ZDF-Fernsehrat hält arglistige Täuschung zur ZDFneo Reportage(VICE) - Wild Germany Pädophilie - mit den Programmgrundsätzen des ZDF vereinbar | |
Pädophilen Aktivismus in die Gesellschaft tragen: K13online Beschwerde erreicht über den Programmausschuss und die Mitglieder des ZDF-Fernsehrates alle Vertreter großer Verbände in Deutschland Der ZDF-Fernsehrat hat auf seiner Sitzung am 24. Mai 2013 die K13online-Beschwerde zur Sendung beim ZDFneo "Wild Germany - Pädophilie" abgewiesen. Damit hat der Fernsehrat gegen die eigenen Programmgrundsätze des ZDF verstoßen. Die arglistige Täuschung über das Sendekonzept wurde durch den Fernsehrat legitimiert. Im Beschwerdeausschuss & Fernsehrat befinden sich Vertreter aller großen Verbände in Deutschland. Diese haben durch unsere Beschwerde nun Kenntnis von K13online erhalten und werden unsere Positionen zum Thema der Pädophilie & Pädosexualität in die Gesellschaft bzw. Bevölkerung tragen. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit durch unsere eigene Berichterstattung über den sogenannten Missbrauch der Pressefreiheit des ZDF & der Produktionsfirma VICE informiert. Mit einem Klick gelangen Sie zu weiteren Informationen.... http://www.zdf.de/Sitzungen-des-Fernsehrates-25121576.html Abschließende EMail-Korrespondenzen von K13online mit dem ZDF-Fernsehrat Sehr geehrter Herr Gieseking, nachdem der Beschwerdeausschuss sowie der Fernsehrat Ihre Beschwerde eingehend beraten haben, darf ich Ihnen gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung zum Ausgang des Beschwerdeverfahrens mitteilen, dass der Fernsehrat Ihre Programmbeschwerde in seiner Sitzung vom 24. Mai 2013 in Mainz abschließend als unbegründet zurückgewiesen hat. Der Fernsehrat hat ebenso wie sein Beschwerdeausschuss keinen Verstoß gegen die für das ZDF geltenden Rechtsvorschriften festgestellt. Mit freundlichen Grüßen Ruprecht Polenz ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Sehr geehrter Herr Polenz ! Es wird um Zusendung des kompletten Beschlusses mit Begründung per Briefpost gebeten. Die textlichen Veröffentlichungen auf Ihren Webseiten reichen nicht aus. Nach Eingang hier erhalten Sie unser News zu Ihrer Endscheidung per Email übermitteln. Mfg Dieter Gieseking ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Sehr geehrter Herr Gieseking, im Auftrag des Fernsehratsvorsitzenden, Herrn Ruprecht Polenz, darf ich Ihnen auf Ihre Email 29. Mai 2013 antworten. Leider kann ich Ihnen aufgrund der in § 9 der Geschäftsordnung des Fernsehrates verankerten Regelung zur Vertraulichkeit bzw. Nicht-Öffentlichkeit der Sitzungen keine näheren Informationen über die Beratungen im Beschwerdeausschuss am 16. Mai 2013 und im Fernsehratsplenum am 24. Mai 2013 zukommen lassen. Allerdings versichere ich Ihnen, dass sich der Fernsehrat eingehend mit Ihrer Beschwerde befasst hat, bevor er einstimmig zu dem Schluss gekommen ist, dass keine Verletzung von Programmgrundgrundsätzen oder Rechtsvorschriften des ZDF vorliegen und Ihre Beschwerde somit als unbegründet zurückzuweisen ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Beschwerdeverfahren zu Ihrer Eingabe vom 08. März 2013 mit dem Beschluss des Fernsehrates am 24. Mai 2013 nun förmlich abgeschlossen ist. Zu Ihrer Information habe ich dem Schreiben die Geschäftsordnung des Fernsehrates beigefügt. Mit freundlichen Grüßen xxx xxxx -------------------------------------------------- 5. Sitzung des Fernsehrates in der XIV Amtsperiode am 24. Mai 2013 in Mainz Zu TOP 11: Programmbeschwerden an Fernsehrat Der Fernsehrat beschließt einstimmig: Der Fernsehrat weist entsprechend der Empfehlung des Programmausschusses Programmdirektion in seiner Funktion als Beschwerdeausschuss gemäß § 21 Absatz 3 ZDF-Satzung die Programmbeschwerde(des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin) vom 08.03.2013 zur Sendung "Wild Germany - Pädophilie" vom 21.02.2013 als unbegründet zurück. Der Fernsehrat hat keine Verstöße gegen die für das ZDF geltenden Rechtsvorschriften festgestellt. http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/28141724/1/data.pdf (Seite 4) ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ "Wild Germany - Pädophilie" in ZDFneo vom 21.02.2013 Behaupteter Verstoß: Der Beschwerdeführer macht geltend, er sei vor seiner Zusage, für ein Interview zur Verfügung zu stehen, über die Ausrichtung des Beitrages getäuscht worden. Es habe Zusagen gegeben, dass bestimmte Teile des mit Ihm geführten Interviews im Beitrag Verwendung finden würden, was dann nicht geschehen sei. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt und hält den Beitrag für nicht vereinbar mit dem Grundsatz fairer Berichterstattung. Verfahrensstand: Antwort des Intendanten - Der Film habe zum Ziel gehabt, eine differenzierte Darstellung der verschiedenen Ansichten und Ansätze rund um das Thema der Pädophilie zu liefern. Diesem Anspruch seinen Redaktion und Auftragsproduzent gerecht geworden. Auch sei der Beschwerdeführer mit seiner Sichtweise in angemessener Weise zu Wort gekommen. Eine Zusage, dass bestimmte Aussagen in jedem Fall und damit unabhängig von einer redaktionellen Bewertung in die Produktion eingeschnitten würden, sei im Vorfeld nicht erfolgt. Der Umstand, dass durch einen anderen Interviewpartner im Beitrag die Auffassung vertreten werde, dass es sich bei einer pädophilen Neigung um eine Krankheit handle, verletze den Petenten nicht in seinen Persönlichkeitsrechten. Auch die offene Distanzierung des Moderators von der Auffassung des Petenten verstoße nicht gegen die Programmrichtlinien des ZDF, da die Aussagen eindeutig als persönliche bzw. redaktionelle Meinung erkennbar seien. Zusagen zur Ausrichtung des Beitrags wären mit dem Verständnis des ZDF von der gebotenen redaktionellen Freiheit in der Berichterstattung nicht vereinbar. Der Beschwerdeführer hielt in einem erneuten Schreiben seine Beschwerde aufrecht. Am 16.05.2013 wird der Programmausschuss Programmdirektion die Beschwerde beraten. Die Programmbeschwerde liegt dem Fernsehrat am 24.05.2013 zur abschließenden Beschlussfassung vor. http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/28141746/1/data.pdf (Seite 7) K13online Stellungnahme Im Gegensatz zur obigen Falschdarstellung hat es schriftliche Zusagen & Vereinbarungen gegeben. Daraus geht eindeutig hervor, dass in der Sendung "Wild Germany - Pädophilie" auch die politischen und journalistischen Positionen von K13online enthalten sein müssen. Diese umfangreichen und konkreten Positionen wurden bei dem Interview mit dem VICE-Team auch abgefragt und beantwortet. Keine dieser Positionen wurden jedoch in der ZDFneo Sendung verwendet. Dadurch ist ein völlig falscher Eindruck beim Zuschauer über K13online bzw. dem Interviewpartner Dieter Gieseking entstanden. Es liegt ein Fall von arglistiger Täuschung über das wahre Sendekonzept durch die Produktionsfirma VICE und dem ZDFneo vor. Eine solche Täuschung bezeichnen wir als einen Missbrauch der Pressefreiheit. Dieser Missbrauch der Pressefreiheit gegen die Programmgrundsätze des ZDF wurde mit dieser Fehlendscheidung nun auch noch durch den ZDF-Fernsehrat legitimiert. Damit erteilt sich das ZDF einen Freibrief für einen äußerst unseriösen Journalismus, der von K13online auf das Schärfste verurteilt wird. Die K13online Redaktion hat jedoch mit seinen Webseiten die Möglichkeit, diesen Missbrauch der Pressefreiheit und die arglistige Täuschung öffentlich zu publizieren. Damit wird die Öffentlichkeit über diesen unseriösen Fall der Desinformation informiert. Unsere Beschwerde war also unbedingt notwendig gewesen, auch wenn diese nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat. Darüber hinaus befinden im Beschwerdeausschuss und im Fernsehrat Vertreter aller großen Verbände in Deutschland. Diese Interessenvertreter aus allen Bereichen der Gesellschaft haben Kenntnis von K13online und damit auch von unseren Positionen zum Thema der Pädophilie & Pädosexualität erhalten. Diesen relativ bescheidenen Erfolg kann uns niemand nehmen. Wir raten deshalb allen pädophilen Aktivisten, solche Beschwerden einzulegen, wenn ein Programmverstoß vorliegt. Wir bitten um einen Hinweis, damit wir auf unseren Webseiten darüber ausführlich berichten können. Zu den Mitgliedern des Fernsehrates gelangen Sie über den folgenden Link: http://www.zdf.de/Die-Mitglieder-des-ZDF-Fernsehrats-25141448.html -------------------------------------------------- Zu allen Dokumenten und Presseartikel gelangen Sie über diese Übersichtsseite hier: http://krumme13.org/text.php?s=list&kid=64 ************************************************** [HEUTE: ZDF-Fernsehrat tagt am 24. Mai] ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut bezieht Stellung zur K13online Programmbeschwerde wegen ZDFneo/VICE Reportage(Interview) Wild Germany - Pädophilie - vom 24.05.2013 K13online-Stellungnahme(Gieseking) zum ZDF-Intendanten(Bellut) an den Vorsitzenden des ZDF-Fernsehrates(Polenz) in den Programmausschuss(Programmdirektion) zur Prüfung der Programmverstöße Der ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut hat zur K13online-Programmbeschwerde wegen der Reportage/Interview beim ZDFneo Wild Germany - Pädophilie - eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Damit schlägt sich der Intendant Dr. Bellut schützend auf die Seite der Produktionsfirma VICE & der ZDFneo Redaktion. Die Programmverstöße wurden nicht erkannt und ausgeräumt. Die K13online Redaktion(Gieseking) hat nun eine weitere Stellungnahme zum ZDF-Intendanten an den Vorsitzenden des Fernsehrates Ruprecht Polenz gesandt. Die Programmbeschwerde wird nun vom Vorsitzenden Polenz gemäß § 21 Absatz 3 der Beschwerdeordnung an den ZDF-Beschwerdeausschuss weiter geleitet. Der Beschwerdeausschuss wird dann nach seiner Prüfung eine Beschlussempfehlung an den Fernsehrat abgeben. Die nächste Sitzung des Fernsehrates findet am 24. Mai 2013 statt. Eine arglistige Täuschung und ein solch unseriöser Journalismus darf nicht den Programmrichtlinien des ZDF entsprechen. Es wäre ein Missbrauch der Pressefreiheit....[update: Der Vorsitzende des Fernsehrates Ruprecht Polenz wird die Beschwerde am 16. Mai dem Beschwerdeausschuss zur Beratung vorlegen - die Beschwerde wird dann am 24. Mai im Fernsehrat diskutiert und darüber entschieden) http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2483 u.v.a.m.... |
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geschrieben von K13online Redaktion am 01.06.2013 |
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