Unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Ex-Kindergarten-Leiter Kevin F. gibt vor Landgericht Heilbronn pädosexuelle Liebesbeziehung mit einem heute 13-jährigen Jungen zu
19.09.2018
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Inaugenscheinnahme der polizeilichen Videovernehmung des Boyfriends von Kervin F. am 3. Verhandlungstag, Freitag den 21. September 2018 um 9 Uhr
Hinter verschlossen Türen hat der Boylover Kevin F. seine polizeilichen Aussagen, dass er eine pädosexuelle Liebesbeziehung mit seinem heute 13-jährigen Boyfriend hatte, auch vor dem Landgericht Heilbronn bestätigt. Im juristischen Sinne kommt diese Aussage aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze, die nicht zwischen sexueller Gewalt und Einvernehmlichkeit differenziert, einem "Geständnis" im Sinne der Anklage gleich. Dies bestätigte sein Verteidiger Thomas Amann gegenüber der Presse. Kevin F. habe sein "Geständnis" selbst vorgetragen. In öffentlicher Verhandlung wurde ein Polizeibeamter als Zeuge vernommen, der von Kevin F. im Februar 2016 als verdeckter Ermittler 12 Kinderpornos erhalten hatte. Die Daten von Kevin F. seien frei und unverschlüsselt gewesen. Im Mai 2016 gab es eine Hausdurchsuchung bei Kevin F., wobei weitere Kinderpornos unverschlüsselt gefunden wurden. Die pädosexuelle Beziehung der beiden Freunde dauerte bis Januar 2018 an. Am 3. Verhandlungstag, Freitag den 21. September um 9 Uhr, wird das polizeiliche Vernehmungs-Video des Boyfriends unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgeführt. Aufgrund des "Geständnisses" von Kevin F. wird der Boyfriend offenbar nicht mehr vor Gericht persönlich aussagen müssen. Dennoch wird die Aussage des Boyfriends bei der Polizei für den Ausgang dieses Verfahrens von erheblicher Bedeutung sein. K13online geht gegenwärtig davon aus, dass der heute 13-jährige Junge die Einvernehmlichkeit der pädosexuellen Beziehung bestätigt hat. Interessant wird auch die Aussage der Mutter des Jungen werden, die vom Gericht als Zeugin geladen wurde. An vier weiteren Verhandlungstagen(21. + 24. + 27. + 28. September) sollen vier weitere Zeugen und ein Sachverständiger vor Gericht aussagen. Werden diese Termine so eingehalten, dann beabsichtigt K13online am letzten Verhandlungstag mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie der mündlichen Urteilsverkündung, zur LIVE-Berichterstattung teilzunehmen. In der Regel wird dann die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen. Wie immer bei solchen gerichtlichen Anlässen oder öffentlichen Veranstaltungen etc. sind frühzeitige Terminabsprachen der Beteiligten & Medienvertretern mit K13online möglich. Insbesondere die Journalisten/Reporter der Mainstream-Medien sollten sich nicht andauernd auf eine Hofberichterstattung beschränken, sondern auch kritische Stimmen eines pädophilen Online-Mediums zu Wort kommen lassen...
Staatsanwalt verliest Anklageschrift: Von ehemaliger Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig(SPD) ausgezeichneter Ex-Kindergarten-Leiter Kevin F. vor dem Langericht Heilbronn
28.08.2018
Pädosexuelles Liebesverhältnis dauerte über 6 Jahre: Kevin F. will ein "Geständnis" ablegen, damit der heute 13-jähriger Junge nicht vor Gericht aussagen muss und damit ein psychischer Schaden durch die Vernehmung vermieden wird
Die intime Freundschaft und pädosexuelle Liebesbeziehung zwischen dem Boylover Kevin F. und dem heute 13-jährigen Jungen muss ziemlich groß und nachhaltig sein, wenn der Ex-Kindergarten-Leiter am 2. Verhandlungstag 18. September ein "Geständnis" ablegen will, um eine gerichtliche Aussage seines Freundes zu vermeiden. Nicht der Junge hatte Strafanzeige erstattet bzw. jemanden von dieser sexuellen Freundschaft erzählt, weil ER sich als Missbrauchsopfer gefühlt hat, sondern sein Vater hatte das Ermittlungsverfahren ins Rollen gebracht. Es ist völlig lebensfremd anzunehmen, dass eine über 6 Jahre andauernde Freundschaft zwischen den Beiden gegen den erklärten Willen des Jungen geschehen ist. Die Staatsanwaltschaft hat 18 Fälle angeklagt, die nicht hätten angeklagt werden können, wenn Kevin F. diese nicht schon bei den polizeilichen Vernehmungen hätte "gestanden". Öffentlich unbekannt ist bisher, welche Aussagen der Junge bei der Polizei gemacht hat. Im Gerichtsverfahren tritt jedoch ein Nebenkläger auf, der vermutlich vom Vater des Jungen eingebracht wurde. Die Verteidigungsstrategie von Rechtsanwalt Amann erscheint K13online fragwürdig. In einem Interview mit "Stimme.tv" sagt Amann: "Er nimmt seine Neigung als massive Störung wahr. Er weiß, dass eine Krankheit besteht...". DAS Kevin F. im Strafvollzug eine Therapie machen muss, ist eine ganz andere Frage - und hat seine Ursache in den bestehenden Unrechtsgesetzen des § 176 ff. StGB, der nicht zwischen sexueller Gewalt und Einvernehmlichkeit differenziert. Das Gleiche gilt für die Anklagepunkte zur Kinderpornografie. Erwartungsgemäß war das Medieninteresse riesig. Im Gerichtssaal war kein Platz mehr frei, viele Zuschauer fanden keinen Einlass mehr. Das Landgericht kündigte für die weiteren Prozesstage an, die Öffentlichkeit auszuschließen. K13online wird deshalb mit dem Verteidiger Amann Rücksprache nehmen, an welchem Verhandlungstag die Presse & Zuschauer zugelassen sein werden. Denn wir wollen von einem Tag LIVE berichten können. Unsere Prozessberichterstattung soll zunehmend Bestandteil unserer Webseiten werden...