Pfälzisches Oberlandgericht(OLG) Zweibrücken - Beschluss: Boylover Torsten J. wurde mit sofortiger Wirkung aus der Forensischen Psychiatrie der Pfalzklink entlassen | |||||
Entlassung in Freiheit nach 14 Jahren unrechtmäßiger Unterbringung in einer Psycho-Anstalt abgelehnt: Boylover Torsten J. wurde gemäß OLG Beschluss am 25. April 2018 in den regulären Strafvollzug einer JVA überstellt Der Boylover Torsten J. wurde laut OLG-Beschluss zwar nach jahrelangen Rechtstreit aus der Pfalzklinik entlassen, aber wurde am gleichen Tage in eine JVA des regulären Strafvollzugs überstellt. Das OLG rechnete von den 14 Jahren Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie nur 2/3 Zeit seines früheren Strafmaßes von fünf Jahren aus dem Jahre 2004 an. Die Reststrafe von 1/3(20 Monate) wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern diese Zeit soll Torsten J. nun weiterhin in Unfreiheit sein. 14 Jahre + 20 Monate Freiheitsentzug wegen eindeutiger Einvernehmlichkeit bei seinen sexuellen Beziehungen mit den Jungs hält K13online für einen Justizskandal. Als Jura-Student an einer Fernuni, wobei er das Studium jetzt unterbrechen musste, wird er mit einem Fachanwalt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen. Darüber hinaus strebt er ein Wiederaufnahmeverfahren des damaligen Fehlurteils aus dem Jahr 2004 an. Für K13online ist der Maßregelvollzug der 1. Fall, über den wir so ausführlich berichten. Wir betreten mit dem Fall Torsten J. Neuland. Auch das Pfälzische OLG verweist in seiner 20-seitigen Begründung, die uns vorliegt, auf Rechtsprechungen anderer OLGs, deren Rechtsauffasung zu einer sofortigen Entlassung hätte führen können. Die fünf-jährige Freiheitsstrafe aus 2004 hätte nach 14 Jahren Unfreiheit zu 100% angerechnet werden können und müssen. Das BVerfG wird sich nun damit beschäftigen müssen. Dem Justizopfer Torsten J. gebührt für seinen juristischen Kampf das höchste Maß an Respekt & Anerkennung, was K13oline verleihen kann. Er hat sich in all den Jahren nicht verbiegen lassen und hält standhaft an seinen Überzeugungen fest. Damit stellt Torsten J. eine große Ausnahme dar, denn zu viele Pädophile/Pädosexuelle unterwerfen sich dem Justizapperat oder lassen sind mundtot machen. Spätestens nach Endstrafe - bei erfolgreicher Verfassungsbeschwerde schon früher - wird K13online den Torsten J. herzlich in der Freiheit begrüßen.... https://olgzw.justiz.rlp.de/de/startseite/ https://www.pfalzklinikum.de/home/ Skandal: Torsten J. war dort 14 Jahre untergebracht Die Begründung des Beschlusses umfaßt 20 Seiten, die der K13online Redaktion vorliegen.
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geschrieben von K13online-Redaktion am 26.05.2018 |
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