SPIEGEL-Lügenpresse-Magazin 10/2015 verbreitet Unwahrheiten: Es gab keinen Missbrauch & Opfer von Jungendarstellern in allen legalen FKK-Filmen im AZOV-Shop
01.03.2015
Filmemacher "Thomas Leroys"(Marco) FKK-Filme mit dem Jungen "Oskar": Der Nacki-Club erschien Ihnen wie ein Abenteuer * Amtsgericht Nauen urteilte: Keinerlei Gewalt & Drohungen bei Filmaufnahmen, aber Taschengeld
In der aktuellen SPIEGEL-Printausgabe 10/2015 ist von den Journalisten Wolf Wiedmann-Schmidt & Antje Windmann ein Artikel mit dem Titel "Im Nacki-Club" erschienen. Der Inhalt ist dermaßen von Halbwahrheiten und Lügen durchzogen, dass einem die Haare zu Berge stehen. Immer wieder wird bei den AZOV-Filmen & Leroy-Filmen von Missbrauch und Opfern gesprochen. Eine Vielzahl von anderen Mainstream-Medien haben diesen Blödsinn ungeprüft übernommen. Es gibt kein einziges Urteil eines Gerichtes, welches die "Oskar-Filme" oder überhaupt Filme dieser Art als "Kinderpornos" bewertet hat. Alle FKK-Aufnahmen sind einhellig mit den Jungendarstellern hergestellt worden. Es ist nachweislich kein Fall bekannt geworden, wo ein Junge nicht völlig freiwillig mitgespielt hatte. Ein Taschengeld für die Darsteller ist völlig normal und belegt die wissentliche Einwilligung. Die natürliche Nacktheit der Jungen wird in dem SPIEGEL-Artikel als etwas unmoralisches dargestellt. Der SPIEGEL-Artikel suggeriert darüber hinaus einen kausalen Zusammenhang mit AZOV-Films in Kanada, der real nicht vorhanden war. Auch wird eine unzulässige Kausalität zum Fall Edathy hergestellt. Ein solch unseriöser Journalismus setzt sich in den Köpfen der unwissenden Leserschaft fest und schürt Vorurteile und Hysterie in der Bevölkerung. Die K13online Redaktion verurteilt solche Berichterstattungen auf das Schärfste. Wir raten "Thomas Leroy/Marco", der dem SPIEGEL offenbar ausführliche Informationen per Email übermittelt hatte, gegen die beiden Journalisten strafrechtlich und zivilrechtlich vorzugehen. Wir sind bereit, über die wahren Hintergründe aus der Sicht des Filmemachers "Leroy" und über die damaligen Jungendarsteller als heutige Erwachsene wahrheitsgemäß zu berichten. Nur auf diese Weisen können falsche Tatsachenbehauptungen widerlegt werden und die Wahrheit ans Licht der Öffentlichkeit kommen. Im Deutschen Jungsforum(JF) berichtet bereits ein Insider(Gabriel) über die skandalierenden Journalisten vom SPIEGEL...
Nacktfilme:Auch deutsche Kinder unter den Opfern der kanadischen Firma Azov
Der Fall Edathy machte die kanadische Firma Azov bekannt: Sie verkaufte kinderpornografisches Material. Nach SPIEGEL-Informationen bot Azov auch Filme mit deutschen Kindern an, die ein Pädophiler in Brandenburg produzierte.
Idiotie sondergleichen. In der Tat gab es einige wenige Oscar-Filme auf den Seiten von Azov, allesamt aber naturistisch und innerhalb dieser Grenzen, welche in der Causa Edathy zur Einstufung innerhalb der Legalität führten. Dass es von dem Oscar-Darsteller durchaus auch Material gab, auf dem er sich selbst befriedigte, habe ich gehört, dieses Material wurde aber niemals über Azov vertrieben, war ebenso bereits Jahre vor der Gründung von Azov in den Netzwerken durch wen auch immer publiziert. Die Berichterstattung suggeriert unterschwellig anderes. Wieder einmal wird nicht wahrheitsgemäß im Gesamtbild Bericht erstattet bzw für ein Gesamtbild relevante Informationen werden weggelassen. Stattdessen wird wie gewohnt monetär bewertbarer Sensationswert zusammen konstruiert. Dafür müssen solche Artikel zwingend einen Hauch von Sex innehaben, klappt bei Naturistenfilmen wie auch innerhalb von Artikeln über Naturistenfilme. "Ein bisschen gefickt werden sie schon haben, so halbwegs zumindest, irgendwie. Wenn nicht, auch egal, dann drehen wir es schon so."
Dass die Azovfílme über Oscar Raubkopien waren, dass kann ich mir übrigens gut vorstellen. Die Aufnahmen stammten allesamt aus den 90ern, Azov ging erstmalig 2004 online. Monetär waren die Oscar-Filme ohnehin irrelevant, ich glaube kaum, dass in den sieben Jahren mehr als 20 Bestellungen über den Server liefen. Dass dieser gegenständliche Herr in keiner Beziehung zu Azov stand, ist aus meiner Sicht vollkommen glaubhaft.
Der Betreiber von Azov ist im übrigen immer noch nicht mal angeklagt, trotz alledem wird weiter munter von einem Kinderpornoring geschrieben. Diese Situation ist in etwa vergleichbar, als wenn die Polizei in Hamburg eine Pressekonferenz über einen vermeintlichen Kinderpornoring halten würde, die Weltpresse das aufgreift und so behandelt, als wäre durch höchstrichterlichen Spruch die Behauptung der exemplarischen Hamburger Polizei festgestellt. Was am Ende solcher aufgeregten Pressekonferenzen durch noch aufgeregtere Polizistinnen und Polizisten heraus kommen kann, sollte der Fall des vergangenen Jahres in Aschersleben eigentlich deutlich gemacht haben. Eine Methodik, die sich scheinbar bis Kanada durchsprach: dämliche Polizisten informieren eine dämliche Pressemeute und diese wiederum eine noch dämlichere Bevölkerung, die keinerlei Ansprüche an Beweise stellt oder überhaupt Beweisansprüche erhebt, weil sie nur allzu gerne an die Richtigkeit solcher Behauptungen glaubt. Vermutlich stellen die meisten Redaktionen deswegen ihre größten Trottel für solche Artikel ab. Dabei kann nun wirklich der dämlichste Journalist der Welt nichts falsch machen ...
[update: 705 Ermittlungsverfahren] K13online Aktivitäten: Meldestelle für Betroffene der Operation Spade(Selm), die im früheren AZOV-Shop legale FKK-Filme mit Jungs gekauft hatten, bleibt weiterhin bestehen
25.10.2014
Tenor des aktuellen BVerfG-Beschlusses verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 Grundgesetz: Vagen Anhaltspunkten und bloßen Vermutungen reichen nicht für eine Hausdurchsuchung & Beschlagnahmung von Gegenständen aus
Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat in einer aktuellen Endscheidung wiederholt die Voraussetzungen für rechtmäßige Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse festgelegt. Ein Verdacht muss auf konkrete Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus. Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzen einen Verdacht bereits voraus. Demnach sind grundsätzlich alle Beschlüsse des Amtsgerichtes in Gießen hinsichtlich der AZOV-Kunden rechts- und verfassungswidrig. Aus den hier vorliegenden Beschlüssen geht eindeutig hervor, dass die Tatsachen für eine Straftat erst bei den Durchsuchungen gefunden werden sollten. Es wurden also Straftaten konstruiert, um durch sogenannte "Zufallsfunde" die rechtswidrigen Durchsuchungen im Nachinein legitimieren zu können. Im unteren Link gelangen Sie zu der BVerfG-Endscheidung bei einer anderen Deliktsart, worin die Beschlüsse eines Landgerichtes aufgehoben wurden. Wir empfehlen allen AZOV-Betroffenen ebenso alle Rechtsmittel auszuschöpfen und dann gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der Willkür von Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten muss Einhalt geboten werden. Der Rechtstaat muss wieder hergestellt werden. Weitere AZOV-Betroffene können sich auch weiterhin an uns wenden[Update: Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Gunsten eines AZOV-Kunden der Operation Spade/Selm] http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2790
[update 7. April 2014: Fall Nr. 13 ] K13online Aktivitäten: Meldestelle für Betroffene der Operation Spade eingerichtet, die im AZOV-Shop legale FKK-Filme mit Jungs gekauft hatten
07.04.2014
Offensichtlich größter Justizskandal in deutscher Rechtsgeschichte: Bisher wurden alle gemeldeten Fälle von Hausdurchsuchungsbeschlüssen von einem Richter beim Amtsgericht Gießen ausgestellt, obwohl dort niemand seinen Wohnsitz hat
Die K13online Redaktion hat eine Meldestelle für die von der internationalen "Operation Spade(in Deutschland Selm)" Betroffenen eingerichtet. Allein in Deutschland soll es rund 800 AZOV-Kunden gegeben haben, die im damaligen AZOV-Shop legale FKK-Filme mit Jungs gekauft hatten. Zu den Betroffenen gehört auch Sebastian Edathy und ein früherer Spitzenbeamter des BKA. Wir haben alle gemeldeten Fälle geprüft und sind zu der Rechtsauffassung gelangt, dass die ausgestellten Durchsuchungsbeschlüsse bei gleicher Sachlage rechtswidrig sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren hätten nach rechtstaatlicher Prüfung der verschiedenen AZOV-Filminhalte durch die Staatsanwaltschaften eingestellt werden müssen. Es lagen keine konkreten Anhaltspunkte für Straftaten vor. Vage Vermutungen und Spekulationen begründen keinen Anfangsverdacht zur Durchführung von Hausdurchsuchungen. Die hier gemeldeten Betroffenen wurden zu Justizopfern. Der Rechtstaat wurde außer Kraft gesetzt. Ein Ende ist nicht in Sicht. Deshalb bieten wir auch weiterhin allen Betroffenen/Justizopfern unsere Mithilfe und Unterstützung an....
Für immer in den Herzen: Internationale Boylover-Community trauert am 20. Oktober 2014 um einen Hauptdarsteller von AVOZ-Films, Vladik Shibanov
20.10.2014
Der Held Vladik Shibanov von AZOV-Films: Viele Pädophile kannten die Profile der meisten Darsteller in den schönen FKK-Filmen, haben mit den Jungs aus der Ferne gelebt, und sie aufwachsen sehen
Die internationale Boylover-Community trauert am 20. Oktober 2014 um einen der Hauptdarsteller von AZOV-Films, Vladik Shibanov, der bei einem tragischen Verkehrsunfall am Donnerstagabend, den 20. Oktober 2009, im jungen Alter von nur 19 Jahren verstorben war. Viele Pädophile kannten die Profile der meisten Darsteller in den schönen FKK-Filmen, haben mit den Jungs aus der Ferne gelebt, und sie aufwachsen sehen. In der Blütezeit seiner Kindheit war Vladik für die AZOV-Kunden in seinen FKK-Filmen ein lebenslustiger Held. Seinen Traum eines eigenen Autos konnte er sich zu seinem 18. Geburtstag erfüllen. Auf einer regennassen Straße kam er von der Fahrbahn ab und raste gegen eine Leitplanke. Viele Boylover aus Deutschland und aller Welt haben in den letzten Jahren schon die Unfallstelle und sein Grab auf der Krim besucht. Seine Lebensfreude und Schönheit wird der internationalen Pädophilenszene in ewiger Erinnerung bleiben. Zum 5. Todestag trauert auch die K13online Redaktion um Vladik im stillen Gedenken. Lesen Sie mehr über das Leben von Vladik Shibanov mit einem Klick auf seine Gedenk-Webseite...