bestritten

Die Staatsanwältin Christine Mossem hat am 3. Verhandlungstag alle Verfahrensbeteiligte mit ihren neuen Nach-Ermittlungen überrascht. Im Jahre 2000, also vor rund 18 Jahren, war Tobias M. Betreuer einer DRK-Ferienfreizeit mit Jungs an der Nordsee gewesen. Ein damals eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen § 176 ff. StGB wurde jedoch mangels Tatverdacht eingestellt, weil ein damals 10-jähriger Junge sich geweigert hatte, gegen Tobias M. auszusagen. Diesen früheren Fall hat die Staatsanwältin Mossem nun neu aufgerollt und kriminalpolizeiliche Vernehmungen beim heute 27-jährigen Mann durchführen lassen. Nach jetzt 18 Jahren soll der Mann nun Tobias M. belastet haben. Plötzlich ist ihm also eingefallen, dass er damals bei der Ferienfreizeit "sexuell missbraucht" worden sein will. Tobias M. bestreitet diese Vorwürfe energisch. Damit steht Aussage gegen Aussage, denn es gibt nach so vielen Jahren keine tatsächlichen Beweise mehr. Dennoch soll der Mann als sogenannter "Opfer-Zeuge" zum 4. Verhandlungstag am 7. März 2018 geladen werden. Einen "Kuh-Handel" mit dem Vorsitzenden Richter Bruno Kremer, wobei Tobias M. ein Geständnis ablegen sollte, wurde von Ihm abgelehnt. Ebenso wurde eine "freiwillige" Mitwirkung an einem psychiatrischen Gutachten von Ihm abgelehnt. Daraufhin stellte Richter Kremer auch eine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt in Aussicht. Eine zwei-seitige Erklärung des aktuellen Psychologen von Tobias M. mit einer positiven Sozialprognose will Richter Kremer offenbar ignorieren. In den Ermittlungsakten, die von einer Kriminalbeamtin groß ausgebreitet wurden, befinden sich offenbar auch EMail-Korrespondenzen mit Pädophilen in Berlin.... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3545 
geschrieben von K13online-Redaktion am 07.03.2018 Drucken

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