Landgericht Bad-Kreuznach: Boylover Tobias M. gibt auf Anraten seiner neuen Verteidigerin Daniela Hery sexuellen Kontakt vor 18 Jahren mit einem damals 10-jährigen Jungen in einer Ferienfreizeit zu | |||||
Gerichtsgutachter Dr. Ralf Werner soll Tobias M. auf Schuldfähigkeit & eine mögliche Einweisung in eine psychiatrische Anstalt gemäß § 63 StGB(Maßregelvollzug) nach Aktenlage & Verhandlungstermine begutachten Der Boylover Tobias M. musste seinen bisherigen Wahlverteidiger Michael Bernard in seine neue Verteidigerin Daniela Hery wechseln, weil kein Geld mehr für Anwaltshonorare vorhanden ist. Rechtsanwältin Hery ist nun Pflichtverteidigerin geworden. Auf Anraten der neuen Verteidigerin hat Tobias M. einen Sexualkontakt mit einem im Jahre 2010 etwa 10-jährigen Jungen und heute 27-jährigen Mann zugegeben, obwohl er sich daran nicht mehr im Detail erinnern kann. Tatsächliche Beweise gibt es heute nicht mehr, sondern lediglich die belastende Aussage des heutigen Mannes, der jetzt auch noch als Nebenkläger auftritt. Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch noch Schmerzesgeld haben will, obwohl bei Tobias M. kein Geld mehr zu holen ist. Der Mann war nicht in eigener Initiative aktiv geworden, sondern die Ermittlungsbehörden hatten ihn zu eine Aussage gebracht. Er bezeichnet sich als "stark homophob". Erstmals war am Verhandlungstag auch ein Gerichtsgutachter geladen worden, der Tobias M. nach Aktenlage und während der Prozesstage begutachten soll. Tobias M. hat eine psychologische Untersuchung durch den Gutachter Dr. Ralf Werner abgelehnt. Daraufhin machte der Vorsitzende Richter des Landgerichts deutlich, dass auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt in Betracht kommt. Im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB kann der Freiheitsentzug zeitlich unbegrenzt sein. Es müssen dann regelmäßig neue Gutachten erstellt werden. Bei der Gerichtsverhandlung wurde noch ein weiterer Zeuge vernommen, der Auskünfte für die damalige Thailandreise von Tobias M. mit seinem damaligen Therapeuten Michael G. gegeben hat. K13online liegen dazu (noch) keine weiteren Informationen vor. Unsere Recherche-Ergebnisse werden wir in einem weiteren News mitteilen. Der Fortsetzungstermin findet bereits am kommenden Montag, den 12. März 2018 statt. Ein weiterer Gerichtstermin wurde auf den 13. April 2018 anberaumt.... DPA-Presse-Meldung wurde u.a. bei Die WELT, Die Rheinpfalz, Focus-Online, Trierer Volksfreund etc.. publiziert Bad Kreuznach (dpa/lrs) - Ein Mann aus dem Kreis Bad Kreuznach hat vor Gericht den sexuellen Missbrauch eines Jungen in einem Jugendcamp vor fast zwei Jahrzehnten gestanden. Er habe die Vorwürfe beim Prozess am Mittwoch in vollem Umfang eingeräumt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bad Kreuznach. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich bei einer Sommerfreizeit in Norddeutschland als Betreuer mehrfach an dem damals Zehnjährigen vergangen zu haben. Der heute 27-Jährige erzählte am Mittwoch in dem Prozess von den Übergriffen. Die Vorwürfe in Zusammenhang mit dem Jugendcamp tauchten im Verlauf eines Prozesses wegen sexuellen Missbrauchs in Thailand auf. Der Angeklagte soll sich auch in Thailand mehrfach an einem Kind vergangen haben. Diese Taten an einem damals 13-Jährigen hatte der Mann ebenfalls gestanden. Das Gericht hat in dem Prozess drei weitere Termine angesetzt. In einem davon soll ein psychologischer Gutachter darüber Auskunft geben, ob der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden soll. Neue Verteidigerin von Tobias M. aus der gleichen Anwaltskanzlei: Rechtsanwältin Daniela Hery https://www.ckb-anwaelte.de/publikationen und https://www.ra-hery.de/Strafrecht.html Gerichtsgutachter Dr. Ralf Werner Webseiten Link wurde auf Wunsch entfernt.
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geschrieben von K13online-Redaktion am 07.03.2018 |
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