"Jede Liebe ist Liebe - Heinz Birken(Heinrich Eichen)
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Großer Medienrummel: Bekennender Boylover wegen Sex-Abenteuer mit einem vermeintlich 13-jährigen Thai-Boy vor dem Landgericht in Bad Kreuznach 24.01.2018

Diplom-Psychologe Michael G. als Zeuge gehört: Er beklagte sich vor Gericht, dass mehrere Fachzeitschriften den Abdruck seiner Aufsätze abgelehnt hätten, weil er behauptet, dass viele Kinder ihre sexuellen Kontakte mit Erwachsenen in positiver Erinnerung behielten

Mit einem großen Medienrummel hat beim Landgericht in Bad Kreuznach das Gerichtverfahren gegen einen bekennenden Pädophilen(Boylover) begonnen. Das Amtsgericht hatte dass Verfahren im Herbst 2017 an das Landgericht abgegeben. K13online war an einem Gerichtstermin angereist und hatte berichtet. Der Boylover war im Jahre 2005 mit seinem damaligen Therapeuten Michael G. nach Thailand geflogen. Dort hatte der Boylover einvernehmlichen Oralsex mit einem Thai-Knaben gehabt und davon ein Video angefertigt. Beides hat er vor Gericht zugegeben. Offensichtlich war der Thai-Boy ein Strichjunge, der seine sexuellen Dienstleistungen als Sex-Arbeiter angeboten hatte. Aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze sind auch selbstbestimmte sexuelle Handlungen in Deutschland strafbar, die von deutschen Staatsangehörigen im Ausland begangen wurden. Am 1. Verhandlungstag wurde erneut der Diplom-Psychologe Michael G. als Zeuge gehört. Er streitet jede "Tatbeteiligung" ab. Jedoch wurde auch gegen Ihn bereits Anklage beim Amtsgericht in Frankfurt mit gleichen Deliktsarten erhoben. Überraschend wurde auch ein ehemaliges Mitglied einer damaligen pädophilen Selbsthilfegruppe(SHG) in Frankfurt in den Zeugenstand gerufen. Diese SHG war im Jahre 2005 der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität(AHS) angegliedert. Der Boylover und der Diplom-Psychologe waren dort Mitglied gewesen und hatten sich bei den Gruppentreffen kennengelernt, wie die Allgemeine Zeitung schreibt. Berichtet hat u.a. auch der SWR, die Rhein-Zeitung, RTL und die BILD Rhein-Neckar. Die Bildzeitung verwendet mal wieder den Nazi-Begriff "Kinderschänder". Da bleibt nur eine Illustration für dieses News übrig: Sanft zum Po, schlecht fürs Denken! Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu unserem Pressespiegel... 

https://tinyurl.com/y7zb99q7



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Pressespiegel-Mainstream-Medien

Allgemeine Zeitung: Mit "Therapeut" auf Sex-Reise in Thailand: Mann aus Kreis Bad Kreuznach soll Jungen missbraucht haben 

Zitate

Als völlig bizarr entpuppte sich die Geschichte von der Thailand-Reise. Weil der Angeklagte Hilfe wegen seiner pädophilen Neigungen suchte, wandte er sich an die „Selbsthilfegruppe Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität“ in Frankfurt. Vor der warnt allerdings der „Weiße Ring“: „Die AHS versucht, mit pseudowissenschaftlichen Argumenten zu legitimieren, dass es einvernehmlichen Sex mit Kindern geben darf.“ Und so entwickelte es sich auch im Fall des Angeklagten: Die „Selbsthilfegruppe“ entwickelte sich offenbar zum Forum, geeignete Opfer zu finden. Über die Gruppe lernte der 44-Jährige einen zwielichtigen Diplom-Psychologen kennen, der ihm als therapeutischen Rat zunächst vorschlug, zu Kindergärten oder Grundschulen zu gehen: „Gucken darfst du, aber nicht anfassen.“

https://tinyurl.com/y8zg7wnf


RTL: Skurrile Enthüllungen im Prozess vor dem Landgericht Bad Kreuznach

Zitate

Vor Gericht kam es zu skurrilen Enthüllungen. So sagte der Verteidiger des Angeklagten laut Bild, sein Mandant gebe die Taten zu und habe die sexuellen Handlungen mit dem 13-Jährigen mit einer Kamera gefilmt, die er sich vom Therapeuten geliehen habe. Auch die bei ihm gefundenen Kinderpornos habe er überwiegend von seinem Therapeuten bekommen, den er bei einer Selbsthilfegruppe kennengelernt habe. Der soll auch die Idee für die Reise gehabt haben und sie als Teil eines Therapiekonzepts angesehen haben - Konfrontation des Patienten mit den eigenen verbotenen Neigungen.

https://rtlnext.rtl.de/cms/therapeut-fliegt-mit-kinderschaender-nach-thailand-der-missbraucht-dort-13-jaehrigen-4140363.html


 

Rhein Zeitung: Thailandurlaub als Pädophilentherapie? 44-Jähriger ist wegen sexuellen Missbrauchs eines 13-Jährigen angeklagt

Zitate

Der 44-Jährige räumte damals wie auch gestern ein, dass er pädophile Neigungen hat. Mittlerweile habe er aber in einer Therapie gelernt, damit umzugehen und wie er sie ausschalten könne, erklärte er. Seit viereinhalb Jahren unterhält er eine Fernbeziehung mit einer Frau in Thailand, die er regelmäßig ein bis zwei Mal im Jahr besucht. Eine für 2017 geplante Eheschließung mit der Thailänderin, die vier Kinder im Alter von 10 bis 25 Jahren hat, scheiterte nach Angaben des Angeklagten an fehlenden Dokumenten.

Das Verfahren war in Gang gekommen, nachdem bei einer Hausdurchsuchung bei einem Psychologen in Frankfurt ein Video sichergestellt worden war, auf dem eine Missbrauchshandlung an einem thailändischen Jungen aufgezeichnet ist. In seiner Erklärung gibt der Angeklagte zu, dass er dieses Video bei einem Zusammensein mit dem Jungen auf dem Hotelzimmer angefertigt hat. Den Kontakt zu dem Opfer soll ihm ein Zuhälter vermittelt haben, der ihm den Jungen als Zehnjährigen präsentierte.

Den Frankfurter Psychologen hatte der Angeklagte als Therapeut in einer Selbsthilfegruppe für Pädophile kennengelernt. Er soll ihm im Jahr 2005 die Thailandreise zu Therapiezwecken empfohlen und auch seine Begleitung dabei angeboten haben. Der Therapeut, gegen den ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, bestreitet das allerdings. Er will dem 44-Jährigen lediglich zu einem Erholungsurlaub in Thailand geraten haben. Für die Videoaufnahme hatte der Angeklagte die Kamera des Psychologen verwendet. Der Prozess wird am Montag, 29. Januar, fortgesetzt.

https://tinyurl.com/yawjxnw3 (Bezahl-Artikel liegt hier vor)


 

Bildzeitung: Kinderschänder fährt mit Therapeut nach Thailand

Zitate

Auch gegen Diplom-Psychologe Michael G. (52) soll demnächst Anklage erhoben werden

Dann tritt Michael G. selbst in den Zeugenstand. Auch gegen ihn wird in ähnlichen Fällen ermittelt. Deswegen hat er ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Außerdem beruft er sich auf seine Schweigepflicht.

Die Thailand-Reise war nicht seine Idee, behauptete er: „Der Angeklagte hatte damals eine kritische Phase, wollte einfach mal rauskommen. Thailand ist dafür ideal. Dort sind die Menschen nicht so mürrisch wie hier.“ 

Die Reise als Teil einer Sexualtherapie? Stimmt angeblich alles nicht. „Es gibt verschiedene Therapieansätze. Ich kann das aber hier nicht weiter ausführen, wegen der Schweigepflicht.“

http://www.bild.de/bild-plus/news/inland/kindesmissbrauch/plus-therapeut-kinderschaender-thailand-54572170.bild.html

(Bezahl-Artikel Bild+liegt hier vor)


 

http://krumme13.org/text.php?s=read&id=1281  


(Update) Amtsgericht Bad-Kreuznach erlässt Haftbefehl gegen Boylover wegen Verdunkelungsgefahr: Richterin Brigitte Hill verweist den Fall an das Landgericht Bad-Kreuznach 10.10.2017

Boylover hatte zwei bis drei Jahre nach dieser ersten Thailandreise einen Adoptionsantrag für den Jungen gestellt: "Ich war dann mittellos, habe als Tagelöhner gearbeitet und manchmal auch gebettelt“ 

Eine Redensart sagt: "Es kommt oft anders als man denkt". So auch im Gerichtsverfahren um einen Boylover vor dem Amtsgericht in Bad Kreuznach, der in Thailand im Jahre 2005 ein Sex-Abenteuer mit einem Jungen hatte. Es war gestern nicht der letzte Prozesstag, wie K13online berichtet hat, sondern das ganze Verfahren wird vor dem Landgericht neu aufgerollt. Der heute 25-jährige Thai-Boy hat vor Richterin Hill einige belastende Aussagen gegen den Boylover gemacht. Die Rheinzeitung berichtet u.a. über die Aussage von Mos: "Nach seinen Angaben ließ er sich auf den Sex ein, weil der Angeklagte ihm Hoffnung auf eine Adoption machte." Einen solchen Antrag soll es wirklich gegeben haben. Seine Aussage, dass Ihn die damalige Episode heute belaste, scheint eher unglaubwürdig zu sein. Er schäme sich heute vor seiner Freundin, die Angst vor Ansteckung entwickelte, als er ihr von seinen früheren Sex-Abenteuern erzählte. Einen fatalen Fehler scheint der Boylover heute jedoch gemacht zu haben. Er soll nach Angaben einer Zeugin(thailändische Mutter der Freundin des Vermittlers) versucht haben, den jungen Mann "Mos" zu beeinflussen. Er soll dem heute etwa 25 Jahre alten Zeugen Geld geboten haben, wenn der seine Aussage gegen ihn zurückzieht. In einem laufenden Gerichtsverfahren wird dies als Haftgrund der Verdunkelungsfahr gewertet. Das Amtsgericht hat noch im Gerichtssaal einen Haftbefehl erlassen. Ob ein Antrag auf Haftprüfung erfolgt hat, bleibt abzuwarten. Ganz offensichtlich war der Boylover in seinem Freundeskreis schlecht beraten worden. Mit K13online wäre das nicht passiert. Nun befindet sich der Boylover in einer JVA in Untersuchungshaft. Auf K13-Anfrage hat die JVA bestätigt, dass er dort gestern eingeliefert wurde. Der Gerichtstermin vor einem Landgericht muss bei U-Haft innerhalb von sechs Monaten stattfinden. Wir werden weiter über dieses Verfahren berichten. (Update 30.9.2017: Boylover wurde nach Haftprüfungstermin wieder aus der U-Haft in der JVA Rohrbach entlassen) * (Update 10. Oktober: Nächster Gerichtstermin vor dem Landgericht wurde auf den 23. Januar 2018 terminiert.)

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3439 
K13online Aktivitäten - Prozessberichterstattung vom Amtsgericht Bad Kreuznach am 14. Juni 2017: Zeugenvernehmungen Generalstaatsanwalt ZIT + Frankfurter Psychologe 15.06.2017

Spieglein, Spieglein an der Wand: Gegen Frankfurter Psychologen/Zeugen ist seit 2013 ein Ermittlungsverfahren wegen gleichartiger Deliktsarten anhängig und die Staatsanwaltschaft will demnächst Anklage ergeben

Die K13online Redaktion war zum 3. Verhandlungstermin am 14. Juni 2017  um 13 Uhr nach Bad Kreuznach angereist. Die Verhandlung fand im Sitzungssaal 30 vor dem Schöffengericht unter der Vorsitzenden Richterin Brigitte Hill(Amtsgerichts Direktorin & Pressesprecherin) statt. Als Zeuge waren der Generalstaatsanwalt Frankfurt - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität(ZIT) - geladen. Der GStA konnte zum Sachverhalt keine wesentlichen Angaben mehr machen. Bekannt wurde jetzt, dass dieses besagte Video mit dem Thailändischen Jungen "Mos" schon im Jahre 2013 beim Psychologen bei seiner Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurde. Seitdem ist ein Ermittlungsverfahren gegen den Psychologen anhängig. Gleich zu Anfang der Verhandlung weisst die Richterin Ihn auf § 55 StPO - Auskunftsverweigerungsrecht - hin. Alle Verfahrensbeteiligte versammeln sich am Richterpult und schauen an einem Notbook ca. 5 Minuten Filmsequenzen von den Filmaufnahmen an. Die Richterin fragt den Psychologen, ob Er der Mann sei, der in einem Spiegel bei den Filmaufnahmen zu sehen ist. "Ja", er kennt das Video, sagt er. Das verlesene rechtsmedizinische Gutachten hat keine schlüssige Bestimmung über das reale Alter des Jungen "Mos" auf dem Video ergeben. Es könnte zwischen 12 und 16 Jahren liegen, so der Verteidiger Michael Bernard. Richterin Hill wird eine Anfrage an das Thailändische Konsulat richten, ob dieses Haushaltsbuch hinsichtlich der darin enthaltenen Altersangabe von 13 Jahren vergleichbar ist mit einer Geburtsurkunde. Zum nächsten Verhandlungstermin am 5. Juli 2017 wird Sie die Ermittlungsakte des Psychologen im Verfahren des hiesigen Angeklagten heranziehen. Die Hauptverhandlung hat darüber hinaus ergeben, dass die für den Psychologen zuständige Staatsanwaltschaft in absehbarer Zeit ebenfalls Anklage wegen gleichartiger Deliktsarten erheben wird. Weitere Gerichtstermine wurden zum 27. Juli und 14. August 2017 um jeweils 9 Uhr anberaumt. K13online wird über beide Verfahren weiterhin berichten....

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3381 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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