Spendenaufruf zur anwaltlichen Verteidigung
Spendenaufruf für Trierer Verteidigung
 
Das gravierende Fehlurteil des AG Trier geht in die 2. Instanz zum LG Trier oder OLG Koblenz. Zur anwaltlichen Verteidigung müssen wir erneut Anwaltshonorare aufbringen, die wir aus eigenen Mitteln nicht begleichen können. Qualifizierte Anwälte erlangen Honorare von 2. Tausend bis 4. Tausend Euro. Bekommen wir diese Summe nicht durch Spenden zusammen ist dieser Prozess so gut wie verloren und das Unrechtsurteil würde rechtskräftig werden. Weil dieses Verfahren alle Pädophilie betrifft bitten wir um Unterstützung aus der Pädoszene. Anonyme Spenden können in Bar per Briefpost an unser Postfach gesandt werden. Anderen senden wir gerne einen vorgedruckten Überweisungsträger. Wer anonym bleiben möchte, dem sichern wir Diskretion zu. Wer namentlich genannt werden möchte, dem sprechen wir einen öffentlichen Dank aus. 


 
Für die Spenden zur anwaltlichen Verteidigung in 1. Instanz vor dem AG Trier bedanken wir uns hier ausdrücklich. Insbesondere haben uns zwei Hauptsponsoren mit größeren Geldbeträgen unterstützt. Beide Freunde wollen anonym bleiben und werden deshalb nicht namentlich hervorgehoben. Sie haben aber einen wesentlichen Betrag zur Unterstützung unserer sehr schwierigen Aktivitäten geleistet. Erhalten wir in der 2. Instanz einen gerechten FREISPRUCH fallen alle Kosten der Staatskasse zur Last. Ein solches Urteil muß aber noch mit sehr guten Anwälten erkämpft werden. Einkalkulieren müssen wir auch den Gang zum BGH - BVG. 
 
Wir würden es auch begrüßen, wenn dieser traurige Anlaß dazu genutzt werden würde, dass in der Pädoszene der Solidaritätsgedanke und das Kollektivdenken zu einer geschlossenen Emanzipationsbewegung führen könnte. Dieses Fehlurteil könnte sich im Enteffekt sogar positiv im Sinne der Emanzipation der Pädophilie in Deutschland auswirken. Bitte tragt möglichst alle nach euren Möglichkeiten dazu bei. Vielen Dank !     
geschrieben von K13online-Redaktion am 29.04.2003 Drucken

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