Erfolgreiche Revision: II. Berufungsverhandlung beim LG Trier
09.01.2005
Dritte Hauptverhandlung wegen "Stefan-Text(PRD)" eröffnet
Nachdem das OLG Koblenz in der Revision die beiden Fehlurteile des AG und LG Trier aufgehoben hat findet nun am 23.02.2005 der 3. Prozess statt. Wir erwarten im Gerichtsgebäude -Sitzungssaal 230 II. OG - erneut ein großes Interesse der Öffentlichkeit und der Medien. Das OLG hat zur Auflage gemacht, dass der gesamte Kontext des - PRD=Pedosexual Resources Directory - mit in die Bewertung des einzelnen "Stefan-Textes" einfließen muß. Lesen Sie weitere Hintergrundinformationen unter mehr...
Der inkriminierte "Stefan-Text" befindet sich ohne den beanstandeten Teil im Link "Erlebnisberichte". Der komplette Text wurde in der Zeitschrift Gigi unbeanstandet veröffentlicht
Mit wenigen Ausnahmen hatten die TV-Hörfunk- und Printmedien total einseitig bis vollkommen falsch gerichtet. Beachten Sie daher die Gegendarstellungen. Alle Medien werden erneut aufgefordert neutral und objektiv zu berichten. Weitere Beschwerden beim Deutschen Presserat und Strafanzeigen gegen unseriöse Journalisten behalten wir uns im Einzelfall vor.
Auch das Internet-Projekt - Seventeen6- hat mit Kommentaren berichtet:
Die bisherigen TV-Sendungen sind online z.Zt. nicht verfügbar. Diese können jedoch als DVD oder VHS Video angefordert werden. Kurzinfos dazu finden Sie im Downloadbereich dieser Web-Seiten.
Die K13online Redaktion steht allen seriösen Personen/Stellen und Journalisten/Redaktionen für weitere Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung. Nehmen Sie daher mit uns per Email, Fax, Brief, Telefon oder persönlich Kontakt auf.
Wir danken allen Spendern und Unterstützern für die Mithilfe zur Begleichung der Anwaltshonorare unserer guten Verteidiger ! Gerne vermitteln wir einen Kontakt für andere Betroffene.
Sofern Gleichgesinnte an dieser Verhandlung teilnehmen möchten wären wir für ein Info dankbar. Sie sind alle herzlich eingeladen !
Wir werden weiter berichten....
geschrieben
von K13online-Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
Zeugen der Anklage
von k13online am 10.01.2005
Neben den bisher 2 Zeugen der Verteidigung wurden jetzt auch zwei Zeugen der Anklage geladen.
Die damalige Anzeigende Renate Kamps aus Borken. Die heute 38-jährige Frau hatte am 10.5.2001 Strafanzeige beim zweiten Zeugen - KHK Erhlichmann- von Kripo Borken erstattet. Aus den Ermittlungsakten geht auch hervor, dass Frau Kampfs im "Big Brother Forum" auf den Stefan-Text im PRD aufmerksam gemacht worden war. An der "Diskussion" in diesem Forum war auch Beate Blumenthal von "Anti-Kinderporno(AKP)" beteiligt. Bei AKP gab es übrigens in der Vergangenheit auch bereits mehrere Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts von Kinderpornographie und sogar eine rechtskräftige Verurteilung.
Die Anwälte der Verteidigung werden weitere Beweisanträge stellen und Zeugen benennen.
Rechtsbeugung war eindeutig
von k13online am 09.01.2005
Das OLG Koblenz hat in der Revision richtig entschieden. Die beiden Urteile aus der 1. und 2. Instanz halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. So weit, so gut.
Allerdings war und ist das gesamte Verfahren von vornherein klare Willkür und damit Rechtsbeugung. Die Trierer Gerichte hätten der Klage der STA nicht zustimmen dürfen. Ja, auch die damalige Hausdurchsuchung war unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Bisher war die Trierer Justiz nicht bereit, dieses Unrecht zu erkennen, geschweige denn einzugestehen.
Die Trierer Staatsanwaltschaft und die Gerichte haben bisher den Rechtsstaat außer Kraft gesetzt. Politische und dienstrechtliche Konsequenzen gabe es bisher keine. Auch das ist ein wohl bisher beispielloser Justizskandal.
Der gesamte Prozess wird nun ganz neu von einem anderen Trierer Landgericht aufgerollt. Bei der II. Berufungsverhandlung muss nun der Kontext - PRD- mit in die Bewertung des Stefan-Textes einfließen. Gerade diesen Text - Stefan hatte die STA Berlin bereits als strafrechtlich nicht relevant bewertet. Ebenso hatte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien diesen Text in der Zeitschrift Gigi noch nicht mal als jugendgefährdent eingestuft. Warum also dieser Prozess? Dieses Verfahren dokumentiert eine Verfolgung von pädophilen Menschen. Er ist menschenverachtend und verstößt gegen alle Prinzipien unseres Rechtsstaates, gegen das Grundgesetz auf freie Meinungsäußerung und ist deshalb ein krimineller Akt der Trierer Justiz.
Das Urteil am 23.Februar 2005 kann und muss lauten: Ein klarer Freispruch für beide zu Unrecht Angeklagten. Alles andere wäre eine erneute Rechtsbeugung und Unrecht. In einem solchen Fall würden wir sofort wieder in die Revision gehen. Notfalls ziehen wir dann zum Bundesverfassungsgericht bzw. Bundesgerichtshof...!
Dieser Prozess betrifft im Endeffekt ALLE Pädophile. In dem Erlebnisbericht - Stefan wird eine pädophile Beziehung von einem Jungen positiv dargestellt. Im Interesse der Pädophilie und jedes einzelnen pädopil-liebenden Menschen ist dieser Prozess von erheblicher Bedeutung. Deshalb ist es unverständlich, wenn die Masse der Pädos daran nur wenig und vereinzelt interessiert sind. Jeder Pädophile kann und sollte seinen Anteil zum erfolgreichen Ausgang dieses Verfahrens leisten. Nach seinen Möglichkeiten kann jeder Pädo und die Sympatisanten mitwirken.
Wer an diesem Tage Zeit und Lust hat, der sollte auch persönlich an der Verhandlung teilnehmen. Wir laden wieder alle FreundeInnen und Sympatisanten ein !