Aktuelle Nachrichten zum Boylover-Gefangenen Torsten J.: Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde mitgeteilt

Staatsanwaltschaft beantragt nachträgliche Sicherungsverwahrung(SV): 14 Zeugen und vier Sachverständige sollen zur kommenden Hauptverhandlung vor einem Landgericht geladen werden

Weil Torsten J. alle Rechtsmittel ausschöpft hat die Staatsanwaltschaft nun eine Antragschrift zur nachträglichen Sicherungsverwahrung(SV) beim zuständigen Landgericht eingereicht. In der Begründung wird u.a. aufgeführt, dass sich Torsten J. einer Therapie verweigerte und stattdessen sich fortgebildet hat: Im Jahre 2015 erwarb er die allgemeine Hochschulreife mit der Durchschnittsnote 3,1. Im Jahre 2016 hat er einen Lehrgang Praxiswissen Recht einer Studiengemeinschaft absolviert, den er mit der Gesamtnote "sehr gut" abgeschlossen hat. Seit 2017 ist er als Student des Studiengangs Bachelor der Rechtswissenschaften einer Fernuniversität eingeschrieben. Dieses Studium musste wegen seiner Verlegung in den regulären Strafvollzug im Jahr 2018 unterbrochen werden. Allein DAS ist schon ein Justizskandal. Bei der letzten Strafrechtsreform wurde die nachträgliche SV während des laufenden Strafvollzuges für Neu-Fälle zwar abgeschafft. Jedoch fällt Torsten J. unter die sogenannten Alt-Fälle vor dem 31.12.2010. Daraus zieht die Staatsanwaltschaft die "Legitimation", einen solchen Antrag zu stellen. Nach Rechtsauffassung des bereits als Verteidiger beigeordneten Rechtsanwaltes sieht dieser keine Erfolgsaussichten. Der  Rechtsanwalt wird die Abweisung beim Landgericht beantragen. Inzwischen ist auch das Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG beim Beschwerdeführer Torsten J. eingetroffen. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten Monaten zu rechnen. K13online hat mit Torsten J. aus der JVA heraus einmal pro Woche Telefongespräche vereinbart. Darüber hinaus wird auch die briefliche Gefangenenhilfe fortgeführt. Es ist auch beabsichtigt, demnächst einen Besuchsantrag zu stellen. Wir erinnern weiter an die Gründung eines Gesprächskreises für Angehörige von Pädophilen im Strafvollzug, Maßregelvollzug und Sicherungsverwahrung. Betroffene Eltern, Brüder & Schwestern sowie alle Verwandte & Bekannte können jeder Zeit mit uns Kontakt aufnehmen....

https://www.bundesverfassungsgericht.de




Gegen UNRECHT hilft nur Widerstand: Boylover-Gefangener Torsten J. erhebt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) und stellt Antrag auf einstweilige Anordnung 11.12.2018

K13online unterstützt den Beschwerdeführer bei der Anfertigung der Verfassungsbeschwerde(VB): Boylover & Jura-Student Torsten J. hofft auf Freilassung noch vor den Weihnachtstagen 

Das BVerfG in Karlsruhe wird sich mit der Verfassungsbeschwerde des Jura-Studenten & Boylovers Torsten J. beschäftigen müssen, der sich gegenwärtig in einer JVA befindet. Mit tatkräftiger Unterstützung von K13online ist es ihm gelungen, die Beschwerde anzufertigen und an das BVerfG zu senden. Die VB umfasst 101 Seiten und wurde juristisch kompetent erstellt. Die Erfolgsaussichten werden vom Beschwerdeführer & K13online als gut eingeschätzt. Die VB ist mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung zur sofortigen Freilassung verbunden. Das BVerfG könnte schon innerhalb von einer Woche über diesen Antrag entscheiden. Bei einer positiven Entscheidung könnte Torsten J. noch vor den Weihnachtstagen in Freiheit kommen. Der Beschwerdeführer hat dem Gericht mehrere Möglichenkeiten von Weisungen nach seiner Entlassung angeboten. Er hatte bereits mehrfach Vollzugslockerungen in Form von begleiteten Ausgängen erhalten. Ein aktueller Besucher-Ausgang mit seiner Mutter wurde noch nicht bewilligt. Seit geraumer Zeit steht K13online auch mit seiner Mutter in regen Kontakt und es wird am kommenden Wochenende ein persönliches Treffen mit Gesprächen geben. Auch die Mutter unterstützt ihren Sohn Torsten mit all ihren Möglichkeiten. Auch sie hofft natürlich, dass ihr Sohn zu Weihnachten zuhause sein wird. Es liegt nun in der Entscheidung des BVerfG, ob es ein solches "Weihnachtsgeschenk" geben wird. Nimmt das BVerfG die begründete Beschwerde zur Entscheidung an, dann wird es erfahrungsgemäß noch viele Monate dauern, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat. Diese Entscheidung könnte Torsten J. dann in Freiheit abwarten, wenn sein zusätzlicher Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich ist. Lesen Sie von der VB einen kleinen Auszug von vier Seiten mit einem Klick auf weiterlesen...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3759 
Outing durch ehemaligen Mitgefangenen aus der Pfalzklink: Boylover-Gefangener Torsten J. wurde aus Sicherheitsgründen von der JVA Frankenthal in eine andere JVA verlegt 24.09.2018

Erneutes Outing in der neuen JVA: Ehemaliger Mitinsasse der Forensischen Psychiatrie Pfalzklinik beschimpft den Boylover Torsten J. als "Kinderficker" & "Kinderschänder" beim Hofgang

Der Boylover Torsten J. wurde aus Sicherheitsgründen am 18. September aus der JVA Frankenthal in eine andere JVA verlegt. In Frankenthal war er von einem ehemaligen Mitgefangenen der Forensischen Psychiatrie Pfalzklinik erkannt und angegriffen worden. Gerade in der neuen JVA eingetroffen, wurde er wieder von einem ehemaligen Mitinsassen der Pfalzklinik erkannt und beim Hofgang als "Kinderschänder" & "Kinderficker" beschimpft. In beiden JVAs findet keine räumliche Trennung zwischen den Gefangenen mit den Deliktsarten der §§ 174 bis 184 StGB und allen anderen Gefangenen statt. So kann es jeder Zeit zu Übergriffen kommen. In den Mehrbett-Hafträumen können rechtsfreie Räume entstehen. Torsten J. wurde in einer Dreibett-Zelle untergebracht, worin sich gegenwärtig jedoch nur ein Mitgefangener befindet. Inzwischen hat Torsten J. Meldung über den Vorfall gemacht und es gab Gespräche mit der Abteilungsleiterin der neuen JVA. Die Anstaltsleitung und deren Bedienstete sind bei Kenntnis solcher Angriffe verpflichtet, für den Schutz von Torsten J. Sorge zu tragen. K13online wird in den nächsten Wochen verfolgen, ob die Anstaltsleitung ihrer Führsorgepflicht nachkommt. Dazu gehört auch, dass Torsten J. in eine sichere Einzelzelle verlegt wird. In der gleichen JVA beginnt am 15. Oktober im Bildungszentrum eine Umschulung/Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik. Schon in der JVA Frankenthal hatte Torsten J. einen Antrag zur Teilnahme gestellt. In absehbarer Zeit wird die neue JVA darüber entscheiden, ob er an der umschuldenden Ausbildung von 14 Monaten teilnehmen kann. Hinsichtlich des regulären Endstrafetermins zum 23. Dezember 2019 wäre dies möglich. Vorausgesetzt der laufende Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bleibt erfolglos. Für dieses Verfahren wurde Ihm bereits ein renommierter Fachwalt vom Gericht beigeordnet, der Ihn alsbald besuchen wird. Dieser Pflichtverteidiger wurde Ihm vom bekannten Staranwalt Gerhard Strate empfohlen. Eine vorzeigte Entlassung vor Endstrafe ist möglich, wenn die kommende Verfassungsbeschwerde vom BVerfG zur Entscheidung angenommen und positiv entschieden wird. Zur gegebenen Zeit werden wir über aktuelle Ereignisse weiter berichten...

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3724 
Gegen Unrecht hilft nur Widerstand - der Fall Torsten J.: Gefangener Jura-Student schreibt im regulären Strafvollzug einer JVA Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) in Karlsruhe 22.08.2018

Staatsanwaltschaft hat bei der Strafvollstreckungskammer einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt  * Torsten J. beginnt im Oktober 2018 eine Umschulung zum Facharbeiter im Metallbau und wird dazu in eine andere JVA verlegt

Torsten J. wurde im Mai d. J. aufgrund eines Beschlusses des OLG Zweibrücken aus dem Maßregelvollzug in den regulären Strafvollzug einer JVA überstellt. Die Reststrafe von 20 Monaten aus dem Urteil aus 2003 würde im Oktober 2019 beendet sein. Um eine Entlassung bei Endstrafe zu verhindern hat jetzt die Staatsanwaltschaft bei der Strafvollstreckungskammer(StVollK) einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(n. SV) gestellt. Dazu wurde Ihm ein renommierte Rechtsanwalt beigeordnet. K13online war bisher davon ausgegangen, dass die n. SV bei der letzten Strafrechtsreform abgeschafft wurde. Dies ist offensichtlich nicht der Fall, denn eine n. SV kann weiterhin verhängt werden, wenn der Maßregelvollzug für erledigt erklärt wurde und der Gefangene sich im regulären Strafvollzug befindet. Es müssen nun erneut zwei unabhängige Gutachten erstellt werden. Im September d. J. wird Torsten J., der sein Jura-Studium an einer Fernuni unterbrechen musste, seine Beschwerde beim BVerfG einreichen. Im Oktober wird er zur Teilnahme an einer Umschulung zu einem Facharbeiter im Metallbau in einer andere JVA verlegt. Eine solche Umschulung ist natürlich völlig sinnlos, wenn die Staatsanwaltschaft mit der n. SV durchkommen sollte. In der momentanen JVA wurde Torsten J. zum Gefangenensprecher gewählt. In seinem letzten Brief schreibt er an K13online, dass er wegen seiner Deliktsart keine Probleme mit den Mitgefangenen & der JVA hat. K13online beabsichtigt ab Oktober einen Besuch in der neuen JVA. Aus aktuellen Anlässen werden wir weiter berichten...

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3703 
Pfälzisches Oberlandgericht(OLG) Zweibrücken - Beschluss: Boylover Torsten J. wurde mit sofortiger Wirkung aus der Forensischen Psychiatrie der Pfalzklink entlassen 26.05.2018

Entlassung in Freiheit nach 14 Jahren unrechtmäßiger Unterbringung in einer Psycho-Anstalt abgelehnt: Boylover Torsten J. wurde gemäß OLG Beschluss am 25. April 2018 in den regulären Strafvollzug einer JVA überstellt

Der Boylover Torsten J. wurde laut OLG-Beschluss zwar nach jahrelangen Rechtstreit aus der Pfalzklinik entlassen, aber wurde am gleichen Tage in eine JVA des regulären Strafvollzugs überstellt. Das OLG rechnete von den 14 Jahren Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie nur 2/3 Zeit seines früheren Strafmaßes von fünf Jahren aus dem Jahre 2004 an. Die Reststrafe von 1/3(20 Monate) wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern diese Zeit soll Torsten J. nun weiterhin in Unfreiheit sein. 14 Jahre + 20 Monate Freiheitsentzug wegen eindeutiger Einvernehmlichkeit bei seinen sexuellen Beziehungen mit den Jungs hält K13online für einen Justizskandal. Als Jura-Student an einer Fernuni, wobei er das Studium jetzt unterbrechen musste, wird er mit einem Fachanwalt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen. Darüber hinaus strebt er ein Wiederaufnahmeverfahren des damaligen Fehlurteils aus dem Jahr 2004 an. Für K13online ist der Maßregelvollzug der 1. Fall, über den wir so ausführlich berichten. Wir betreten mit dem Fall Torsten J. Neuland. Auch das Pfälzische OLG verweist in seiner 20-seitigen Begründung, die uns vorliegt, auf Rechtsprechungen anderer OLGs, deren Rechtsauffasung zu einer sofortigen Entlassung hätte führen können. Die fünf-jährige Freiheitsstrafe aus 2004 hätte nach 14 Jahren Unfreiheit zu 100% angerechnet werden können und müssen. Das BVerfG wird sich nun damit beschäftigen müssen. Dem Justizopfer Torsten J. gebührt für seinen juristischen Kampf das höchste Maß an Respekt & Anerkennung, was K13oline verleihen kann. Er hat sich in all den Jahren nicht verbiegen lassen und hält standhaft an seinen Überzeugungen fest. Damit stellt Torsten J. eine große Ausnahme dar, denn zu viele Pädophile/Pädosexuelle unterwerfen sich dem Justizapperat oder lassen sind mundtot machen. Spätestens nach Endstrafe - bei erfolgreicher Verfassungsbeschwerde schon früher - wird K13online den Torsten J. herzlich in der Freiheit begrüßen.... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3640

Justizskandal im Maßregelvollzug: Boylover Torsten J. kämpft vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht um seine Rehabilitation und Freilassung aus einem psychiatrischen Krankenhaus 07.04.2018

Aktuelles Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Henning Saß: Von einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit" kann keine Rede mehr sein, wenn es denn je der Fall gewesen ist

Durch den Artikel in der Bildzeitung vom 29. Januar 2018(siehe News-Archive) ist auch der Boylover Torsten J. in einem psychiatrischen Krankhaus auf das Projekt K13online aufmerksam geworden und hat mit uns Kontakt aufgenommen. Aus den umfangreich übersandten Dokumenten(Sachverständigengutachten & Urteil & aktuellen Stellungnahme an das OLG) geht u.a. hervor, dass sich der Pädophile Torsten J. seit nunmehr 14 Jahren zu Unrecht im Maßregelvollzug befindet. Das Landgericht Kaiserslautern hatte ihn im Jahre 2004 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Er hatte in 15 Fällen(11 nach § 176a + 4 § 176 StGB) pädosexuelle Handlungen mit zwei Jungen zugegeben. Das Landgericht hatte festgestellt, dass kein direkter Druck auf die beiden Jungs ausgeübt wurde. Aus den Ausführungen des Gerichtes geht insgesamt hervor, dass es sich in unserem Sinne um eine einvernehmlich-pädosexuelle Beziehung gehandelt hat. Dennoch wurde Torsten J. damals wegen "schweren anderen seelischen Abartigkeit" verurteilt. In einem aktuellen Gutachten wurde nun von Prof. Dr. Saß festgestellt, dass von einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit" keine Rede mehr sein kann, wenn es denn je der Fall gewesen ist. In einem Beschwerdeverfahren gab es am 28. März 2018 eine Anhörung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht(OLG). Torsten J. hat K13online seine Stellungnahme an das OLG übersandt, womit wir erstmals in die Berichterstattung über diesen Justizskandal einsteigen. Während des Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus hat Torsten J. mit einem Jurastudium an einer Fernuniversität begonnen. Er kämpft vor dem OLG nicht nur um seine Rehabilitation und Freilassung, sondern auch gegen eine mögliche Führungsaufsicht nach seiner Entlassung. Die Entscheidung des OLG steht unmittelbar bevor. K13online wird den weiteren Verlauf dokumentieren und ausführlich darüber berichten. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie auch zu Auszügen des Gutachtens und des Urteils aus 2004 sowie zur vollständigen Stellungnahme von Torsten J. an das OLG Zweibrücken. Interessierte Personen/Stellen, die mit Ihm Kontakt aufnehmen möchten, können sich gerne an K13online wenden...   

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3596 
geschrieben von K13online-Redaktion am 04.01.2019 Drucken

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