Missbrauchshysterie: Das Bundesverfassungsgericht stoppt DNA-Probe bei einem 14-jährigen Jungen wegen einem Knutschfleck bei seiner 13-jährigen Klassenkameradin
08.02.2013
Der Schand § 176 StGB(Kindesmissbrauch): Ein 14-jähriger Junge kusst ein 13-jähriges Mädchen und wurde wegen sexuellen Missbrauch von Kindern zu 60 Arbeitsstunden verurteilt
Ist ein 14-jähriger, der einem 13-jährigen Mädchen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter? Was unglaublich klingt, beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht. Ein 14-Jähriger küsst ein 13-jähriges Mädchen und verursacht einen Knutschfleck. Wegen Kindesmissbrauch muss er sich vor Gericht verantworten und eine DNA-Probe abgeben. Inzwischen ist der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet. Was war passiert? Der 14-jährige küsste den Hals seiner Klassenkameradin, ein deutlicher sichtbarer Knutschfleck entstand, darüber hinaus fasste der Junge das Mädchen mehrfach an den bekleideten Intimbereich. Wegen dieser Vorfälle musste sich der Jugendliche im Herbst 2011 wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht verantworten...
Rechtsanwalt Stadler führt den Fall auf eine grundsätzliche Problematik des deutschen Sexualstrafrechts zurück. "Auch einvernehmliche Jugendsexualität ist nach § 176 StGB als sexueller Missbrauch von Kindern strafbar, wenn der eine 13 Jahre alt ist und damit als Kind gilt und der andere 14." Dass beide Jugendliche nur wenige Monate Altersunterschied trennen, spielt demnach juristisch keine Rolle.
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Kommentare
von Interessierter am 07.09.2013
das ist Justiz absurd. Aber da die Polizei natürlich verpflichtet ist, einer Anzeige nachzugehen, kann man der da kaum Vorwürfe machen. Warum die Staatsanwaltschaft es dann überhaupt zu einer Anklage kommen läßt und das Gericht diese Anklage dann zuläßt, statt die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen ist mir unbegreiflich.
Im Übrigen finde ich es ein Unding, Freundschaften zwischen zwei Menschen von der Justiz beenden lassen zu wollen. Gesetze, die so etwas ermöglichen, müssen so geändert werden, dass so etwas grundsätzlich ausgeschlossen ist.
von Rocky62 am 17.02.2013
Ich bin erschüttert! So etwas hätte es in meiner Jugendzeit nicht gegeben. Jeder 12 oder 13-jährige Junge oder Mädchen wäre stolz gewesen mit einem Knutschfleck herumzulaufen und niemand hätte sich daran gestört. Und wie kann man nur wegen eines so normalen Gefummels unter Jugendlichen so ein Aufhebens machen und so ein Urteil sprechen, wobei dies auch noch einvernehmlich gesechehen sein soll. Ein weiterer Justizskandal, bei denen die Gerichte ohne Augenmaß handeln.
Sehr gut finde ich die Bemerkungen der RAte Vetter und Stadler in dem Sternartikel, die die gängige Arbeitsweise der Gerichte hier ebenfalls zu Recht kritisieren.
Was mich allerdings Interessieren würde ist, wer dem armen Jungen diesen Schlamassel bloß eingebrockt hat.