(Update) K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Ablehnungsgesuch / Befangenheitsantrag an den Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates
20.03.2018
Mitglied des Beschwerdeausschusses 1 gehört dem Axel Springer Verlag an: Kay E. Sattelmair(BDZV) ist gemäß § 9 Abs. 4 der Beschwerdeordnung für befangen zu erklären
Ausweislich der Webseite des Deutschen Presserates gehört der Journalist & Rechtsanwalt Kay E. Sattelmair dem Axel Springer Verlag an. Er war/ist auch für das Printmedium Die WELT und die Bildzeitung tätig. Ebenso gehört er dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger(BDZV) an. Der § 9 Abs. 4 der Beschwerdeordnung(BO) besagt: "Mitglieder des Deutschen Presserates sind befangen, wenn der Gegenstand der Beschwerde sie selbst, ihren eignen Verlag oder ihre Redaktion betrifft."Kay E. Sattelmaier ist demnach in unserem Beschwerdeverfahren befangen. Ein neues Mitglied von den Stellvertretern wird seinen Platz im Beschwerdeausschuss 1 einnehmen müssen. Der Presserat wird über diese Neubesetzung zeitnah entscheiden und mitteilen. * Im zivilrechtlichen Verfahren gegen die BILDzeitung wegen Unterlassung wird der Klageschriftsatz unseres Fachanwaltes für Medienrecht in der kommenden Woche dem zuständigen Landgericht vorgelegt. In diesem 1. Rechtszug geht es um die nicht unterzeichnete Unterlassungserklärung hinsichtlich des Fotos von Dieter Gieseking & der Behauptung, er sei das "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern". Erhalten wir vor dem Landgericht Recht, so folgt im 2. Rechtszug die Klage auf Schadensersatz, wenn die BILD jegliche Zahlung verweigert, wo von wohl auszugehen ist. Die strafrechtlich relevanten Inhalte im Artikel sind mit Stand von heute weiterin auf der Webseite von BILD-Online verfügbar. Je länger diese dort verfügbar sind, je höher werden die Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Zur gegebenen Zeit werden wir darüber und die kommenden Strafanzeigen/Strafanträge weiter berichten...(Update 20. März 2018: Heute tagt der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates)
K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Deutscher Presserat nimmt Beschwerde an und hat diese dem Beschwerdeausschuss 1 zugeleitet
25.02.2018
Beschwerdeausschuss 1 tagt am 20. März 2018: BILDzeitung erhält vom Presserat eine Kopie der Beschwerde mit der Aufforderung, sich in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen zu äußern
Der Deutsche Presserat hat die K13online-Beschwerde gegen die BILDzeitung des Axel-Springer-Verlages nach einer Vorprüfung zugelassen. Die Beschwerde wurde dem Beschwerdeausschuss 1 zugeleitet. Der Ausschuss besteht aus acht Mitgliedern: Matthias Wiemer(dju - Vorsitzender), Dr. Stefan Söder(VDZ - stellv. Vorsitzender), Dr. Kirsten von Hutten(VDZ), Sergej Lochthofen(DJV), Manfred Protze(dju), Heike Rost(DJV), Kay E. Sattelmair(BDZV & Axel Springer Verlag) und Adrian Schimpf(BDZV). Gemäß § 9 der Beschwerdeordnung wird gegen das Ausschlussmitglied Kay E. Sattelmair vom Axel Springer Verlag ein Befangenheitsantrag bzw. Ablehnungsgesuch gestellt werden. Darüber werden wir zeitnah noch berichten. Alle Mitglieder des Ausschusses erhalten für ihre Beratung eine Kopie der Beschwerde. Ebenso erhält die BILD-Redaktion eine Kopie der Beschwerde. Gleichzeitig regt der Presserat an, dass die BILD-Redaktion Kontakt zu K13online aufnehmen kann, um die Angelegenheit im beiderseitigen Einvernehmen zu lösen. Über die Beschwerde wird das Gremium des Beschwerdeausschusses 1 in mündlicher Beratung oder der Vorsitzende gemäß § 7 Abs. 2 der Beschwerdeordnung entscheiden. Die nächste Sitzung des Beschwerdeausschusses 1 findet am 20. März 2018 in Berlin statt. Der Ausschuss kann über die Beschwerde auch ohne eine Stellungnahme der BILD-Redaktion entscheiden. Erfolgt eine Stellungnahme der BILDzeitung kann der Presserat von K13online eine weitere Stellungnahme einholen. Dazu wäre es natürlich notwendig, dass wir diese BILD-Stellungnahme erhalten. * In dem laufenden Zivilverfahren auf Unterlassung & Schadensersatzansprüche gegen die BILDzeitung/Axel-Springer-Verlag läuft die anwaltliche Fristsetzung am Montag, den 26. Februar 2018, ab. Die Beschwerde beim Presserat wird auch Gegenstand bei einer Klage beim Landgericht in Berlin werden. Bei ergebnislosen oder unzureichenden Fristablauf werden umgehend Strafanzeigen/Strafanträge gegen die BILD-Redaktion bei der Staatsanwaltschft Berlin eingeleitet werden. Lesen Sie die vom Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates übersandten Dokumente(Auszüge) mit einem Klick auf weiterlesen...